Die AfD-Fraktion im rheinländpfälzichen Landtag möchte ein Kopftuchverbot für Grundschulen durchbringen. Der Landtag hat den Antrag nun abgelehnt.
Der rheinland-pfälzische Landtag hat das von der AfD-Fraktion ins Spiel gebrachte Kopftuchverbot an Grundschulen abgelehnt. Die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Grünen stimmten am Donnerstag in Mainz dagegen. Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, es seien keine Fälle bekannt, bei denen es wegen eines Kopftuchs zu Problemen an Schulen gekommen sei. Insofern sei ein solches Verbot nicht nötig. Gesetze müssten auch verfassungsgemäß sein. „Und das wird bei einem solchen Gesetz nicht gelingen.“
Für die AfD-Fraktion hatte der Abgeordnete Michael Frisch argumentiert, das Kopftuch sei eine Gefahr für die Integration und Selbstbestimmung junger Mädchen. Bei ihnen sei ein Kopftuch kein individueller Ausdruck religiöser Selbstbestimmung.
Die CDU-Fraktion hatte kurzfristig einen Änderungsantrag vorgelegt mit der Formulierung „Fasten und Verschleierung in der Grundschule unterbinden“ in der Überschrift. Der Abgeordnete Adolf Kessel sagte: „Die CDU ist grundsätzlich dagegen, dass Mädchen im Grundschulalter, also zwischen sechs und zehn Jahren, gezwungen werden, Kopftuch zu tragen.“ Anders als die AfD wolle man aber kein Verbot, sondern Eltern überzeugen. In dem CDU-Antrag hieß es unter anderem, die Elternarbeit solle intensiviert werden. Den CDU-Antrag lehnte der Landtag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD, FDP und Grünen ab, die AfD enthielt sich in diesem Fall. (dpa, iQ)