Die Schura Hamburg kritisiert das Vorhaben der NRW-Landesregierung ein Kopftuchverbot für junge Mädchen zu erlassen und bezeichnet es als verfassungswidrig. Dies sei lediglich eine Phantomdebatte.
In einer aktuellen Stellungnahme kritisiert die Schura Hamburg die in NRW geführte Debatte über ein Kopftuchverbot für junge Mädchen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages habe sich bereits mit der rechtlichen Zulässigkeit eines solchen Verbotes befasst und sei zu dem Schluss gekommen, „dass das Tragen einer islamischen Kopfbedeckung in die Schutzbereiche der Religionsfreiheit und des religiösen Erziehungsrechts der Eltern fällt.“ Verfassungsrechtlich sei ein solches Verbot also nicht zulässig.
„Es ist bemerkenswert, dass dies von einigen Politikern jetzt ignoriert wird und sie Sonderregelungen für Muslime einfordern lässt. Ein Kopftuchverbot für Schülerinnen müsste konsequenterweise mit einem Verbot für das Tragen sämtlicher religiöser Symbole einhergehen und würde z.B. auch Halsketten mit Kreuzen, Turbane der Sikhs oder Kippas betreffen.“, so Daniel Abdin, Vorsitzender der Schura. Dies bestätige den Verdacht, dass es sich bei dem Vorstoß der NRW-Landesregierung lediglich um eine Phantom-Debatte handle.
Die Bildungsreferentin Özlem Nas kritisiert darüber hinaus den fehlenden Bedarf für eine solche Debatte. Es gäbe keine validen Studien, die nahelägen, dass ein solches Verbot notwendig sei, um etwaige Kindeswohlgefährdung oder dergleichen zu bekämpfen. Es sei nicht einmal bekannt, wie viele Kinder tatsächlich von einem solchen Verbot betroffen wären. Die permanente Fokussierung auf das Kopftuch sei für muslimische Frauen belastend. Sie lenke von essentielleren Themen wie die fehlende Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt oder die Diskriminierungserfahrungen im Alltag ab.
Solche Phantomdebatten verschärften außerdem das ohnehin schon angespannte Klima in der Gesellschaft. Die Leidtragenden seien oft muslimische Kinder und ihre Eltern. „Schura erreichen Meldungen von Eltern, die beinhalten, dass Lehrkräfte vermehrt Druck auf muslimische Schülerinnen ausüben, damit diese ihr Kopftuch abzulegen. Ein Zwang sowie ein Verbot sind Maßnahmen, die auch aus pädagogischer Perspektive kontraproduktiv sind. Sie sind gleichermaßen belastend für die Schülerinnen und können sie in Konflikt mit ihrer religiösen Identität sowie der religiösen Praxis in ihrem Elternhaus bringen“, so Naz.