Österreich

Vizekanzler Strache will Kopftuchverbot in Kindergärten durchsetzen

Österreichs Vizekanzler plant noch diesen Sommer ein Kopftuchverbot in Kindergärten umzusetzen. Das von der Regierung geplante „Kinderschutzgesetz“ soll dann im nächsten Jahr ein Verbot an Volksschulen ermöglichen.

09
07
2018
FPÖ-Obmann Christian Strache © Facebook, bearbeitet by iQ.
FPÖ-Obmann Christian Strache © Facebook FPÖ, bearbeitet by iQ.

Der österreichische Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache kündigt an, das Kopftuchverbot in Kindergärten schon diesen Sommer durchzusetzen, wie österreichische Medien berichten. Er sei nicht bereit auf das komplexe für Ostern geplante „Kinderschutzgesetz“ der Bundesregierung zu warten, und wolle zumindest ein Verbot in Kindergärten zeitnah durchsetzen. Durch das geplante „Kinderschutzgesetz“ der Regierung soll dann auch ein Kopftuchverbot in Volksschulen umgesetzt werden.

„Das Kopftuch ist eindeutig ein Ausdruck des politischen Islam, dessen Einfluss wir in Österreich wieder zurückdrängen wollen und müssen. Wir dürfen nicht zulassen, dass junge Mädchen stigmatisiert und schon im Kindergarten sexualisiert werden“, begründet Strache sein Vorhaben. Hierfür greift er auf eine 15a Vereinbarung mit den Ländern zurück, anstatt auf eine Zweidrittelmehrheit im Parlament zu hoffen.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ) kritisiert dieses Vorhaben aufs Schärfste und kündigt an rechtlich dagegen vorzugehen. Man wolle hierfür auch den Verfassungsgerichtshof zur Rate ziehen, denn ein Verbot wäre nach Ansicht der Religionsgemeinschaft ein rechtswidriger Eingriff in das Grundrecht auf freie Religionsausübung.

Leserkommentare

Kritika sagt:
L.S. Wenn es dem Kopftuch an den Kragen geht, dann kann Kritika die Freude darüber nicht mehr für sich behalten. Das Kopftuch wirbt als Symbol für eine zwielichtige GottesDiktatur, welche bereits 50 Staaten erfasst hat, und leider einige 100-thousend Menschen das Leben gekostete. Kritika wünscht ihnen, Herr Strasse, viel Erfolg.
09.07.18
19:19
Ute Fabel sagt:
Minderjährige in eine religiöse und weltanschauliche Uniform zu stecken ist Kindesmissbrauch. Erfreulicherweise haben Kinderrechte in den letzten zwanzig Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Dabei ist es ganz egal, ob Kinder von verantwortungslosen Eltern in Mao-Anzüge, Burschenschafter-Couleur oder eben in ein Kopftuch gesteckt werden. Selbstverständlich sollen Eltern ihre religiösen und weltanschaulichen Werte an ihren Nachwuchs weitergeben.Das staatliche Schulsystem muss aber unbedingt gewährleisten, dass Kinder nicht zum bloßen Objekt der elterlichen Religions- und Weltanschauungsausübung degradiert werden. Herr Strache ist allerdings ein denkbar schlechter Anwalt für dieses gute und richtige Anliegen. In Linz hat sich seine populistisch-nationalistischen Partei gemeinsam mit den nunmehrigen rechtskonservativen Koalitionspartner ÖVP geradezu verbissen für das Anbringen von Kruzifixen an den Wänden städtischer Kindergärten eingesetzt. Bei der Trennung von Staat und Religionen misst er mit zweierlei Maß. Christlicher Klerikalismus hui, islamischer Klerikalismus pfui - das kann wohl keine schlüssige Zukunftsperspektive sein.
09.07.18
20:58
M.Al-Faruqi sagt:
Frau Fabel schreibt: "Das staatliche Schulsystem muss aber unbedingt gewährleisten, dass Kinder nicht zum bloßen Objekt der elterlichen Religions- und Weltanschauungsausübung degradiert werden." Diesen verkrampften ideologisch geprägten Ansatz hinsichtlich der Erziehung von Kindern hat man in der DDR auch verfolgt; da waren Eltern ja auch der vermeintliche Feind des Kindeswohls. Margot Honecker hielt den unbedingten staatlichen Anspruch auf das Kind im Arbeiter- und Bauernsstaat mit folgenden Worten fest: „Ja, wir erziehen die Kinder von klein an zur sozialistischen Moral. Denn Erziehung zur sozialistischen Moral, das ist die Erziehung zur Liebe zu einem Vaterland, in dem die Väter und Mütter, die Werktätigen zum Wohle des Volkes die Macht ausüben. Das ist eine Erziehung zur Achtung vor den Menschen, vor ihrer Arbeit, zur Achtung vor dem Leben. Das ist eine Erziehung im Geiste der gegenseitigen Achtung, der Wahrheitsliebe. Das ist eine Erziehung zu wahrhaft menschlichen Eigenschaften.“ Wohin das geführt hat, wissen wir alle... Im Grundgesetz befindet sich der Artikel 6; und dort ist zu lesen: "(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Jahr 2014: "Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (vgl. BVerfGE 60, 79 ). Die primäre Erziehungszuständigkeit beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von seinen Eltern wahrgenommen werden (vgl. BVerfGE 60, 79 ) und die spezifisch elterliche Zuwendung dem Wohl der Kinder grundsätzlich am besten dient (vgl. BVerfGE 133, 59 )." Gut, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland leben und nicht in der Fabelhaften Republik!
10.07.18
13:32
Andreas B sagt:
Nun droht also mal wieder Gefahr von kleinen Mädchen, die Kopftuch tragen. Falls es die überhaupt tasächlich gibt. In meinem Umfeld tauchen die nicht so oft auf. Ich sehe zwar Mütter und Großmütter mit Kopftuch, deren kleine Töchter und Enkelinnen sehe ich aber nur in ganz wenigen Einzelfällen mit Kopftuch. Aber natürlich kommt dann das Argument, dass diese armen kleinen Mädchen vor dem Kopftuch geschützt werden müssen, weil es sie bereits im Kindesalter sexualisiert. Und natürlich ist das Kopftuch ein islamistisches Symbol, obwohl es das Kopftuch bereits vor dem Islamismus gab.
10.07.18
18:01
Johannes Disch sagt:
Eine populistisch-rassistische Regierung weiter auf dem Feldzug gegen den Islam und Muslime. Und das ganze hat auch noch die Chuzpe, als "Kindeswohl" verkauft zu werden. Warten wir mal ab, ob so ein Gesetz-- wenn es denn wirklich kommen sollte-- vor dem österreichischen Verfassungsgericht Bestand hat? Die Österreicher haben nichts besseres verdient als den Neo-Nazi Strache und den prinzipienlosen Populisten Kurz. Sie wollen es ja nicht anders. Aus Österreich kam politisch betrachtet noch nie etwas gutes. Grade wir Deutsche haben damit Erfahrung. Man denke nur an Braunau am Inn...
11.07.18
10:45
Ute Fabel sagt:
@M. Al-Faruqi: In der DDR haben kommunistische Lehrer und Schüler auch im Rahmen des öffentlichen Schulsystems ihre kommunistische Blauhemden getragen. Das finde ich genauso widerlich, wie wenn Lehrer oder Schüler in öffentlichen Schulen islamisches Kopftuch oder AfD-Anstecker tragen. Nein zu kommunistischen Blauhemden, islamischen Kopftüchern oder AfD-Buttons bei Lehrern und Schülern im Unterricht! Religion und Weltanschauung sind Privatsache und gehören ins Privatleben.
11.07.18
14:53
Johannes Disch sagt:
Es ist schlicht falsch, zu behaupten, Religion wäre Privatsache. In einem säkularen Staat-- und das ist sowohl Deutschland als auch Österreich-- hat Religion ihren Platz auch im öffentlichen Raum und darf sich da zeigen. Auch durch religiöse Symbole.
13.07.18
15:15
Manuel sagt:
@M.Al-Faruqi: Wir leben aber auch in keinem islamischen Land, wo von klein auf, die Menschen indoktriniert werden. Das Kopftuch schon im Kindesalter ist das eindeutig ein Zeichen dafür, das Ziel ist klar, dass Mädchen soll sich schon sehr früh an das Tuch gewöhnen, dass es ja nicht mal auf die Idee kommen könnte, das es auch ohne gehen würde, stimmts? Und weil Sie die DDR heranziehen, in islamischen Ländern läuft es da nicht anderes, es wird eine religiöse, unkritische Jugend herangezogen und wohin das führt, sehen wir täglich in den Nachrichten.
15.07.18
17:03