Religiöse Betreuer in rheinland-pfälzischen Gefängnissen müssen künftig eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen. Ein entsprechende Änderung hat das Kabinett am Dienstag beschlossen.
In Rheinland-Pfalz soll es künftig eine generelle Sicherheitsüberprüfung von Personen geben, die Gefangene in Justizvollzugsanstalten religiös betreuen. Eine entsprechende Änderung des Justizvollzugsgesetzes hat das Kabinett am Dienstag in Mainz beschlossen.
„Zunehmenden Radikalisierungstendenzen und der daraus resultierenden Bedrohungslage soll damit frühzeitig entgegengewirkt werden“, erklärte Justizminister Herbert Mertin (FDP). Anlass ist die Kritik am Einsatz von Imamen der Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB.
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernhard Henter, erklärte, die Landesregierung folge einer Forderung seiner Fraktion. Bislang habe das Justizministerium „nicht überprüft, wer als muslimischer Seelsorger in den Gefängnissen des Landes arbeitet“. Die Imame seien ausschließlich von DITIB bestimmt worden.
Früheren Angaben zufolge sollen Seelsorger von der Überprüfung ausgenommen sein, die in Deutschland ausgebildet wurden oder schon seit fünf Jahren in der Europäischen Union leben. Das trifft in der Regel auf die katholischen und evangelischen Geistlichen zu. Der Gesetzesentwurf soll im Landtag in einer der nächsten Sitzungen nach der Sommerpause behandelt werden, hieß es. (KNA, iQ)