Eine Lehrerin klagte gegen das Berliner Arbeitsgericht, weil sie mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten wollte. Das Arbeitsgericht wies ihre Klage ab. Während Berlin am Neutralitätsgesetz festhält, kritisieren Muslime diese Entscheidung.
In Berlin bleibt es vorerst beim Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen. Das Arbeitsgericht in der Hauptstadt wies am Mittwoch die Klage einer muslimischen Grundschullehrerin ab, die mit Kopftuch vor der Klasse stehen wollte. Mit dem Urteil bestätigte das Gericht das Berliner Neutralitätsgesetz. „Es ist gültig, es ist nicht verfassungswidrig, es ist anzuwenden“, sagte Richter Arne Boyer. Die Klage sei unbegründet. Eine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ist möglich.
„Wir sind vom Ergebnis überrascht“, erklärt Handan Yazıcı, Vorsitzende der Frauenorganisation der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), auf Anfrage von IslamiQ. Die rechtliche Lage war gerade in Berlin sehr eindeutig. Auch deshalb glaube ich, dass in dieser Angelegenheit das letzte Wort noch nicht gesprochen sei.
„Der Richterspruch ist auch deshalb enttäuschend, weil es muslimischen Frauen ein faktisches Berufsverbot auferlegt und sie an den Rand der Gesellschaft drängt. Mit diesem Gedanken können wir uns in unserer freiheitlich-pluralistischen Gesellschaft nicht anfreunden“ so Yazıcı weiter.
Desgleichen zeigte sich Zeynep Cetin, Projektleiterin des Netzwerkes gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit, enttäuscht und sagte, dass sie traurig sei, erneut den Weg durch die Instanzen gehen zu müssen, obwohl das BVerfG pauschale Kopftuchverbote schon 2015 nicht für rechtkonform erklärt hätte.
Das Gesetz untersagt Berliner Polizisten, Lehrern an allgemeinbildenden Schulen und Justizmitarbeitern, religiös geprägte Kleidungsstücke im Dienst zu tragen. Die rot-rot-grüne Koalition ist in der Frage jedoch uneins. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller und Bildungssenatorin Sandra Scheeres (beide SPD) wollen an dem Gesetz festhalten. Scheers zufolge seien Schulleitungen der Meinung diese Form der religiösen Beeinflussung verhindert zu müssen. Schließlich sagt sie: „Wenn ich eine Lehrkraft mit Kopftuch vor mir habe, ist das nicht neutral“
Die Grünen und Teile der Linken sind einer anderen Auffassung und wollen das Neutralitäts-gesetz überarbeiten. Sie wollen, dass geklärt wird, „ob das Berliner Neutralitätsgesetz nach der Rechtsprechung noch rechtskonform ist oder nicht“. (dpa, iQ)