Im Gegensatz zu anderen Bundesländern geht Rheinland-Pfalz liberal mit dem Kopftuch im Dienstrecht um. Ein pauschales Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst existiert hier nicht.
Im Unterschied zu anderen Bundesländern gibt es in Rheinland-Pfalz keinen juristischen Streit um das Kopftuch als Bekenntnis zum muslimischen Glauben. „Das Dienstrecht in Rheinland-Pfalz kennt kein pauschales Kopftuchverbot“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Eine solche Regelung sei auch nicht geplant.
In Berlin entscheidet das Arbeitsgericht am 9. Mai über die Klage einer Lehrerin, die mit Kopftuch dauerhaft an einer Grundschule unterrichten will. Der Bildungssenat verweigert dies mit Blick auf das Neutralitätsgesetz. Nach diesem Gesetz dürfen Polizisten, Justizmitarbeiter und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen.
In Rheinland-Pfalz gebe es keine solchen Verfahren, sagte eine Sprecherin des Bildungsministeriums. Solange die Mimik einer Lehrerin erkennbar und die Kommunikation nicht eingeschränkt sei, werde das Tragen eines Kopftuchs vom Grundrecht auf Religionsfreiheit gedeckt.
Auch in der Justiz gibt es in Rheinland-Pfalz keine Vorschrift, die das Tragen eines Kopftuchs bei Richterinnen und Staatsanwältinnen ausdrücklich erlaubt oder untersagt. Allerdings mahnt das Mäßigungsgebot im Deutschen Richtergesetz, von sich aus alles zu tun, damit das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unabhängigkeit nicht gefährdet wird, wie ein Sprecher des Justizministeriums erklärt. In Rheinland-Pfalz seien keine Fälle bekannt, in denen eine Richterin ein Kopftuch während des Sitzungsdienstes getragen habe. Pläne zu einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen gebe es derzeit nicht. (dpa/iQ)