Bundesfamilienministerin

Giffey hat kein Problem mit Burkinis im Schwimmunterricht

Bundesfamilienministerin Giffey findet die Anschaffung von Burkinis nicht problematisch. Denn im Vordergrund solle das Wohl der Schüler*innen stehen.

24
06
2018
Dr. Franziska Giffey (SPD) © http://www.franziska-giffey.de/zur-person/
Dr. Franziska Giffey (SPD) © http://www.franziska-giffey.de/zur-person/

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hält es für vertretbar, wenn Schulen die Teilnahme am Schwimmunterricht fördern, indem sie Burkinis erlauben und ausgeben, also Badebekleidung für muslimische Mädchen und Frauen, die bis auf Gesicht, Hände und Füße den gesamten Körper bedeckt. „Das wichtigste ist ja das Wohl der Kinder, und das heißt nun mal, dass alle Schwimmen lernen“, sagte Giffey am Sonntag bei einer Veranstaltung der „Zeit“ in Hamburg. Wichtig sei ihr, dass der Bildungsauftrag im Vordergrund stehe und das Thema „nicht hochstilisiert wird zum Untergang des Abendlandes“.

Kritik an Anschaffung der Burkinis

Vor kurzem war die Anschaffung von 20 Burkinis durch ein Herner Gymnasium auf Kritik der NRW-Landesregierung und der stellvertretenden CDU-Bundesvorsitzenden Julia Klöckner gestoßen. Die Schule wollte nach eigenem Bekunden dafür sorgen, dass muslimische Schülerinnen keine Ausrede mehr haben, dem Schwimmunterricht fernzubleiben.

Klöckner hatte daraufhin erklärt, die Schule zementiere damit „ein frauendiskriminierendes Rollenverständnis an einem Ort, an dem Kinder und Jugendliche gerade das Gegenteil lernen und sich frei entfalten sollten“. Gerade in Schulen müssten Mädchen und Jungen „in einem gesunden Geschlechterbild und dem Gefühl der Gleichwertigkeit bestärkt werden“.

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hatte gesagt, es gehöre nicht „zu den Grundaufgaben einer Schule“, für muslimische Schülerinnen die den Körper weitgehend verhüllende Badebekleidung zu beschaffen. Die Schulpflicht erstrecke sich auch auf den Schwimmunterricht, wobei es auch keinen Anspruch gebe auf geschlechtergetrennten Schwimmunterricht. (KNA, iQ) 

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
Das ist eine sehr vernünftige und pragmatische Haltung von Frau Giffey. Ach, verehrte Redaktion: Muss das sein mit dem Gender-Sternchen ("Schüler*innen")? Ich finde, das verhunzt die deutsche Sprache und macht Texte weniger flüssig und schwerer lesbar.
25.06.18
13:19
gregek sagt:
Die Schulen haben andere Aufgaben, als sich um die Beschaffung von Burkinis zu kümmern. Hier könnte man auch mal an die Eigenverantwortung der Eltern appelieren........
25.06.18
21:56
Johannes Disch sagt:
@gregek (25.06.18, 21:56) Die vordringliche Aufgabe von Schulen ist es, ein Miteinander aller Schüler zu bewerkstelligen. Wenn der Burkini hilft, dass muslimische Mädchen am Schwimmunterricht teilnehmen, dann ist seine Anschaffung durchaus sinnvoll. Andernfalls würde man diese Mädchen ausgrenzen. Das wäre das Gegenteil von Integration und Inklusion. Weniger Grundsatzdebatten und mehr pragmatische Lösungen. Hier ist Frau Giffey durchaus auf dem richtigen Weg.
27.06.18
12:39
grege sagt:
Nicht "man" grenzt die Schüler aus, sondern diese Schüler grenzen sich selber aus, wenn sie am Schwimmunterricht nicht teilnehmen wollen. Die Teilnahme am Sportunterricht ist verpflichtend, was Bundesverwaltungsgericht und EGMR eindeutig festgestellt haben. Waurm der Staat die Burkinis beschaffe sollen ist mir schleierhaft. Die Badekleidung müssen bisher die Schüler selber beschaffen, so dass man bei Muslime keine Ausnahme machen braucht.
29.06.18
0:43
Johannes Disch sagt:
@grege Richtig, die Teilnahme am Schwimmunterricht ist verpflichtend. Aber das stellt Frau Giffey doch gar nicht in Frage. Warum soll man denn nicht versuchen, auf Belange einer gewissen Klientel-- hier: muslimische Mädchen-- Rücksicht zu nehmen und einen Mittelweg finden, der den Interessen beider Seiten gerecht wird? Grade dadurch zeichnet sich doch kluge Pädagogik aus: Durch pragmatische Kompromisse. Und genau einen solchen pragmatischen Kompromiss hat Frau Giffey im Sinn mit der Anschaffung von Burkinis. Die Maßnahme von Frau Giffey widerspricht also keineswegs den Urteilen der Verwaltungsgerichte und des EGMR. Nicht die Verwaltungsgerichte und der EGMR müssen die Integration leisten, sondern die Lehrer (und Schüler) vor Ort. Gerichtsurteile sind nur eine Richtschnur. Ein Rahmen. Innerhalb dieses Rahmens haben die Schulen einen breiten Gestaltungsspielraum. Und den sollten sie auch nutzen. Alleine mit Verboten und Zwängen wird man Integration und Inklusion nicht erreichen.
29.06.18
14:04
Johannes Disch sagt:
@grege (29.06.18) ---"...diese Schüler grenzen sich selber aus." (grege) Na klar, weil sie nicht bedingungslos alles mitmachen, was der deutschen Mehrheitsgesellschaft opportun erscheint. Die "schwarze Pädagogik" ist zum Glück Vergangenheit. Schule ist keine Kaserne, wo die Schulleitung befehlt und die Schüler kuschen. Schüler (und Eltern) haben ein Mitspracherecht. Wo sollte man denn besser lernen, dass es unterschiedliche Lebensstile gibt, unterschiedliche Moralvorstellungen als in der Schule? Wo sollte man den konstruktiven Umgang damit früher und besser lernen als in der Schule? Wir reden sehr viel von "Pluralismus", von unterschiedlichen Lebensstilen-- aber wehe, es zeigt sich mal einer, der uns nicht ins Konzept passt und den wir ungewohnt finden. Jedes Anliegen von Muslimen wird inzwischen reflexartig problematisiert und als "Anmaßung" oder "Sonderbehandlung" gebrandmarkt, statt erst einmal einfach ganz vernünftig zu diskutieren, wie berechtigt und wie sinnvoll das Anliegen ist. Wie gesagt, Schulen haben einen breiten Gestaltungsspielraum, wie sie den Unterricht gestalten. Und diesen sollten sie nutzen. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass alle Schülerinnen mit Bikini zum Schwimmunterricht erscheinen. Sie müssen teilnehmen. Aber Bekleidungsvorschriften gibt es nicht. Wenn der Burkini es ermöglicht, dass diese Mädchen am Schwimmunterricht teilnehmen und sich dabei wohl fühlen, dann ist seine Anschaffung pädagogisch sinnvoll. Man muss nicht aus jeder Lappalie eine Grundsatzdebatte machen. Entscheidend ist, dass Dinge funktionieren.
29.06.18
14:44
Johannes Disch sagt:
@grege (29.06.18, 0:43) Wenn man sich schon auf Gerichtsurteile beruft, dann sollte man diese auch kennen. Schulen dürfen Schülerinnen, die noch nicht in der Pubertät sind, zur Teilnahme am gemischten Schwimmunterricht verpflichten, so der EGMR in einem Urteil 2013. Die Einschränkung "noch nicht in der Pubertät" ist wichtig. Das Urteil bezieht sich auf einen Fall aus der Schweiz. Die Mädchen dürfen übrigens Burkini tragen. Das hatte Ihnen die betroffene Schule angeboten als Kompromisslösung. In Deutschland ist die Rechtsprechung ähnlich. Hier hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig 2013 geurteilt, dass eine Befreiung vom gemischten Schwimmunterricht nicht auf Grundlage der Religionsfreiheit verlangt werden kann, WENN DER MUSLIMISCHEN SCHÜLERIN DAS TRAGEN EINES BURKINIS MÖGLICH IST!!! Die Überlegung von Frau Giffey, dass Schulen Burkinis anschaffen, widerspricht also nicht der geltenden Rechtsprechung. Im Gegenteil: Sie bewegt sich genau im Rahmen dieser Rechtsprechung. Das Leipziger Gericht hat nämlich genau diesen praktischen und klugen Kompromiss-- das Tragen eines Burkinis--- juristisch abgesegnet.
29.06.18
15:20
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Am besten wir übernehmen gleich die islamische Gesellschaftsordnung, dann sind die Mosleme nicht mehr ausgegrenzt, nur werden dann wie man anden islamischen Ländern sieht, die anderen ausgegrenzt.
29.06.18
15:26
grege sagt:
@ Herr Disch Sie scheinen hier mal wieder zu problematisieren. Auch anderen Personen als Herrn Disch können die Urteile durch aus geläufig sein. Diese sagen klipp und klar, dass die Teilnahme an dem Schwimmunterricht verpflichtend ist. Daher grenzt sich die marrokanische Schülerinnen, deren Eltern gegen die Teilnahme Rechtsmittel eingelegt haben, sehr wohl aus. Das hat nichts mit Problematisieren oder Ausgrenzen durch böse biodeutsche zu tun. Bevor Sie hier wieder einmal zum nächsten Verbalerguss ausholen, sollten Sie sich vielleicht mal kundig machen, ob hier gegen das Tragen von Burkinis gewettert wird. Solange die hygienischen Regeln der Badeanstalt beachtet werden, können Muslime von mir aus mit einer Toga und einer Kippa auf den Kopf schwimmen gehen. Allerdings können sich Muslime genauso ihre Badebekleidung beschaffen wie andere Schüler bzw. deren Eltern auch. Hier kann man auf eine Sonderbehandlung, die auch eine Diskriminierung gegenüber nichtmuslimischen Schülern darstellt, getrost verzichten. Öffentliche Gelder sollten lieber in die Schulgebäude oder die Beschäftigung zusätzlicher Lehrer investisiert werden, als die Bekleidungsbedürfnisse einzelner Schüler zu befriedigen.
30.06.18
20:57
gregek sagt:
@ Herr Disch "Wir reden sehr viel von "Pluralismus", von unterschiedlichen Lebensstilen-- aber wehe, es zeigt sich mal einer, der uns nicht ins Konzept passt und den wir ungewohnt finden. Jedes Anliegen von Muslimen wird inzwischen reflexartig problematisiert und als "Anmaßung" oder "Sonderbehandlung" gebrandmarkt, statt erst einmal einfach ganz vernünftig zu diskutieren, wie berechtigt und wie sinnvoll das Anliegen ist. " Wenn jemand wie alle anderen Schüler auch seine Sportsachen selber beschaffen und zum Unterricht mitbringen soll, hat das nichts mit Problematisierung und Anmaß zu tun. EinHerr Disch ist derjenige derjeinge der hier hierum problematisiert und zwar in einem stigmatiisierenen und anmaßenen Tonfall, der das nichtmuslimische Umfeld wieder pauschal als islamfeindlich hinstellt und sich die Frage stellt, wieso in den letzten 20 Jahren tausende von Muslimen vom Balkan und jetzt dem Nahen Osten zu uns gekomme sind.
01.07.18
17:32
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