Kinderärzte warnen muslimische Eltern davor, Kinder im Ramadan fasten zu lassen. Der Islamrat empfiehlt muslimischen Jugendlichen ab der Pubertät das Fastengebot einzuhalten.
Auch in diesem Jahr wird vor Beginn des Fastenmonats Ramadan kontrovers diskutiert, ob muslimische Kinder und Jugendliche fasten sollten oder nicht. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte warnt davor Kinder im Ramadan fasten zu lassen und appelliert an muslimische Eltern sich an diese Empfehlung zu halten. Insbesondere der Verzicht auf Flüssigkeit bei hohen Temperaturen sei gesundheitsschädlich, meint hat an muslimische Eltern appelliert, ihre Kinder im Ramadan nicht fasten zu lassen. Aus medizinischer Sicht sei das Fasten für Kinder und Jugendliche schädlich, meint Verbandspräsident Thomas Fischbach.
Auch der Verband Bildung und Erziehung rät Kindern ab im Ramadan zu fasten. „Wir akzeptieren die Ausübung religiöser Pflichten. Grundschulkinder jedoch müssen nicht fasten und sie sollten es auch nicht“, sagte der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, am Montag in Berlin.
Die baden-württembergische Kultusministerin Susanne Eisenmann appelliert an Muslime auf die Gesundheit ihrer Kinder zu achten. „Auch jugendlichen Muslimen ist es unbenommen, im Ramadan zu fasten“, sagte die CDU-Politikerin. „An erster Stelle muss aber die Gesundheit des Kindes stehen. Besonders bei Grundschulkindern sehe ich hier die Eltern in der Pflicht. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder den Fastenmonat gesund erleben können“, sagte Eisenmann mit Blick auf die Eltern. „Dann leidet auch nicht die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit in der Schule.“
Letztes Jahr veröffentlichte der Islamrat eine Broschüre anlässlich des Fastenmonats Ramadan. Darin wird Jugendlichen ab der Pubertät empfohlen das Fastengebot auch in der Schule einzuhalten. Das Gebot des Fastens sei für alle gesunden Muslime bindend, die in die Pubertät eingetreten sind, heißt es in der Broschüre. Jugendliche würden nach islamischem Recht als mündig im religiösen Sinne angesehen. Vom Fastengebot ausgenommen seien nur Reisende, Kranke und Schwangere. Wer schwer körperlich arbeiten müsse, könne das Fasten aussetzen und es später nachholen.
Für Schüler nennt die Broschüre Ausnahmen vom Fasten nur für Klassenfahrten und ähnliche Reisen. Für den Sportunterricht appelliert der Islamrat an die Verantwortlichen, Kompromisslösungen zu finden. Einerseits sollten die fastenden Schüler nicht benachteiligt, andererseits der Sportunterricht nicht vernachlässigt werden, heißt es in dem Schreiben.
Wichtige Schulprüfungen sind nach Ansicht des Islamrats kein hinreichender Grund, das Fasten zu unterbrechen. Die Broschüre verweist darauf, dass Prüfungen in der Regel am Vormittag stattfänden und die Schüler dann durch das religiös gebotene Essen und Trinken vor Sonnenaufgang noch hinreichend gestärkt seien. Besteht tatsächlich eine gesundheitliche Gefährdung könne das Fasten jedoch ausgesetzt und nach dem Ramadan nachgeholt werden.
Das Fasten von Jugendlichen dürfe allerdings keineswegs erzwungen werden. Eltern, Religionsgemeinschaft und Schule könnten lediglich Empfehlungen aussprechen, die Entscheidung liege letztlich beim mündigen Muslim. (dpa/KNA/iQ)