Hannover

Kopftücher müssen bei Flughafen-Kontrolle nicht abgelegt werden

Die IslamiQ-Redaktion erreichten in den vergangenen Wochen Beschwerden über die Luftsicherheitskontrolle am Hannoveraner Flughafen. Kopftuchtragende Frauen wurden im Rahmen der Kontrollen aufgefordert, ihr Kopftuch abzulegen. Wir haben die Bundespolizei um Klärung gebeten. Ein Bericht.

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06
2018
Symbolbild: Burkaverbot, Verhüllungsverbot© Juanedc @ flickr.com (CC 2.0), bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Burkaverbot, Verhüllungsverbot© Juanedc @ flickr.com (CC 2.0), bearbeitet by iQ.

Emine Zorlu* sorgte mit ihrem Facebook-Post für Wirbel in Hannover. Die junge Frau begleitet am 2. Mai ihre Oma zum Flughafen und beobachtet folgendes Geschehen: ältere Frauen, die über keine Deutschkenntnisse verfügen, werden kontrolliert. Mit Gestikulationen werden sie aufgefordert, ihr Kopftuch abzulegen. Eine der Betroffenen, erinnert sich Zorlu, schaut schockiert und hat wohl angenommen, dass es eine Regelung ist, der alle folgen müssen. Zorlu ist empört und reicht eine Beschwerde am Hannoveraner Flughafen ein. Auch in ihrem Facebook-Post beschreibt sie diesen Vorfall als diskriminierend, erniedrigend und rassistisch.

In der Antwort des Flughafens wird sie auf die Luftsicherheitskontrolle hingewiesen. Von Diskriminierung könne bei solch einer Kontrolle nicht die Rede sein.

Zeugin wird abgeführt

Eine weitere Zeugin, die anonym bleiben möchte, berichtet, dass eine ältere Frau, die ebenfalls über keine Deutschkenntnisse verfügt, aufgefordert wurde, ihr Kopftuch abzulegen. Die Zeugin greift ein, möchte Übersetzungsarbeit leisten und der Seniorin mitteilen, dass es nicht ihre Pflicht sei, in der Öffentlichkeit das Kopftuch abzulegen. Dabei wird sie von einer weiteren Luftsicherheitsassistentin gefragt, warum sie sich einmische. Nachdem die Zeugin die Assistentinnen auf ihr respektloses Verhalten hinweist, wird sie daraufhin in einen Raum geführt, wo sie detailliert durchsucht wird – „nach Bomben“. 

Bundespolizei: Kopftuch muss nicht abgelegt werden

Recep Bilgen, Vorsitzender der Schura Niedersachsen, wurde selbst Augenzeuge eines solchen Vorfalls. Er berichtet, dass bereits vorher einige Beschwerden bezüglich der Kopftuchkontrollen bei der Schura eingingen. Bilgen suchte das Gespräch mit dem zuständigen Amt. Zuständig für die Luftsicherheitskontrolle ist die Bundespolizei. In einem Gespräch teilte man ihm mit, dass es um eine Regelung gehe, die bereits länger bestünde, aber erst seit kurzem umgesetzt worden sei.

Auf Anfrage von IslamiQ erklärt die Bundespolizei die rechtlichen Grundlagen der Luftsicherheitskontrolle und erläutert, dass grundsätzlich alle Überbekleidungen abgelegt werden müssen, außer das Kopftuch, welches aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen getragen wird. Dabei wird auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die das Tragen des Kopftuchs explizit unter Schutz der positiven Ausübung der Glaubensfreiheit fällt, hingewiesen. Möchten Passagiere also aus religiösen Gründen das Kopftuch nicht ablegen, so darf es nicht erzwungen werden. 

Konsequenzen für MitarbeiterInnen?

Die Frage ist nun, ob es Konsequenzen oder Maßnahmen gegen das Personal der Luftsicherheitskontrollen geben wird. Die Bundespolizeidirektion versicherte zumindest, dass jede Beschwerde und jede Meldung einzeln aufgenommen und sorgfältig damit umgegangen werde. Es seien zudem Fortbildungen geplant, in denen ähnliche Situationen besprochen werden sollen. So werden neue Maßnahmen erarbeitet und eventuell neue Regelungen angeordnet. Dabei sei es wichtig, dass wenn solche Fälle vorkommen, die betroffenen Passagiere sofort handeln und direkt vor Ort eine Beschwerde einreichen oder den Kontakt suchen. Wiederholt sich ein unangemessener oder aufdringlicher Umgang mit den Passagieren folge eine Abmahnung und darauf eine Entlassung des jeweiligen Personals. Ob das Personal, über das Zorlu am 02. Mai schrieb, davon direkt betroffen ist, bleibt jedoch unklar. 

*Name von der Red. geändert. 

 

Leserkommentare

Hemma Ehrenfels sagt:
Könnte man die Erregung nicht etwas runterdimmen… Schon vergessen, wem wir diese enervierenden Sicherheitskontrollen verdanken??? 11. September 2001 NewYork, 2006 und 2010 Flughafen London Heathrow ….u. a…. und sich nun aufregen über die Kontrolle eines Kopftuchs! bzw . gleich die Rassismuskeule wieder rausholen.“ diskriminierend, erniedrigend und rassistisch“ ! Auch ich , über 70 , musste meine Schuhe, Jacke ausziehen, was die Vollverschleierte neben mir, da Muslima , nicht musste.. Ich behaupte nun stets, ich sei muslimischen Glaubens und darf mich in einer separaten Kabine ausziehen :)
20.07.23
19:42
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