Fereshta Ludin hat es mit erstritten, dass etliche Lehrerinnen an staatlichen Schulen Kopftuch tragen dürfen. So richtig glücklich hat dieser Erfolg sie jedoch nicht gemacht.
Auch 20 Jahre nach dem Start ihres juristischen Kampfs gegen das Kopftuchverbot für Lehrerinnen vermisst Fereshta Ludin deutlichere Signale des Staates für Vielfalt und Weltoffenheit. Am 13. Juli jährt sich der Kopftuchstreit zum 20. Mal. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht 2015 Verbote für unzulässig erklärt und es unterrichteten heute in vielen Bundesländern Lehrerinnen mit Kopftuch, dennoch gebe es „heute nicht so viel zu feiern“, sagte Ludin am Donnerstag in Stuttgart.
Das Leben als Frau mit Kopftuch sei nicht einfacher geworden. Und: „Ich glaube, mein ganzes Leben wäre anders gelaufen“, sagt Ludin. Ob sie sich eine Rückkehr von Berlin nach Baden-Württemberg vorstellen könne, wo hier doch so viele Lehrer fehlen? Dafür habe sie hier damals zu viele schmerzliche Erfahrungen machen müssen. Ludin erzählt von Einschüchterungen, Beschimpfungen und Diskriminierungen. Sie lebt seit 1987 in Deutschland, hat seit 1995 den deutschen Pass.
Aus religiösen Gründen habe sie sich für das Tragen eines Kopftuchs entschieden. Aus freien Stücken, wie sie betont. Heute gebe es ihr Geborgenheit und Glück. „Es ist ein Teil meiner Identität.“ Werde aber im Bundestag von den „Kopftuchmädchen“ gesprochen, fühle sie sich „einfach elend – und würdelos behandelt“. Obwohl das Bundesverfassungsgericht 2015 Verbote für unzulässig erklärte, werde diese Sichtweise noch lange nicht überall gelebt. Es brauche regelmäßige Signale des Staates für Vielfalt und Weltoffenheit.
Das Kopftuch sei keineswegs ein politisches Statement oder Zeichen für Protest und Abgrenzung. „Man wird nicht untreu, nur weil man ein Tuch trägt oder einen Turban“, sagt Ludin mit Blick auf Verbote für Richterinnen oder Staatsanwältinnen. Noch immer gebe es die Annahme, mit einem Tuch auf dem Kopf könne die für bestimmte Berufe notwendige Neutralität verloren gehen. Dabei seien viele der Kopftuch tragenden Frauen hier geboren und fühlten sich als Deutsche.
In den 20 Jahren habe es aber auch viel Positives gegeben: Etwa, dass sie überhaupt mit ihrem Anliegen vor Gericht ziehen konnte. „Dass ich hier frei meine Meinung sagen kann, dass eine offene Debatte geführt wird, dass Dinge hinterfragt werden.“
Ludin, die heute an einer Privatschule in Berlin unterrichtet, wird 1998 in Baden-Württemberg nicht in den Schuldienst übernommen, weil sie Kopftuch trägt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2003 zu ihrem Fall führten Länder Verbote ein. Die meisten Länder schafften diese aber ab, nachdem Karlsruhe 2015 in einem neuen Urteil pauschale Verbote an Schulen für nicht grundgesetzkonform erklärte.
Laut einer Studie tragen 23 Prozent der in Deutschland lebenden muslimischen Frauen Kopftuch, wie der Mediendienst Integration berichtet. In etlichen Bundesländern unterrichten Lehrerinnen mit Kopftuch. Erhebungen dazu gebe es nicht, Probleme seien aber selten. (dpa, iQ)