Berlin

Grüne wollen Klarheit bei Neutralitätsgesetz

Darf eine Lehrerin in Berlin Kopftuch tragen? Über die Frage, ob das Neutralitätsgesetz noch zeitgemäß ist, wird schon länger diskutiert. Nun steht eine neue Gerichtsentscheidung an. Der Senat dürfe sich nicht länger „wegducken“, meint eine der Regierungsparteien.

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05
2018
Migrantenquote, rassistische Delikte,
Symbolbild: Berlin © by Daniel Mennerich auf flickr.com (CC BY 2.0), bearbeitet IslamiQ

Die Berliner Grünen fordern vom Senat eine rasche Klärung, ob das umstrittene Neutralitätsgesetz noch Bestand haben kann oder nicht. Angesichts der Rechtsprechung von Landesarbeitsgericht und Bundesverfassungsgericht gebe es dringenden Klärungsbedarf bei dem Gesetz, das Polizisten, Justizmitarbeitern und Lehrern an allgemeinbildenden Schulen religiös geprägte Kleidungstücke wie Kopftuch, Kippa oder Kreuz im Dienst verbietet.

Gegebenenfalls müsse dieses novelliert beziehungsweise so angepasst werden, dass es wieder vor Gerichten Bestand habe, sagte Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek der Deutschen Presse-Agentur.

„Es ist Aufgabe des Senats, hier eine Lösung zu finden. Wenn die zuständigen Senatsverwaltungen das untereinander nicht hinbekommen, muss es eben höchstrichterlich geklärt werden“, so Kapek. „Und wenn sie das nicht tun, dann werden wir sie parlamentarisch auffordern, es zu tun.“

Im Vorjahr hatte das Landesarbeitsgericht einer muslimischen Lehrerin mit Kopftuch 8680 Euro Entschädigung zugesprochen. Die Frau hatte argumentiert, sie sei wegen des Kopftuchs abgelehnt und diskriminiert worden. Das Gericht sah eine Benachteiligung, sprach jedoch von einer Einzelfallentscheidung. Weitere ähnliche Verfahren laufen, am 9. Mai urteilt das Arbeitsgericht in einem davon. Die SPD, die gemeinsam mit Grünen und Linken regiert, will das Neutralitätsgesetz nicht ändern. Regierungschef Michael Müller (SPD) hatte jüngst erklärt, er wolle um dieses Gesetz „kämpfen“.

„Ich finde es einen unerträglichen Zustand, wenn das Land Berlin einen möglicherweise nicht rechtskonformen Zustand dann auch noch verteidigt oder einfach aussitzt“, sagte Kapek. „Da kann man sich nicht wegducken, egal wie man sich inhaltlich positioniert.“ Wer hier nicht handele, lasse die Schulen mit dem Problem allein.

Religiös motivierte Konflikte entgegentreten

Aus Kapeks Sicht muss es nicht um die Frage gehen, ob es eine 100-prozentige Neutralität oder 100-prozentige Freiheit in der Frage religiöser Symbole gibt. „Was man tun muss ist, den Vorwurf der Diskriminierung und der Einschränkung der Berufsausübung ernst zu nehmen und dafür Lösungen zu finden. Da gibt es kreativere Ansätze als nur Schwarz oder Weiß.“

Kapek verwies darauf, dass es sich nicht nur um ein Problem muslimischer Frauen handele. „Es würde genauso gut einen jüdischen Lehrer betreffen, der im Unterricht seine Kippa tragen will.“ Insgesamt müsse in Berlin mehr getan werden, um religiös motivierten Konflikten in der Gesellschaft und vor allem an den Schulen entgegenzutreten, ergänzte Kapek. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Manuel sagt:
@Andreas B: Gleiches Recht für alle, schon mal etwas gehört davon? Warum sollte der Rechtsstaat auf irgendwelche Gefühle Rücksicht nehmen? Und wenn es um Menschenrechte geht, dann sollten die Moslems bitte schön den Mund nicht so voll nehmen, in fast keinem islamischen Land werden Menschenrechte geachtet. Warum ist das wohl so?
08.05.18
19:10
Johannes Disch sagt:
@Andreas B (07.05.18, 10:45) Ich unterschreibe jedes Wort! Sie haben die Problematik des Vergleichs Kopftuch/Gottlos-Shirt prima verdeutlicht. Und auch der immer wieder kommende Einwand, es dürfe keine Ungleichbehandlung zwischen religiösen und politischen Meinungen geben (Art. 3 GG) greift nicht wirklich. Kein Grundrecht mit Ausnahme von Artikel 1 ist schrankenlos. Auch nicht die Religionsfreiheit, aber auch nicht die Äußerungen politischer Meinungen. Ungleichbehandlungen gibt es nämlich häufiger und sie sind auch gar nicht zu vermeiden, will man divergierende Interessen gerecht werden. Was dann stattfindet, das ist eine sogenannte "Rechtsgüterabwägung." Auch das habe ich schon häufiger erläutert.
08.05.18
20:05
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (06.05.18, 20:33) So, der EUGH ist der wahre Trendsetter?? Da täuschen Sie sich. Erst vor wenigen Tagen hat ein Arbeitsgericht entschieden, dass die Drogeriekette "Müller" beim Verbot des Kopftuchs aus religiösen Gründen bei einer Angestellten gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen hat. Deutsche Arbeitsgerichte orientieren sich erfreulicherweise nicht an den fragwürdigen Urteilen des EUGH, der es privaten Institutionen unter Umständen ermöglicht Grundrechte einzuschränken, sondern sie orientieren sich am Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2015, das ein pauschales Kopftuchverbot als verfassungswidrig deklariert hat. Im vorliegenden Fall sind die Urteile des EUGH sowieso irrelevant, da es sich bei dem Berliner Neutralitätsgesetz um Einschränkungen für staatlich Bedienstete handelt. Darüber entscheidet einzig und alleine das Bundesverfassungsgericht. Aber auch das habe ich schon häufiger erläutert. Das wird aber wohl nicht verhindern, dass das Hamsterrad erneut in Bewegung gesetzt wird und man wieder mit den EUGH-Urteilen kommt, die hier überhaupt nichts zur Sache tun.
08.05.18
20:13
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