RENDSBURG

Fall des Rendsburger Moscheebesuch-Schwänzers erneut vor Gericht

Vor zwei Jahren ist ein Schüler dem Schulausflug in eine Moschee aus weltanschaulichen Gründen fern geblieben. Der Fall landete vor Gericht. Nun wird sich das Amtsgericht erneut mit dem Fall beschäftigen.

03
07
2018
Moschee, Moscheebesuch
Symbolbild: Moschee - Die Zentrum-Moschee in Hamburg/Rendsburg © IGMG

Der Fall eines Schülers aus Rendsburg, der einem Moscheebesuch ferngeblieben war, beschäftigt erneut ein schleswig-holsteinisches Gericht. Der Prozess gegen die Eltern, zu dem unter anderem auch die Schuldirektorin und eine Lehrerin als Zeugin geladen sind, findet am Mittwoch vor dem Amtsgericht Meldorf (Kreis Dithmarschen) statt, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage am Dienstag mitteilte.

Eine erste Verhandlung im August vergangenen Jahres war geplatzt, weil sich das Gericht für nicht zuständig erklärte. Das ließ das Oberlandesgericht in Schleswig nicht gelten, so dass sich die Meldorfer Richter nun doch mit dem Fall befassen müssen.

Der damals 13-jährige Junge aus Rendsburg war am 14. Juni 2016 einem Ausflug seiner Klasse ferngeblieben, die im Rahmen des Erdkundeunterrichts eine Moschee besuchen sollte. Die Eltern, die keiner Glaubensgemeinschaft angehören, befürchteten eine „religiöse Indoktrination“ ihres Kindes. Die Schulbehörde bewertete das als Schwänzen und erließ Bußgelder von jeweils 150 Euro gegen Mutter und Vater. Es habe sich nicht um Religionsunterricht, sondern um eine informative Schulveranstaltung gehandelt, hieß es zur Begründung.

Der Anwalt des Vaters, Alexander Heumann, hält es nach eigenen Worten für großes Unrecht, wenn atheistische, christliche oder jüdische Schüler gezwungen werden, islamische Moscheen zu besuchen. Sein Mandant habe grundsätzliche Bedenken gegenüber dem Islam und einen Umbau Deutschlands in eine „multikulturelle Wertegesellschaft“, so Heumann, der der rechtspopulistischen Bürgerbewegung „Pax Europa“ angehört. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Markus sagt:
Das ist ja die Höhe! Da soll ein Kind gezwungen werden, gegen seinen Willen und den der Eltern in eine Moschee zu gehen, weil es sich ja nur um eine Informationsveranstaltung handeln soll. Meines Wissens herrscht in Deutschland Religionsfreiheit. Teil dieses Rechts ist es auch, keine Religion zu haben. Und dann kann man auch nicht gezwungen werden, in eine Moschee zu gehen. Wo sind wir denn?! Was war denn der zwingende Grund, diese angebliche informative Schulveranstalung in einer Moschee zu machen, anstatt in der Schule, wo eigentlich der Unterricht stattzufinden hat?
04.07.18
16:16