Gutachten

Sprengsatz vor Moschee hätte tödliche Folgen haben können

Am Ende war es nur eine Verkettung glücklicher Umstände, dass bei der Detonation einer Rohrbombe vor einer Moschee in Dresden kein Mensch ums Leben kam. Der Fall sorgte 2016 für Aufsehen. Nun steht der mutmaßliche Täter vor Gericht.

01
08
2018

Der Anschlag auf eine Dresdner Moschee im Herbst 2016 hätte nach Experteneinschätzung unter bestimmten Umständen tödliche Folgen haben können. Wie der Kölner Rechtsmediziner Markus Rothschild am Dienstag im Prozess am Dresdner Landgericht aussagte, sind zwar beim konkreten Ablauf des Geschehens weder die erzeugte Druckwelle noch die herumfliegenden Splitter lebensbedrohlich gewesen.

Allerdings hätte die Rohrbombe einen Menschen töten können, wenn sie unmittelbar neben ihm explodiert wäre. Auch die entstandene Stichflamme hätte tödlich sein können, wenn ihr ein Mensch beispielsweise durch Öffnen der Tür direkt ausgesetzt gewesen wäre, so Rothschild.

In dem Prozess ist ein 31 Jahre alter Mann aus Dresden unter anderem wegen versuchten Mordes und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion angeklagt. Er soll für die Anschläge auf die Fatih Camii Moschee und das Kongresszentrum in der Elbestadt am 26. September 2016 verantwortlich sein. Sie hatten kurz vor der zentralen Feier zum Tag der Deutschen Einheit bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die vierköpfige Familie des Imam kam mit dem Schrecken davon. Ermittler hatten den Beschuldigten durch DNA-Spuren am Tatort überführt. Der Monteur räumte ein, den Spreng- und Brandsatz gezündet zu haben. Allerdings will er damit keine Verletzungen oder gar den Tod der Imam-Familie beabsichtigt haben.

Am Dienstag wurden neben Rothschild auch zwei Sprengexperten als Gutachter gehört. Ein Fachmann aus dem Landeskriminalamt Sachsen (LKA) berichtete, dass der verwendete Sprengsatz – eine Zusammenstellung aus drei Rohrbomben und diversen Brandbeschleunigern wie Benzin, Grillanzünder und Flüssiggas – unkalkulierbar und nicht steuerbar war. Der Beschuldigte hatte angegeben, zwei der drei Rohrbomben zuvor „entschärft“ zu haben. Tatsächlich waren zwei der drei Rohrbomben nicht detoniert – aus Sicht der Experten aber eher ein Zufall. Bei einer Rekonstruktion der Explosion gingen zwei Rohrbomben hoch.

Sprengsatz sei „einmalig“

Der LKA-Beamte gab zu Protokoll, dass ihm die Kombination der Bomben mit den verwendeten Brandbeschleunigern in seinem langen Berufsleben noch nicht untergekommen war. Der Sprengsatz sei „einmalig“. Ein Gutachter aus dem Bundeskriminalamt sagte, man sei bei einem Test von der Wirkung der Rohrbombe überrascht gewesen. In dem Sprengsatz, der in einem Eimer mit Deckel steckte, befand sich auch Rohrreiniger. So etwas habe er im Zusammenhang mit einer Explosion noch nie gesehen, so Rechtsmediziner Rothschild. Wenn sich das feinkörnige Material durch die Detonation in eine Staubwolke verwandelt hätte, dann hätte der Rohrreiniger beim Einatmen gleichfalls tödliche Wirkung entfalten können.

Von der Testsprengung des LKA wurde am Dienstag im Gerichtssaal auch ein Video gezeigt. Es dokumentiert eine erhebliche und auch geräuschvolle Detonation. Splitter flogen bis zu 48 Meter weit. Die Stichflamme war bis zu 1000 Grad heiß. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Kritika sagt:
L.S. So lange die Kopftuchmädchen ihre unsympatische, Provokatorische Werbung für eine antiDemokratische Weltherrschaft betreiben, solange werden Menschen, die darin eine grosse Gefahr sehen, diese Mädchen belästigen. Solange der Islam eine antidemokratische Theokratische Gewaltherrschaft anstrebt, solange werden Menschen, die darin eine grosse Gefahr sehen, Moskeën belästigen. Deshalb wäre es sicherer für KopftuchMädchen, ihr Kopftuch zuhause zu lassen. Und es wäre sicherer für Mufties, nicht in oder oberhalb einer Moschee zu wohnen. Gruss, Kritika
01.08.18
23:27
Emanuel Schaub sagt:
Und so lange Her/ Frau Kritika solchen Stuss schreibt reagiert mein Gehirn mit dem BEFEHL Raus damit!!! emanuel
03.08.18
11:20