Das Berliner Arbeitsgericht entschied heute im Fall einer muslimischen Grundschullehrerin, dass sie nicht mit einem Kopftuch unterrichten dürfe. Das Neutralitätsgesetz sei nicht verfassungswidrig.
Eine muslimische Lehrerin darf nicht mit Kopftuch an einer Grundschule in der Hauptstadt unterrichten. Das Berliner Arbeitsgericht wies am Mittwoch in erster Instanz eine Klage der Frau ab. Das Gericht erachtete das in Berlin geltende Neutralitätsgesetz nicht als verfassungswidrig. Die ausgebildete Pädagogin hat gegen das Land geklagt, weil sie mit Kopftuch nicht an einer Grundschule unterrichten darf. Eine Erörterung war für Mittwoch nicht mehr vorgesehen.
Das Neutralitätsgesetz in der Hauptstadt untersagt das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Die junge Frau hatte vor der Einstellung bejaht, dass sie das Gesetz kenne. Die Lehrerin wurde dann einem Oberstufenzentrum mit älteren Schülern zugewiesen, wo das Kopftuch erlaubt ist. Sie hätte in einer Willkommensklasse unterrichten müssen. Sie ist derzeit in Elternzeit.
Der Regierende Bürgermeister Michael Müller und Bildungssenatorin Sandra Scheeres (beide SPD) wollen an dem Gesetz festhalten. Der Grünen-Koalitionspartner findet das Gesetz hingegen nicht rechtskonform. Die Linke ringt noch um eine Position.
Die islamkritische Anwältin Seyran Ates vertrat in dem Streit die Bildungsverwaltung. Nach der mündlichen Verhandlung zu dem Fall hatte sie appelliert, religiöse Symbole weiter aus den Schulen herauszuhalten. Das Kopftuch stehe für große Konflikte.
2017 hatte eine muslimische Lehrerin mit Kopftuch beim Landesarbeitsgericht eine Entschädigung von 8680 Euro erstritten. Sie hatte argumentiert, sie sei wegen des Kopftuchs abgelehnt und diskriminiert worden. Das Gericht sah eine Benachteiligung, sprach jedoch von einer Einzelfallentscheidung. (dpa/iQ)