Ramadanfest

Können muslimische Schüler vom Unterricht befreit werden?

Am Dienstag begehen Muslime weltweit das Ramadanfest. Manche Schüler möchten das Fest feiern und sich vom Unterricht befreien lassen. In welchem Bundesland ist dies möglich? IslamiQ gibt einen Überblick.

16
08
2018
Symbobild Schule, AfD © shutterstock, bearbeitet iQ
Symbobild Schule, Afd © shutterstock, bearbeitet iQ

Eine flächendeckende einheitliche Lösung zur Befreiung vom Schulunterricht für muslimische Schüler an islamischen Feiertagen ist in Deutschland nicht in Sicht. Die Gestaltung religiöser Feiertage liegt in der Verantwortung der Länder. Deshalb unterscheiden sich Feiertagsregelungen von Bundesland zu Bundesland.

Das Ramadanfest wird vom 04. Juni – 6. Juni 2019 gefeiert. Im Allgemeinen haben Eltern aus bestimmten religiösen Gruppen das Recht, an bestimmten religiösen Feiertagen einen Antrag auf Freistellung zum Schulbesuch für ihre Kinder zu stellen. Jedoch gilt die Beurlaubung nur für den ersten Tag des jeweiligen Fests. Der Antrag muss schriftlich beim Klassenlehrer oder beim Schulpersonal eingereicht werden.

In zehn von 16 Bundesländern ist es möglich, einen Antrag auf Freistellung vom Unterricht zum Opfer- und Ramadanfest zu stellen, um von der Teilnahme am Unterricht befreit zu werden. Diese sind:

  • Schleswig-Holstein
  • Niedersachsen
  • Brandenburg
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Baden-Württemberg
  • Bayern

Das bedeutet: In diesen Bundesländern können muslimische Eltern ihre Kinder für den ersten Tag des Ramadanfestes, also für Dienstag den 4. Juni, von der Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltung befreien.

Bremen, Hamburg und Berlin

In Bremen, Hamburg und Berlin sind die islamischen Feiertage den christlichen Feiertagen gleichgesetzt. Muslimische Schüler aller Schularten und Bildungsgänge in Berlin und Bremen am ersten Tag des jeweiligen Feiertags unterrichtsfrei, eine schriftliche Beurlaubung ist nicht erforderlich. In Hamburg genügt es, dass Schüler das Lehrpersonal darüber informieren, dass sie am ersten Tag des Ramadanfestes nicht am Unterricht teilnehmen werden.

Für das diesjährige Ramadanfest sind Schüler in Hessen automatisch vom Unterricht befreit. Das hessische Kultusministerium hat eine Befreiung vom Unterricht für den 4. Juni 2019 bekanntgegeben. Demnach müssen Eltern keinen Antrag schreiben.

Keine gesetzliche Regelungen vorhanden

In Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Aus diesem Grund können Schulen im Einzelfall selber entscheiden, ob sie ihre Schülerinnen und Schülern zu ihren religiösen Feiertagen beurlauben.

Einen Musterantrag könnt ihr hier runterladen.

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
„Allgemeinen haben Eltern aus bestimmten religiösen Gruppen das Recht, an bestimmten religiösen Feiertagen einen Antrag auf Freistellung zum Schulbesuch für ihre Kinder zu stellen.“ Das sollte dringend geändert werden, da es klar dem europäischen Gleichbehandlungsrecht widerspricht. Eltern sollten unabhängig von ihrem Glauben oder Unglauben und ihren religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen ein gesetzliches Anrecht auf die gleiche Zahl an Tagen zuerkannt bekommen, an denen sie ihre Kinder aus ihnen wichtig erscheinenden Gründen vom Unterricht befreien lassen können. Ich würde allen - auch muslimischen - Eltern empfehlen aus dem überkommenen Scheuklappendenken alter Traditionen auszubrechen und sich besser für den 8. Mai zu entscheiden, um dem Ende des 2. Weltkriegs zu gedenken. Das ist ein Anlass zur Freude für alle Menschen! Dass Abraham, der im Übrigen eine rein mythologische Figur ist und nie real gelebt hat, aus blindem Befehlsgehorsam sogar bereit gewesen wäre seinen Sohn zu töten, ist für mich hingegen wahrlich kein Grund zu feiern. Gerade solch blinde Autoritätshörigkeit hat große Katastrophen wie den Faschismus und den 2.Weltkrieg erst ermöglicht. Darin liegt nichts Heldenhaftes, das Bewunderung verdient.
16.08.18
18:11
Dilaver Çelik sagt:
@Ute Fabel Dass Sie selbst muslimischen Schülern und Schülerinnen nicht einmal zugestehen wollen, sich anlässlich islamischer Feste für einen Tag (insgesamt zwei Tage im Jahr) aus dem Unterricht befreien zu lassen, obwohl das schon seit Jahren gängige und weitgehend akzeptierte Praxis ist und der verpasste Schulstoff schnell nachgeholt wird, zeigt einmal mehr Ihre zutiefst religionsfeindliche Einstellung, welche entschieden zu verurteilen und nicht zu tolerieren ist.
19.08.18
15:50
Johannes Disch sagt:
@Dilaver Da haben Sie völlig recht. Das ist Religionsfeindlichkeit pur, die man hier lesen kann. Und dafür wird auch noch das Gleichbehandlungsprinzip verbogen und instrumentalisiert. Gleichbehandlung bedeutet nicht Gleichmacherei. Religionsfreiheit ist in der EU-Charta als Menschenrecht garantiert. Man kann also mit europäischem Recht auch ganz einfach für die Freistellung argumentieren. Meine Güte, es handelt sich um 2 Tage. Seit Jahren wird die Freistellung bei uns in so ziemlich allen Bundesländern praktiziert. Man sollte das nicht zum Problem pushen.
20.08.18
11:25
Ute Fabel sagt:
@ Dilaver Celik: Muslimische Kinder gibt es genauso wenig wie AfD-Kinder. Es gibt nur Kinder muslimischer Eltern und Kinder von Eltern, die die AfD wählen. Lesen Sie mein erstes Posting nochmals genau! Ich befürworte, dass alle Eltern das gleiche Anrecht auf schulfreie Tage für ihre Kinder zuerkannt bekommen - ganz gleich welche religiöse oder nichtreligiöse Weltanschauung sie haben.
20.08.18
20:27
Dani Brutten sagt:
Wer schreibt, dass gewissen Meinungen nicht zu tolerieren sind hat ein Problem mit Toleranz. Sie könnten auch mit Argumenten dagegen vorgehen. In der, als rassistisch verschrienen, Schweiz sieht vielerorts die Lösung so aus, dass alle Schüler an 2 selbgewählten Tagen ohne Angabe der Gründe schulfrei machen dürfen. Nur Prüfungen darf nicht ausgewichen werden.
21.08.18
14:35
Bekir sagt:
@Ute Fabel Vielleicht sollten Sie noch einmal die Schulbank drücken! ...dann wüssten Sie, dass ALLE Eltern Ihre Kinder -z.B. für wichtige Familienfeiern (goldene Hochzeit der Oma, Geburtstag des Opa's)- beurlauben lassen können. Wo ist hier die Logik "Gleichberechtigung für Alle"?
25.05.19
12:58
Harousch sagt:
Die einzelnen Bundesländer und die zuständigen Kultusministerien handeln diese Thematik unter dem Punkt Sonderbeurlaubung bzw. Befreiung vom Unterricht klipp und klar ab. Demnach kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten der Befreiung vom Unterricht entweder seitens der Klassenführung oder Schulleitung zugestimmt werden. Das Prozedere kann sich von Bundesland zu Bundesland, ja sogar von Schule zu Schule und je nach Anzahl der Beurlaubungstage unterscheiden, deswegen ist eine vorherige Absprache mit der der Klassenleitung unabdingbar. In der Regel wird dem Wunsch der Eltern ohne weiteres statt gegeben. (Hierzu gibt esjedes Jahr kurz vor den muslimischen Feiertagen Bekanntmachungen in den örtlichen Amtsblättern sowie durch gesonderte Benachrichtigen an die Schulleitungen der Schulen durch das jeweilige Kultusministerium.) Dieses Prozedere ist mittlerweile Usus. Deshalb kann sich der eine oder andere darüber aufregen, Fakt ist aber, dass eine Sonderbeurlaubung allen Schüler*innen in den folgenden Fällen zusteht:Arztbesuch, Teilnahme an einem sportlichen Wettbewerb, Krankheit, SV-Sitzungen, Heirat/Todesfall/schwere Erkrankung im engeren Familienkreis, Taufe, Kommunion oder Konfirmation im engeren Familienkreis, Einsatz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit wie z.B. freiwillige Feuerwehr, Auslandsaufenthalt, Behördenbesuche, Schüleraustausch und religiöse Feiertage. Daran kann niemand rütteln! Außerdem kann niemand dein Kind daran hindern. Ute Fabel kann sich dagegen aussprechen, weil sie als Nichtgläubige keinen Anlass zum Feiern hat. Dennoch sollte sich der Blick viel eher nach Österreich und ihre heiss geliebte FPÖ werfen, die gerne das Land an die Russen verkaufen würden, natürlich nur zum Wohle der Österreicher. Das wird dann wohl jetzt doch nix, auch wenn die echten Vaterlandsanhänger bei der EU Wahl trotzdem zur FPÖ gehalten haben. Also zu einer antieuropäischen und antiösterreichischen Partei. Wow! Hier muss sich jemand dringend mal die Bedeutung von Patriotismus nochmal erklären lassen.
27.05.19
16:22
Ebu sagt:
@Ute Fabel Einen schönen guten Abend wünsche ich. Ich möchte Ihnen ein Kompliment aussprechen! Ihre Argumentationen, und aber auch, wie Sie mit der hier herschenden kritik umgehen, gefallen mir sehr gut. Ein aufrichtiges DANKE, dafür. Und ein dickes ENTSCHULDIGUNG, für das Falschverstehen und das aggressive Verhalten meiner Religionsgemeinschaft. Liebe Grüße
01.06.19
21:30