Das Landesgericht Gießen urteilt, dass die AfD als „rechtsextremistisch“ bezeichnet werden dürfe. Ein Berliner Anwalt hatte gegen die AfD geklagt.
Das Landesgericht Gießen hat in einem Urteil beschlossen, dass die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) offiziell als „rechtsextremistisch“ bezeichnet werden dürfe, wie die Huffingtonpost berichtete. Der Berliner Anwalt Christian Löffelmacher hatte gegen die AfD geklagt. Damit wollte er eine Unterlassungsklage gegen ihn verhindern, wenn er die Partei als „rechtsextremistisch“ bezeichnet. Auf dem sozialen Netzwerk twitter veröffentlichte er dann das Urteil.
Darin heißt es: „Es wird festgestellt, dass die Beklagten […] gegen den Kläger keinen Anspruch haben, dass dieser es unterlässt in Bezug auf die Beklagten […] zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen, dass die Beklagten rechtsextremistisch seien bzw. eine rechtsextremistische Gesinnung hätten, wenn dies geschieht wie in der Rede des Klägers {…].“
Außerdem habe die AfD als Beklagter und Gesamtschuldner des Prozesses die Prozesskosten in Höhe von 10.000 Euro zu tragen.