Ein Schweizer Anwalt klagt gegen das Verbot religiöser Symbole an Baseler Gerichten. Anlass für das Verbot war die Bewerbung einer Muslimin mit Kopftuch.
Ein Schweizer Anwalt will vor dem Bundesgericht einen Beschluss anfechten, wonach Justizpersonen in den Gerichten Basels künftig keine religiösen Symbole mehr tragen dürfen. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ am Wochenende berichtete, fordert der Basler Anwalt Stefan Suter darüber einen Parlamentsentscheid.
Die Gerichte in Basel hatten vor rund einem Monat beschlossen, dass Justizpersonen künftig im Gerichtssaal keine religiösen Symbole mehr tragen dürfen. Gerichte seien zu Unabhängigkeit und religiöser Neutralität verpflichtet, hieß es zur Begründung des Verbots, das ins Personalreglement aufgenommen wurde. Auslöser des Beschlusses war die Stellenbewerbung einer Muslimin, die auf dem Foto in den Bewerbungsunterlagen ein Kopftuch trug.
Anwalt Suter habe dagegen beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht, so die Zeitung. Suter sagte dem Blatt, er handle dabei in eigenem Namen und vertrete keinen Mandanten. Auch sei er keineswegs dafür, dass Richterinnen im Gerichtssaal verschleiert aufträten. Störend sei aber, dass ein Gericht einen derart weitgehenden Grundrechtseingriff selber verfüge. Dies könne nur vom Kantonsparlament beschlossen werden. Ein Personalreglement sei als gesetzliche Grundlage ungenügend.
Suter bestreitet zudem die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Grundrechte: Selbst kleinste religiöse Symbole wie ein Kreuz an einem Goldkettchen müssten untersagt werden.
Das Bundesgericht in Lausanne habe bereits einen ersten Zwischenentscheid gefällt, der zu Ungunsten des Anwalts ausgefallen ist, schreibt die „Neue Zürcher Zeitung“. So habe es der Beschwerde von Suter die aufschiebende Wirkung versagt. Damit könnten die Basler Gerichte das Verbot schon in Kraft setzen, bevor es von Lausanne inhaltlich überprüft wird. (KNA/iQ)