Die NRW-Landesregierung prüft gegenwärtig, ob mit dem geplanten Kopftuchverbot für Kinder in Kitas und Schulen eine Gefährdung des Kindeswohles abgewendet werden kann. Jedoch seien ihr keine Fälle bekannt, in denen kopftuchtragende Schülerinnen den Schulfrieden stören.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat keine Daten, wie viele muslimische Mädchen in Kindergärten oder Schulen ein Kopftuch tragen. Sie hat auch keine Erkenntnisse, in wie vielen Fällen das Kopftuch Anlass für eine Störung des Schulfriedens gewesen ist. Das räumte NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) in einer am Montag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage aus der Grünen-Landtagsfraktion ein.
Schon 2011 habe aber eine Studie im Auftrag der NRW-Regierung nachgewiesen, dass das Kopftuch in NRW auch schon von Mädchen im Alter von bis zu zehn Jahren getragen werde, teilte er mit.
Die Landesregierung prüft ein Kopftuchverbot für Mädchen, die jünger als 14 Jahre und damit noch nicht religionsmündig sind. Letztlich gehe es dabei um eine „Güterabwägung zwischen dem Kindeswohl und dem religiösen Erziehungsrecht der Eltern“, erläuterte Stamp.
Dies schließe die Frage ein, „ob kopftuchtragende Mädchen die gleichen Entwicklungschancen haben wie Mädchen, die kein Kopftuch tragen“. Am Ende der Prüfung sei zu entscheiden, ob eine gesetzliche Regelung gerechtfertigt oder sogar zwingend sei.
Auf die Frage der Grünen, ob auch Verbote anderer religiöser Symbole geprüft würden, antwortete der Minister, es gehe nicht um Symbole, sondern um die freie Entfaltung und Entwicklung des Kindes. (dpa, iQ)