Neutralitätsgesetz

Streit um Kopftuchverbot erneut vor Gericht

Erneut wird die Klage einer Berliner Lehrerin gegen das Kopftuchverbot an allgemeinbildenden Schulen verhandelt. Eine Informatiklehrerin hat Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts eingelegt.

06
07
2018
Beamtin darf mit Kopftuch arbeiten
Symbolbild: Kopftuch © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Der Streit um das Kopftuchverbot an allgemeinbildenden Schulen in der Hauptstadt kommt erneut vor Gericht. Es sei Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts eingelegt worden, teilte Sprecher Martin Dreßler am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Geklagt hat eine Informatikerin, die als Quereinsteigerin mit Kopftuch unterrichten wollte. Sie sah sich wegen ihrer Religion benachteiligt. Das Arbeitsgericht urteilte am 24. Mai, das Land sei berechtigt gewesen, die Frau nicht einzustellen und das Berliner Neutralitätsgesetz anzuwenden. Eine Diskriminierung liege nicht vor. Das Gericht bestätigte das Gesetz als verfassungskonform.

Das Neutralitätsgesetz untersagt Polizisten, Justizmitarbeitern und Lehrern an allgemeinbildenden Schulen in Berlin, religiös geprägte Kleidungsstücke im Dienst zu tragen.

Nun wird der Streit vor der nächsten Instanz, dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ausgetragen. Ein Termin steht noch nicht fest. Der Streit um das Kopftuch landete schon wiederholt vor Gericht. 2017 sprach das Landesarbeitsgericht einer abgelehnten Bewerberin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8680 Euro zu, wegen Benachteiligung in dem Einzelfall.

Die Anwältin der Klägerin hatte moniert, das Gesetz treffe überwiegend muslimische Frauen. Die Berliner Regelungen seien einzigartig in Deutschland. In etlichen Bundesländern könne mit Kopftuch unterrichtet werden. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Björn sagt:
Immer wieder der gleiche Starrsinn muslimischer Frauen. Das ist nichts als Provokation.
06.07.18
17:30
Kritika sagt:
L.S. Ein Informatikerin hat gelernt, logisch zu denken; mit den logischen Begriffen « TRUE» und « FALSE » umzugehen. Dann müsste sie durch selbstständiges, logisches Denken erkannt haben, dass die Hypothesen Allah, Koran, Engel, unbewiesene Nonsense sind. Erst wenn Hypotesen bewiesen sind, gelten sie als Fakten. Die InkaGötter der Südamerikaner, die Möndgöttin der Egypter sogar der mächtige Zeus, sie alle sind auf den Schrotthaufen der ReligionsGeschichte gelandet. Götter haben nun mal einHaltbarkeitsDatum; Allah auch. Erst wenn sie dies erkannt hat, ist sie eine würdige Informatikerin geworden. Dann aber hat sich ihre KopftuchFobie von selbst erledigt. Kritika wünscht der fanatischen aber unlogischen Informatikerin, dass sie die Widersprüche ihrer Sekte durchschaut und dann auf Leute hört, die weiser sind als sie, weil sie sich von dem Nonsense befreit haben. Alles Gute, KopftuchInformatikerin, wünscht Kritika
06.07.18
23:45
Johannes Disch sagt:
Dagegen zu klagen ist das gute Recht der betroffenen Mandantin.
10.07.18
10:44
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Und gegen das Kopftuch zu sein, ist auch in unserem Land gutes Recht oder?
24.08.18
20:30