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Dresden

Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe für Moscheeanschlag

Seit einem halben Jahr beschäftigt sich das Dresdner Landgericht mit dem Sprengstoffanschlag auf die Fatih Moschee. Nun fordert die Staatsanwaltschaft eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Das Motiv: Ausländer- und Islamfeindlichkeit.

11
08
2018
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Im Prozess um den Anschlag auf eine Dresdner Moschee im Herbst 2016 hat die Staatsanwaltschaft am Freitag eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und neun Monaten für den Angeklagten gefordert. Sie sieht es als erwiesen an, dass der Dresdner für die Attacken auf die Fatih Moschee und das Kongresszentrum in der Elbestadt am 26. September 2016 verantwortlich ist. Der 31-Jährige ist unter anderem wegen versuchten Mordes und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion angeklagt.

„Es war keine Spontantat, sondern lange vorbereitet“, sagte Oberstaatsanwalt Riccardo Schultz. Er habe es billigend in Kauf genommen, dass Menschen verletzt oder gar getötet werden. Das Motiv sei Ausländer- und Islamfeindlichkeit, aber auch Ablehnung von Andersdenkenden.

Der Mann war später durch DNA-Spuren vom Tatort überführt und Anfang Dezember 2016 festgenommen worden.

Die Anschläge hatten kurz vor der zentralen Feier zum Tag der Deutschen Einheit bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die vierköpfige Familie des Imam kam mit dem Schrecken davon. Nach Experteneinschätzung ist nur durch eine Verkettung glücklicher Umstände niemand bei dem Anschlag verletzt worden.

Der Monteur hatte vor Gericht eingeräumt, den Spreng- und Brandsatz gezündet zu haben. Eine Absicht, die Imam-Familie zu verletzen oder zu töten, bestreitet er. (dpa, iQ)