Diskriminierung

Apotheke lehnt PTA mit Kopftuch ab

Die PAM-Apotheke in Obertshausen lehnt die Bewerbung einer kopftuchtragenden Muslimin auf diskriminierender Weise ab und löst somit einen Shitstorm im Netz aus.

26
07
2018
Apotheke Mehtap Özkaya-Başaran erhält Absage wegen Kopftuch © Facebook, bearbeitet by IslamiQ.
Mehtap Özkaya-Başaran erhält Absage wegen Kopftuch © Facebook, bearbeitet by IslamiQ.

Eine PAM-Apotheke in Obersthausen lehnt eine muslimische Bewerberin für eine Arbeitsstelle, nur wegen ihres Kopftuchs, ab. Die Antwort des Apothekeninhabers auf die Bewerbung von Mehtap Özkay-Başaran löst in den sozialen Netzwerken einen Shitstorm aus.

Die Muslimin wollte sich um die Stelle als Pharmazeutisch-technische Assistentin (PTA) in der Apotheke bewerben. Özkay-Başaran habe schon vier Jahre in diesem Bereich gearbeitet. Doch statt einer üblichen Rückmeldung, habe sie von dem Inhaber, H.J. Weigand, eine diskriminierende Antwort in einem herablassenden Ton erhalten.

Auf Facebook schilderte Özkay-Başaran den Vorfall folgendermaßen:

Ich habe mich letzte Woche bei der PAM Apotheke in Obertshausen als PTA mit 4-jähriger Berufserfahrung in Obertshausen beworben. Daraufhin bekam ich einen Anruf von dem Besitzer der PAM Apotheke. Er hat sich gewundert, dass ich gut deutsch sprechen kann.“

Als sie ihm antwortete, dass sie in Deutschland geboren sei, antwortete er: „Ach du lieber Eimer“.

Des Weiteren fragte der Inhaber Özkay-Başaran, ob sie bereit wäre, das Kopftuch auszuziehen, als sie es verneinte, antwortete der Apothekeninhaber wie folgt: „Dann würde es nicht passen (Absage!). Das habe ich auch mit meinem Team besprochen und die haben gesagt, dass Sie aufgrund des Kopftuches nicht ins Team passen würden.“

Inhaber weist Vorwürfe zurück

Eine Mitarbeiterin der Apotheke wollte sich gegenüber IslamiQ nicht äußern. Der Inhaber war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. In dem Onlineportal „Apotheke-adhoc“ weist er die Vorwürfe zurück. Sie hielte sich „strikt“ an das Religionsverfassungsrecht „und senden keine Symbolik, welches diesem Prinzip widerspricht.“

Die Landesapothekerkammer bedauert in demselben Onlinportal den Vorfall „außerordentlich“. Aber: „Nach dem vorliegend geschilderten Sachverhalt ist kein berufsrechtlicher Verstoß ersichtlich“, schrieb die stellvertretende Justiziarin Ina Förderer.

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
"Des Weiteren fragte der Inhaber Özkay-Başaran, ob sie bereit wäre, das Kopftuch auszuziehen" Das ist eine völlig berechtigte Frage, die sich in dieser Situation geradezu aufdrängt und überhaupt nicht diskriminierend ist. Ich nehme an, dass der Inhaber einen kommunistischen Bewerber, der mit einem roten T-Shirt mit aufgedrucktem Hammer-und-Sichel-Emblem zum Vorstellungsgespräch erscheint, wohl haargenau dasselbe gefragt hätte. In Österreichs zweitgrößter Stadt Graz hat die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) kürzlich schon das zweite Mal in Folge 20 % der Wählerstimmen bei den Kommunalwahlen erreicht. Dort leben derzeit also derzeit weit mehr Kommunisten als Moslems, von denen vielleicht auch so mancher das Bedürfnis hätte seine Überzeugungen sichtbar zu machen Es liegt keine "Diskriminierung" vor, wenn der Wunsch nach einer religiösen Sonderbehandlung abgelehnt wird, was das auffällige Sichtbarmachen der eigenen Gesinnung betrifft. In dem Artikel finden wir keine Hinweise darauf, dass in der Apotheke andere Mitarbeiter beschäftigt sind, die im Dienst auffällige religiöse, weltanschauliche und politische Kleidungsstücke tragen. Man hat von der Bewerberin nur genau dasselbe erwartet, was von anderen Beschäftigten auch praktiziert wird, nämlich die eigene Gesinnung nicht immer auffällig vor sich herzutragen
26.07.18
13:48
Yavuz Yayla TR sagt:
Oradaki eczaneye iyi tanıyorum. Hiç yabancı düşmanlar değiler. Bence yanlış şekilde işi almadı diye yorumlanıyor. Başörtu bir rol oynamış ola bilir, ama iş elbiseler kuraları uymadı diye, dini ıcın değil. Ich kenne die genannte Apotheke sehr gut. Sie sind garnicht fremdenfeindlich. Meiner Ansicht nach mag das Kopftuch in Sachen nicht normgemäßer Arbeitskleidung eine Rolle gespielt haben, aber nicht in religiöser hinsicht. Ich muss schon sagen einfach die Apotheke mit Bild an den Pranger zu stellen, ist nicht die feine Art, sich Gehör zu verschaffen. Das gehört sich nicht....
26.07.18
13:54
Kritika sagt:
Hier stehen Behauptungen gegen andere Behauptungen. Gerichtfest beweisbar ist wahrscheinlich weder das eine, noch das andere. Zeugnis und Erfahrung begründen keinesfalls ein Recht auf Einstellung. Das allgemeine Erscheinungsbild, Kunden gegenüber ist ebenfalls ein wichtiges Criterion für eine Einstellung. Ob das oben abgedruckte Erscheinungsbild Bild zum Vorteil der Bewerberin wirkt, will Kritika hier nicht kommentieren. Dem künftigen Arbeitgeber steht es zu, aus mehreren Bewerbern die nach seiner Meinung beste Wahl zu treffen. Ihm steht zu, einen Bewerber abzusagen, auch wenn der der einzige Bewerber ist. Er braucht sich für eine bestimmte Auswahl oder Absage nicht zu rechtfertigen - - und sollte das tunlichst sein lassen, um Ärger zu vermeiden. Gruss, Kritika
26.07.18
19:40
Dilaver Çelik sagt:
Die Muslime vor Ort müssen vom Sachverhalt informiert werden, damit sie jene Apotheke boykottieren und öffentlich an den Pranger stellen. Berufsverweigerung wegen Kopftuch ist inakzeptabel. Die Muslime können vor der Apotheke mehrmals eine Protest-Kundgebung mit einem öffentlichen Statement abhalten, um die Bevölkerung für die erlittene Diskriminierung zu sensibilisieren. Das alles machen andere Religionsgemeinschaften schließlich auch. Die Apotheke hätte durch den öffentlichen Druck der Muslime dann keine andere Wahl, als die Bewerberin schließlich doch bei sich einzustellen. So läuft das nämlich in Deutschland. Und nicht anders. Wenn man zu seinem Recht kommen will. Darüber hinaus steht natürlich der Rechtsweg offen.
26.07.18
20:57
Frederic Voss sagt:
Eine wirklich diskriminierende Handlungsweise kann ich hier beim Apothekenbetreiber nicht erkennen. Darf er nicht verwundert sein, wenn eine verhüllte Frau gut deutsch sprechen kann? Islamische Verhüllungen sind nun mal nicht Bestandteil deutscher Kultur. Und wenn eine islamische Kopftuch-Frau nicht gut in das Apotheken-Team in Obertshausen passt, dann ist das eben so. Wegen so einer banalen Begebenheit gleich wieder einen Wirbel und Shitstorm herbeireden wollen, das ist typisch ISLAMIQ.DE. Islamisch motivierte Religionsvertreterinnen mit spezieller Verhüllungskleidung sollten besser selber islamische Apotheken aufmachen für all jene, die das auch toll finden oder gleich vor Ehrfurcht zittern.
27.07.18
0:14
Kritika sagt:
L. S. Wenn das Foto der Bewerberin echt und unretouchiert ist Und Wenn der Bewerberin - wie das Foto beweist - ein Kunden-freundliches Äusseres dermassen völlig- total-egal ist, Dann hätte ich keine Minute gebraucht, um mich zu entscheiden. Aber ich hätte mich gehütet, der Bewerberin meine Gründe wissen zu lassen Gruss, Kritika
27.07.18
0:21
Ute Fabel sagt:
Skinhead zu sein ist in Deutschland nicht illegal und fällt unter Meinungsfreiheit. Es ist aber verständlich, dass der Anblick eines kahlgeschoren Kopfs in Kombination mit weißen Schnürsenkeln nicht bei jedem Wonnegefühle auslöst. Wenn jemand in diesem Outfit Schwierigkeiten hat einen Job mit Kundenkontakt zu finden, hat er das ganz alleine sich selbst zuzuschreiben. Auch wenn für eine Muslimin das Kopftuch persönlich eine spirituell-meditative Bedeutung haben mag, ist es legitim, dass ihr Anblick bei anderen Menschen Erinnerungen an finstere Religionsdiktaturen wie Saudi-Arabien oder den Iran weckt. Ich finde es arrogant und vermessen, dass Koftuchrägerinnen für ihr Erscheinungsbild Respekt von allen verlangen, auf den in unserer pluralistischen Gesellschaft einfach kein Anspruch besteht.
27.07.18
18:57
Kritika sagt:
L.S. Dilaver Celik schreibt: " Die Muslime können vor der Apotheke mehrmals eine Protest-Kundgebung mit einem öffentlichen Statement abhalten, um die Bevölkerung für die erlittene Diskriminierung zu sensibilisieren." ---------- Kritika wundert sich: Wer soll denn eine Diskriminierung erlitten haben? Wenn die Frau auf dem Bild vor der Apoteke diejenige ist, die sich beworben hat - und abgelehnt wurde, dann ist doch alles Rechtens zugegangen und niemand ist diskriminiert. Wenn eine KopftuchFrau - neudeutsch "KopftuchMädchen" abgelehnt wurde, dann hat der Löwenanteil der Bevölkerung dafür volles Verständnis. Kritika hält daher Demos für eine Frau mit dem verruchten Kopftuch für kontraproduktiv. Das Ansehen des Islam würde weiter abnehmen, und das kann nicht in Ihrem Sinne sein, Herr Diliaver. Kritika.
27.07.18
23:14
Johannes Disch sagt:
Ein Arbeitgeber darf eine Bewerberin nicht aus religiösen Gründen ablehnen. Das wäre Diskriminierung. So ist die eindeutige Rechtslage. Und die Antwort des Apothekers, mit Kopftuch würde die Bewerberin nicht ins Team passen, ist eindeutig (religiöse) Diskriminierung. Ganz abgesehen von den anderen unmöglichen Äußerungen des Apothekers (Warum Sie so gut deutsch sprechen würde? "Ach, du lieber Eimer" auf die Bemerkung der Bewerberin, se wäre in Deutschland geboren, etc.). In einem ähnlich gelagerten Fall in einer Apotheke in Herne klagte kürzlich eine PTA, der die Inhaberin der Apotheke wegen des Kopftuchs gekündigt hatte. Die PTA klagte auf Wiedereinstellung. Und hat gewonnen.
30.07.18
9:33
Ute Fabel sagt:
@ Johannes Disch: "Und die Antwort des Apothekers, mit Kopftuch würde die Bewerberin nicht ins Team passen, ist eindeutig (religiöse) Diskriminierung" Ein guter Freund von mir ist in einem großen säkularen türkischen Verein tätig, bei dem viele Mitarbeiter während der Vereinsaktivitäten mit großer Leidenschaft die markante Mustafa-Kemal-Atatürk-Mütze tragen, die von diesem Verein sogar zum Kauf angeboten wird. Wenn sich einer dieser Vereinsmitglieder in diesem Outfit bewirbt und ihm signalisiert wird, dass er so nicht ins Team passe, ist das keine weltanschauliche Diskriminierung, sondern nur allzu verständlich. Es entspricht dem Wesen einer pluralistischen Gesellschaft, dass auffällig sichtbar zur Schau gestellte religiöse, weltanschauliche und politische Zeichen bei manchen Wonnegefühle, bei anderen Unbehagen auslösen. Verständlicherweise will diese Apotheke sich dem entziehen. Das ist sogar sehr professionell! Es ist ein grober Denkfehler, dass damit eine religiöse Gruppe, innerhalb der sich einige Minderheit völlig unnachgiebig und verbohrt an ein Kleidungstück klammert, deshalb mehr benachteiligt wird. Das optische Neutralitätsprinzip betrifft alle gleich und verlangt von allen haargenau dasselbe ab. Wenn Statistiken ergeben, dass mehr Mercedes-Fahrern wegen Geschwindigkeitsübertretungen im Straßenverkehr der Führerschein entzogen wird als VW-Fahren, heißt das auch nicht, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen Mercedes-Fahrer diskriminieren.
31.07.18
11:32
1 2 3