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Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM)

Niedersachsen verteidigt DITIB-Beteiligung in Medienanstalt

Der niedersächsische FDP-Abgeordnete Stefan Birkner kritisierte die Aufnahme der DITIB in die Landesmedienanstalt. Die Landesregierung sehe jedoch keine Veranlassung, die Zusammensetzung zu ändern.

31
05
2018
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Islam
Symbolbild: Medien © by espensorvik auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ

Die schwarz-rote Landesregierung in Niedersachsen hat den Sitz der DITIB in der Versammlung der Landesmedienanstalt verteidigt. Die Vertretung der muslimischen Bevölkerung in Niedersachsen sei „ein wichtiger Bestandteil der Abbildung gesellschaftlich relevanter Gruppen in der Landesmedienanstalt“, schreibt das SPD-geführte Kultusministerium in einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Stefan Birkner.

In der bisherigen Zusammenarbeit mit der DITIB hätten sich keine Anhaltspunkte für eine türkische Einflussnahme ergeben. Die Landesregierung sehe daher „keine Veranlassung“, die Zusammensetzung der Versammlung zu ändern, so das Ministerium.

Birkner hatte gefragt, ob die Landesregierung die Teilnahme von DITIB angesichts des Einflusses der Türkei weiter für sinnvoll halte. Dass in niedersächsischen Moscheen für militärische Einsätze der Türkei geworben worden sein soll, sei bekannt, führt die Landesregierung weiter aus. Sie habe gegenüber dem Landesverband wiederholt deutlich gemacht, dass eine mangelnde Unabhängigkeit vom türkischen Staat „für Kooperationen des Landes mit dem Verband hinderlich wären“.

Die DITIB, Schura und die alevitische Gemeinde in Niedersachsen hatten mit der Neufassung des Landesmediengesetzes 2016 einen gemeinsamen Sitz in der Versammlung der Landesmedienanstalt erhalten. Dagegen waren die Verhandlungen mit den Landesverbänden über einen Staatsvertrag 2016 nach der Diskussion über eine Abhängigkeit der DITIB von der türkischen Regierung ins Stocken geraten. Die schwarz-rote Regierung will derzeit durch ein Gutachten klären lassen, ob für die Zusammenarbeit unbedingt ein Vertrag nötig ist oder ob diese auch „auf vergleichbare andere Weise“ gelingen kann. (KNA, iQ)