Hessen

Unverständnis über vermeintliches Kopftuchverbot an Schule

Ein vermeintliches Kopftuchverbot an der Geschwister-Scholl-Schule in Steinbach erntet ein Shitstorm im Netz. Die Vorgabe gilt allerdings als rechtlich nicht bindend.

08
05
2018
Symbolbild: Grundschule, Schüler
Symbolbild: Grundschule, Schüler © by Michael Dr Gumtau auf flickr.com (CC BY 2.0), bearbeitet IslamiQ

Ein vermeintliches Kopftuchverbot an der Geschwister-Scholl-Schule im hessischen Steinbach sorgt für Unverständnis. „Eine Schule, die das Tragen von Kopftuch oder Kippa im Unterricht verbietet, sendet ein völlig falsches Signal in einer Zeit, in der Menschen in Deutschland angegriffen werden, weil sie Kippa oder Kopftuch tragen“, betonte Meron Mendel, Direktor der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt, am Montag.

Die Leitung der Grundschule hatte in einem Elternbrief mit dem Verweis auf ihre schon länger geltende Schulordnung das Tragen von Kopfbedeckungen im Unterricht untersagt. Medienberichten zufolge heißt es in dem Elternbrief: „Das Tragen von Kappen, Tüchern und Kopftüchern ist im Unterricht nicht erlaubt!“

Seit Bekanntwerden des Falls am Wochenende sieht sich die Schule deutlicher Kritik ausgesetzt, vor allem in sozialen Netzwerken. Die Vorgabe gilt allerdings als rechtlich nicht bindend; an hessischen Schulen gibt es kein allgemeines Kopftuchverbot.

Religionsfreiheit an der Schule sichern

Beim Thema Kopftuch verzeichnet die Bildungsstätte Anne Frank nach eigenen Angaben „wachsenden Gesprächsbedarf von Eltern, Schülerinnen, Lehrkräften und Schulleitungen“. Die in der Bildungsstätte angesiedelte Antidiskriminierungsberatung habe in den vergangenen Monaten mehrere Eltern beraten, deren Töchtern das Tragen des Kopftuchs an ihrer Schule untersagt worden sei. „Meistens finden wir in den Gesprächen mit Schulleitungen und dem Kollegium eine Lösung, um die Religionsfreiheit an der Schule zu sichern“, sagte Mahsa Mahamied, Koordinatorin der Antidiskriminierungsberatung in der Bildungsstätte Anne Frank.

Meron Mendel ergänzte, die „antimuslimische Stimmung“, die durch das Erstarken von rechtspopulistischen Akteuren und Parteien befördert werde, mache das Kopftuch zu einem besonderen Politikum. „Schulen sind besonders aufgefordert, religiöse Vielfalt zu sichern und Betroffene von Diskriminierung zu schützen“, sagte er. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Manuel sagt:
Schulen sollten verpflichtet sein Neutralität zu sichern, eine Schule ist kein religiöser Tempel!!!
08.05.18
18:59
Sven Anatoli sagt:
Auch das Erstarken von islampopulistischen Akteuren und Stimmungen mus thematisiert werden. Demokratiefeindliche Aktivitäten aus muslimischen Kreisen können nicht toleriert werden. Schulordnungen gilt es zu beachten. Korananhänger bestimmen nicht über gültige Schulordnungen.
08.05.18
23:08
Andreas B sagt:
Die Schule als Institution ist natürlich, soweit es eine staatliche Schule ist, zut Neutralität verpflichtet. Das bedeutet aber nicht, dass die Lehrer nicht eine Religion haben dürfen und diese sogar sichtbar machen. Das nimmt der Schule nicht ihre Neutralität. Auch Schulordnungen müssen mit dem Grundgesetz im Einklang sein. Und da steht nun einmal (ganz im Sinne der Menschenrechte, auf die wir uns geeinigt haben), dass die freie Ausübung der Religion garantiert ist. Und wenn eine mulimische Frau glaubt, dass Gott sie verpflichtet, ein Kopftuch zu tragen, dann ist das ihr gutes Recht. Da dies auch gegen kein Grunrecht eines anderen verstößt, gibt es keinen Grund, die Religionsfreiheit einzuschränken. Es ist bezeichnend, dass Islamgegner gerne das fordern, was eigentlich selbstverständlich ist, um so den Anschein zu erwecken, es würde nichts gegen Extremisten unternommen und vor allem so zu tun, als sei eigentlich der Islam ansich extrem.
09.05.18
18:08
Johannes Disch sagt:
@Manuel In Schulen gibt es Religion als Unterrichtsfach. "Neutralität" in der Schule ist eine Chimäre. Menschen haben Einstellungen, politische und religiöse. Das gilt für Lehrer und auch für Schüler. Wo sollte man denn Pluralität lernen, wenn nicht bereits in der Schule?
10.05.18
7:10
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Pluralität heißt nicht, dass ich bedingslos jedes religiöse Dogma tolerieren muss, außerdem schließen sich Pluralität und Neutralität ja nicht aus. Und Lehrkräfte dürfen in unseren Schulen ihre politische Meinung nicht sichtbar machen, aber den Religionen wird hingegen alles dort erlaubt.
10.05.18
18:38
Johannes Disch sagt:
@Manuel (10.05.18, 18:33) Sicher, Schule ist keine Kirche und keine Moschee und keine Synagoge. Aber das behauptet und erwartet ja auch keiner Das unbedingte Bekenntnis zu einer Religion verlangt im Religionsunterricht ebenfalls niemand. Ebenso wenig, wie im Fach Sozialkunde das Bekenntnis zu einer politischen Partei oder einer politischen Strömung erwartet wird. Aber es wird über die verschiedenen politischen Parteien unterrichtet und kontrovers darüber diskutiert. Dasselbe gilt für das Fach Religion.
11.05.18
13:05
Ute Fabel sagt:
Jeder Mensch bewegt sich in privaten (Freizeit) und öffentlichen Lebenssphären (Arbeit, Schule). Gerade bei manchen Anhängern des Islams bestehen leider Persönlichkeitsdefizite, was die Abgrenzung der privaten von der öffentlichen Lebenssphäre betrifft. Statt daran mitzuwirken diese Schwächen auszumerzen, reagieren Islamverbände häufig trotzig und statt kritischer Selbstreflexion unterstellt man anderen zu Unrecht Diskriminierung. Für so ziemlich jeden Sozialdemokraten erscheint es einleuchtend, dass das Tragen eines Parteiabzeichen in der SPD-Ortsgruppe oder bei einer Maikundgebung passend ist, nicht aber am Arbeitsplatz oder in der Schule. In dem Betrieb, in welchem ich beschäftigt bin, sind während der Arbeitszeit sowohl SPÖ-Abzeichen als auch Kopftücher unerwünscht. Sozialdemokraten und Muslime sind aber als Bewerber herzlich willkommen!
14.05.18
14:48