USA

Gericht: Trumps Einreiseverbot ist verfassungsgemäß

Als Donald Trump sein erstes Einreiseverbot verhängte, war das Entsetzen weltweit groß. Die Gegner lieferten sich einen zähen Rechtsstreit mit dem US-Präsidenten. Nun gibt es ein Urteil in letzter Instanz.

27
06
2018
Ein Flugzeug (Symbolfoto) © Matthias Rhomberg auf flickr.com (CC 2.0), bearbeitet by iQ.
Ein Flugzeug (Symbolfoto) © Matthias Rhomberg auf flickr.com (CC 2.0), bearbeitet by iQ

Es ist ein wichtiger Sieg für US-Präsident Donald Trump: Im Streit um sein jüngstes Einreiseverbot hat sich der Oberste Gerichtshof auf die Seite der Regierung gestellt. Mit der knappest möglichen Mehrheit von fünf zu vier Stimmen erklärten die Richter die Sperren am Dienstag für verfassungsgemäß. Sie betreffen überwiegend Menschen aus mehreren islamischen Ländern sowie einige aus Nordkorea und Venezuela. Obwohl Trumps Proklamation im Vergleich zum ersten Einreisedekret stark abgeschwächt worden war, markiert das Urteil dennoch eine wichtige Entscheidung über die Macht eines US-Präsidenten.

In dem Fall ging es um die jüngste Form der Visasperren, die die Regierung im vergangenen September erlassen hatte. Betroffen davon sind vor allem Menschen aus dem Iran, Libyen, Somalia, Syrien und dem Jemen.

Das erste Einreiseverbot für Menschen aus mehreren überwiegend muslimisch geprägten Ländern hatte Trump nur eine Woche nach seinem Amtsantritt am 20. Januar 2017 verhängt und damit weltweit Entsetzen ausgelöst. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisierte die Maßnahme.

Es kam zu Chaos an etlichen Flughäfen und massiven Protesten. Ein Bundesrichter stoppte Trumps Erlass schließlich vorläufig. In den folgenden Monaten sollte es zu einer zähen juristischen Auseinandersetzung kommen. Trumps Regierung überarbeitete das Einreiseverbot mehrfach – immer wieder legten Gerichte die verschiedenen Versionen aber auf Eis.

Im vergangenen Dezember ließ der Supreme Court die jüngste Form der Visasperren aus dem September schließlich in Kraft treten. Betroffen davon waren neben dem Iran, Libyen, Somalia, Syrien und dem Jemen auch der Tschad. Trumps Regierung hatte argumentiert, diese Länder genügten den Anforderungen der USA für ausreichende Sicherheitsüberprüfungen von Visa-Antragstellern und Informationsaustausch nicht. Der Tschad wurde später wieder von der Liste gestrichen. Beschränkungen gibt es zudem für Nordkorea und Venezuela.

In dem nun vom Supreme Court entschiedenen Fall standen sich auf der einen Seite Trumps Regierung und auf der anderen der US-Bundesstaat Hawaii sowie weitere Kläger gegenüber. Die Gegner bezweifelten die Verfassungsmäßigkeit von Trumps Maßnahme, und warfen ihm vor, seine Kompetenzen überschritten zu haben. Sie verwiesen zudem auf anti-muslimische Äußerungen des Wahlkämpfers Trump, der „eine komplette Blockade der USA für Muslime“ geforderte hatte, und argumentierten, er diskriminiere Menschen aufgrund ihrer Religion.

Die Regierung hingegen erklärte, dass der Präsident weitgehende Befugnisse bei der Einwanderungspolitik habe und dass das überarbeitete Einreiseverbot angemessen und legal sei. Sie erklärte, es beziehe sich auf die nationale Sicherheit, nicht auf Religion.

Trump reagierte auf den Spruch am Dienstag zunächst mit einem begeisterten „Wow“ auf Twitter. Später erklärte er in einer Mitteilung des Weißen Hauses, das Urteil sei eine „tiefgreifende Rechtfertigung“. Sie folge auf „Monate hysterischer Kommentare seitens der Medien und demokratischer Politiker“, die sich weigerten, die Grenzen und das Land zu schützen.

Die Regierung Trump bemüht sich mit einem Bündel von Maßnahmen darum, die Einwanderung in die USA massiv zu erschweren und das Land mehr und mehr abzuschotten. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Kritika sagt:
L.S. die USA haben zweifellos die meisten Tote durch Islamischen Terror zu beklagen. Das Datum 11-ter September ist noch heute tief im Gedächtnis aller Amerikaner. Es steht weder Islamiq noch Muselmänner, noch Kritika zu, zu beurteilen, ob die von Trump jetzt getroffenen Massnahmen angemessen oder hilfreich sind. Das muss man schon den Amerikanern überlassen. Dass sie ( die Massnahmen) Angehörige der Sekte treffen, die für die Morde verantwortlich ist, ( der Islam ) wird sicher keiner bestreiten. Gruss, Kritika.
28.06.18
16:23