Nordrhein-Westfalen

Schulministerium plant kein Kopftuchverbot

Die NRW- Landesregierung angeregte Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren sorgt weiter für Diskussionen. Das Schulministerium schließt ein Kopftuchverbot an Grundschulen aus. Im Vordergrund stehe der Ausbau des islamischen Religionsunterrichts.

07
06
2018
Unterricht
Symbolbild: Unterricht © pixabay.com, bearbeitet by iQ.

Für die nordrhein-westfälischen Grundschulen wird es derzeit kein spezielles Kopftuchverbot geben. Entsprechende Änderungen des Schulgesetzes seien gegenwärtig nicht geplant, erklärte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Mittwoch im Schulausschuss des Düsseldorfer Landtags. Für ihr Ministerium stehe aktuell der Ausbau des islamischen Religionsunterrichts im Vordergrund.

Dabei sollten den muslimischen Schülern Grundlagen „für eine selbstbestimmte Ausübung ihrer Religion“ vermittelt werden. Der Unterricht werde von staatlich ausgebildeten Lehrkräften des Landes erteilt und basiere auf staatlichen Lehrplänen.

„Eigenverantwortlich und selbstbestimmt“

Bei den Gesprächen mit den islamischen Religionsgemeinschaften sei ein mögliches Kopftuchverbot für Kinder bisher „kein vorrangiges Thema“ gewesen, berichtete Gebauer. Das Ministerium gehe davon aus, dass Schüler „eigenverantwortlich und selbstbestimmt“ über ihre Religionsausübung entschieden. Dies beinhalte auch eine „reflektierte Haltung“ über das Tragen eines Kopftuchs. Zugleich bestätigte die Ministerin, dass die NRW-Landesregierung derzeit ein „grundsätzliches“ Kopftuchverbot für Kinder in öffentlichen Einrichtungen prüfe. Der Prüfprozess des dafür verantwortlichen Integrationsministeriums sei noch nicht abgeschlossen.

Dieses prüft gegenwärtig, ob mit dem geplanten Kopftuchverbot für Kinder in Kitas und Schulen eine Gefährdung des Kindeswohles abgewendet werden kann. Dabei gehe es insbesondere um die Frage, ob kopftuchtragende Mädchen die gleichen Entwicklungschancen haben wie Altersgenossinnen ohne Kopftuch, wie Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) vor wenigen Tagen betont hatte. Grundlage hierfür sei die UN-Kinderrechtskonvention.

Keine Anhaltspunkte für Gefährdung des Schulfriedens

Die SPD-Opposition erklärte, nach den aktuellen Äußerungen der Schulministerin sei das Thema Kopftuchverbot an Grundschulen beendet. Eine Änderung des Schulgesetzes sei nicht geplant. Für eine Gefährdung des Schulfriedens durch kopftuchtragende Mädchen in den Klassen eins bis vier habe die Landesregierung bisher überhaupt keine Anhaltspunkte, erklärte der SPD-Schulexperte Jochen Ott.

Für ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren hatte sich insbesondere die NRW-Integrations-Staatssekretärin Serap Güler (CDU) stark gemacht. Die Muslima wandte sich damit gegen eine Sexualisierung von Kindern. Es könne keine weiblichen Reize geben, die ein Mädchen im Kindergarten oder in der Grundschule verhüllen müsste. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
Das ist vernünftig. Der Ausbau des Islamunterrichts ist viel wichtiger und sinnvoller als ein Kopftuchverbot.
08.06.18
13:27
Ute Fabel sagt:
@ Johannes Disch: „Der Ausbau des Islamunterrichts ist viel wichtiger“ Nein, das ist der ganz falsche Weg! Ein Ausbau eines konfessionsübergreifenden Ethikunterrrichts, bei welchem relionsunmündige Kinder nicht nach dem Religionsbekenntnis ihrer Eltern auseinanderdividiert werden, ist integrativer und regt die selbstständige Meinungsbildung besser an. In Österreich und Deutschland tun die etablierten Parteien so, als ob die historische Verquickung zwischen Staat und Religion in Stein gemeißelt wäre. Das es anders geht, zeigt Spanien: Die sozialistische PSOE, die linke PODEMOS und die Mitte-Partei Ciudadanos fordern uniso konsequenten Laizismus und Aufkündigung des Konkordats.
10.06.18
15:34
Andreas B sagt:
@Ute Fabel Was Sie konsequenten Laizismus nennen bedeutet nichts anderes, als dem Laizismus quasi den Status einer Religion zu geben. Das kann aber nicht der richtige Weg sein, weil es einen Absolutismus durch einen anderen ersetzt. Natürlich ist die Trennung von Staat und Religion sinnvoll. Aber eben nicht in einem absoluten Sinn. Wenn Schülerinnen und/oder Lehrerinnen Kopftuch tragen, ist die Trennung von Staat und Religion kein bisschen gefährdet. Der Staat darf zwar keine Religion haben, seine Bürger hingegen schon.
11.06.18
10:15
Johannes Disch sagt:
@Andreas (11.06.18, 10:15) -- "Der Staat darf keine Religion haben, seine Bürger hingegen schon." (Andreas) Völlig richtig: Laizismus bedeutet, der Staat darf keine Religion haben. Der Bürger hingegen schon. Bei Laizismus-Fundamentalisten wird der Laizismus zu einem Instrument, um Religion zu verhindern. So ist Laizismus / Säkularismus aber nicht gedacht. Der Laizismus soll grade gewährleisten, dass das Individuum frei von Eingriffen des Staates sein Grundrecht auf Religionsfreiheit leben kann.
11.06.18
14:48
Ute Fabel sagt:
@Andreas B: Politische Bildung wird in Schulen auch parteiübergreifend unterrichtet. Es werden die Kinder nicht nach den politischen Präferenzen ihrer Eltern ausgesiebt und dann in einem getrennten Unterrichtsfach "CDU-Politik", "SPD-Politik", "FDP-Politik" und "AfD-Politik" unterrichtet, dessen Lehrpläne die politischen Parteien gestalten. Nichts anderes ist auch im Bereich Religion angebracht. Wie in den USA und Frankreich gehört konfessioneller Religionsunterricht von öffentlichen Schulen verbannt und durch einen viel integrativen übergreifenden Ethikunterricht ersetzt. Eine Lehrerin mit Kopftuch stört die gebotene Neutralität des staatlichen Schulsystems genauso wie ein Lehrer mit kommunistischem Blauhemd oder deutschnationalem Burschenschafter-Couleur. Politische und religiöse Kleidungsstücke bei religions- und weltanschauungsunmündigen Schüler unter 14 Jahre sind eine Form des ideologischen Kindesmissbrauchs durch verantwortungslose Eltern. Da ist der Staat sogar in der Pflicht, gesetzlich gegenzusteuern.
12.06.18
10:25
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (12.06.18, 10:25) -- "Eine Lehrerin mit Kopftuch stört die gebotene Neutralität des staatlichen Schulsystems..." (Ute Fabel) Das ist schlicht falsch. Eine Lehrerin mit Kopftuch stört nicht automatisch die staatliche Neutralität. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2015 eindeutig festgestellt. Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist verfassungswidrig, so Karlsruhe in seinem Urteil 2015.
12.06.18
18:11
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (12.06.18, 10:25) -- "Politische und religiöse Kleidungsstücke bei religions-und weltanschauungsunmündigen Schüler unter 14 Jahre sind eine Form des ideologischen Kindesmissbrauchs durch verantwortungslose Eltern. Da ist der Staat sogar in der Pflicht, gesetzlich gegenzusteuern." (Ute Fabel) Das ist kompletter Unfug und zeigt, dass Sie noch nicht einmal unsere elementaren Gesetze und unsere Verfassung kennen. Nicht der Staat hat das Erziehungsrecht, sondern die Eltern. Und das schließt auch das Thema Religion mit ein. Das ist ein elterliches Grundrecht (Art. 6 GG). § 1666 BGB gibt Familiengerichten die Möglichkeit, in die elterliche Sorge einzugreifen. Die Hürden für einen Eingriff des Staates in dieses Grundrecht sind jedoch sehr hoch. Nur bei konkretem Verdacht auf Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch kann der Staat eingreifen. Religiöse Erziehung und religiöse Kleidungsstücke fallen jedoch nicht unter die genannten Kategorien. Die Schule hat es hinzunehmen, wenn ein Kind mit Kreuz, Kippa oder Kopftuch in die Schule kommt. Es steht ihr nicht zu, da einzugreifen. Es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage. Jedes Gesetz in diese Richtung würde von Karlsruhe mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder kassiert werden. Nochmal: Nicht der Staat und nicht die Schule haben das Erziehungsrecht, sondern die Eltern. Und das ist ein Grundrecht. Jeder Politiker und jede Regierung, die wegen des Kopftuchs versuchen würde, in dieses elementare Recht einzugreifen, würde sich lächerlich machen und sich in Karlsruhe bis auf die Knochen blamieren. U
12.06.18
20:56