Ein vermeintliches Kopftuchverbot an der Geschwister-Scholl-Schule in Steinbach erntet ein Shitstorm im Netz. Die Vorgabe gilt allerdings als rechtlich nicht bindend.
Ein vermeintliches Kopftuchverbot an der Geschwister-Scholl-Schule im hessischen Steinbach sorgt für Unverständnis. „Eine Schule, die das Tragen von Kopftuch oder Kippa im Unterricht verbietet, sendet ein völlig falsches Signal in einer Zeit, in der Menschen in Deutschland angegriffen werden, weil sie Kippa oder Kopftuch tragen“, betonte Meron Mendel, Direktor der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt, am Montag.
Die Leitung der Grundschule hatte in einem Elternbrief mit dem Verweis auf ihre schon länger geltende Schulordnung das Tragen von Kopfbedeckungen im Unterricht untersagt. Medienberichten zufolge heißt es in dem Elternbrief: „Das Tragen von Kappen, Tüchern und Kopftüchern ist im Unterricht nicht erlaubt!“
Seit Bekanntwerden des Falls am Wochenende sieht sich die Schule deutlicher Kritik ausgesetzt, vor allem in sozialen Netzwerken. Die Vorgabe gilt allerdings als rechtlich nicht bindend; an hessischen Schulen gibt es kein allgemeines Kopftuchverbot.
Beim Thema Kopftuch verzeichnet die Bildungsstätte Anne Frank nach eigenen Angaben „wachsenden Gesprächsbedarf von Eltern, Schülerinnen, Lehrkräften und Schulleitungen“. Die in der Bildungsstätte angesiedelte Antidiskriminierungsberatung habe in den vergangenen Monaten mehrere Eltern beraten, deren Töchtern das Tragen des Kopftuchs an ihrer Schule untersagt worden sei. „Meistens finden wir in den Gesprächen mit Schulleitungen und dem Kollegium eine Lösung, um die Religionsfreiheit an der Schule zu sichern“, sagte Mahsa Mahamied, Koordinatorin der Antidiskriminierungsberatung in der Bildungsstätte Anne Frank.
Meron Mendel ergänzte, die „antimuslimische Stimmung“, die durch das Erstarken von rechtspopulistischen Akteuren und Parteien befördert werde, mache das Kopftuch zu einem besonderen Politikum. „Schulen sind besonders aufgefordert, religiöse Vielfalt zu sichern und Betroffene von Diskriminierung zu schützen“, sagte er. (KNA, iQ)