Der Vorstoß der FPÖ in Niederösterreich scheiterte. Künftig müssen sich Fleisch-Käufer nicht registrieren lassen, den Eigenbedarf aber nachweisen.
In Niederösterreich wird es keine Registrierung von Käufern koscheren Fleisches geben. Die Landesregierung Niederösterreichs einigte sich auf Vorschriften fürs Schächten, die sowohl den Tierschutz als auch die Religionsfreiheit berücksichtigen sollen. Die von der Israelitischen Kultusgemeinde befürchteten Namenslisten für Juden werde es somit nicht geben, bekräftigte Ministerpräsidentin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Freitag.
In einem neuen Erlass wurden vorherige Passagen gestrichen, nach denen die Behörde in jedem Einzelfall prüfen sollte, ob der Kunde einen Bedarf an rituell geschlachtetem Fleisch habe. Dieser Bedarf kann nun unter anderem auch durch frühere Rechnungen belegt werden.
Der für den Tierschutz zuständige FPÖ-Minister Gottfried Waldhäusl will das Schächten eindämmen. Viele Muslime und Juden aus Wien kaufen im benachbarten Niederösterreich das koschere Fleisch. Beim sogenannten Schächten wird dem Tier ohne vorherige Betäubung die Kehle aufgeschlitzt und es blutet aus. Ziel ist dabei, dass das Tier möglichst vollständig ausblutet, denn der Verzehr von Blut ist sowohl im Judentum als auch im Islam untersagt.
Die Pläne hatten in jüdischen Gemeinden in Österreich und Deutschland, aber auch unter den Muslimen der Alpenrepublik für Empörung gesorgt. (dpa, iQ)