Islamgesetz

Islamexperte kritisiert Schließung von Moscheen in Österreich

Der Islamwissenschaftler Mathias Rohe sieht die Moscheeschließung in Österreich als einen möglichen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. In Deutschland sei ein solches Vorgehen rechtlich gesehen nicht möglich.

09
06
2018
Rassismus gegen Muslime in Österreich während Corona gestiegen © by James Cridland auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ

Der Erlanger Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe sieht die neuen Schritte Österreichs gegen den „politischen Islam“ kritisch. Die am Freitag angekündigte Schließung von sieben Moscheen und die Ausweisung türkischer Imame gemäß neuem Islamgesetz zeige „eine etwas überschießende, möglicherweise auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßende Gesetzgebung“, sagte er am Freitag der Deutschen Welle. Dahinter stehe die „politische Grundrichtung einer großen Islamskepsis“.

Nicht mit Deutschland zu vergleichen

Die österreichische Entwicklung sei mit der deutschen Rechtslage im Grundsatz nicht zu vergleichen, so Rohe weiter. Denn das deutsche Recht gehe von der persönlichen Haltung des einzelnen aus, der sich religiös betätigt und dabei auch in Gemeinschaften zusammenschließen kann. Nur für eine staatliche Anerkennung, an der auch finanzielle Fragen oder die Beteiligung an Gefängnis- oder Militärseelsorge gehört, bestünden konkrete Vorgaben. Dazu müssen sie „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ sein, was schwierig, aber auch auf islamischer Seite möglich sei.

Deutschland fahre mit diesem Weg „ganz gut“. Im übrigen könnten auch hier Moscheen geschlossen werden, wenn dort gegen Strafgesetze verstoßen oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung gearbeitet werde. Nach Rohes Eindruck ist Österreich „sehr viel großzügiger“ bei den Verbotsmöglichkeiten.

Auch Kirche kriegt Geld aus dem Ausland

So sei es in Deutschland „definitiv nicht“ möglich, eine Auslandsfinanzierung zu unterbinden. Zwar könne man sich wünschen, dass sich Religionsgemeinschaften überwiegend aus dem Inland rekrutieren und nicht von „irgendwelchen dubiosen Geldern“ lebten. Aber rechtliche Vorgaben habe Deutschland aus gutem Grunde nicht. Der Jurist nannte einen konkreten Vergleich: Auch Kirchen in Deutschland unterstützten „Parallelorganisationen im Ausland“. Die römisch-katholische Kirche sei „auch keine rein nationale Veranstaltung“.

Wegen Verstößen gegen das Islamgesetz will Österreich mehrere islamistische Moscheen schließen und diverse Imame ausweisen. Wie Bundeskanzler Sebastian Kurz mitteilte, ist auch eine „illegal betriebene Moschee“ der türkisch-nationalistischen „Grauen Wölfe“ in Wien betroffen. Zudem werde die gesamte „Arabische Kultusgemeinde“ aufgelöst, die in Wien, Oberösterreich und Kärnten insgesamt sechs Moscheen betreibt. Grund dafür sei nach Regierungsangaben unter anderem salafistische Tendenzen.

Darüber hinaus wolle man „bis zu 40“ Imame des Vereins „Türkisch-Islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich“ (ATIP) ausweisen, so der Bundeskanzler. Hintergrund sind laut einer Mitteilung des Innenministeriums „Umgehungskonstruktionen“ zur Bezahlung der Imame aus dem Ausland.

Seit 2015 gibt es in Österreich ein neues Islamgesetz. Es soll eine Radikalisierung junger Menschen verhindern und einen Islam „österreichischer Prägung“ schaffen. Es sieht unter anderem vor, dass Moscheevereine nicht aus dem Ausland finanziert werden dürfen.

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
Deutschland ist rechtlich in dieser Hinsicht tatsächlich anders organisiert als Österreich. Sollten das österreichische Islamgesetz und die jüngsten Maßnahmen der österreichischen Regierung tatsächlich gegen die EMRK verstoßen, dann haben Muslime und deren Organisationen durchaus die Möglichkeit, dagegen zu klagen.
10.06.18
10:52
Ute Fabel sagt:
Der Islam gehört aufgrund des Islamgesetzes zu den privilegierten Religionsgemeinschaften in Österreich. Darin sehe ich eine verfassungs- und europarechtliche Problematik. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich ist gesetzlich als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt. Die Vielen Religionsgemeinschaften wie die Hinduisten, Bahai, Zoroaster, Zeugen Jehovas, Jainisten, Buddhisten und alle Weltanschauungsgemeinschaften von Amnesty International bis Greenpeace haben diesen bevorzugten Rechtsstatus nicht. Die richtige Lösung wäre: Vereinsrecht sollte für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gelten, d.h. auch für die katholische, evangelische Kirche und islamische Gruppierungen. Für die Auslandsfinanzierung sollte es einheitliche Regeln geben.
12.06.18
10:09