Rheinland-Pfalz

Landesregierung legt Gutachten über islamische Religionsgemeinschaften vor

Die rheinland-pfälzische Landesregierung legte zwei Gutachten über islamische Religionsgemeinschaften vor, wonach ihnen grundsätzlich dieser Status zustünde. Verhandlungen über einen Religionsvertrag seien aber an Bedingungen geknüpft.

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08
2018
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Minaretten und Moschee in Deutschland © Tor'Bled-Nam auf flickr.com (CC 2.0), bearb. iQ.
Minarette © Tor'Bled-Nam auf flickr.com (CC 2.0), bearb. iQ.

Der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Konrad Wolf (SPD) stellte am Mittwoch zwei Gutachten zu islamischen Religionsgemeinschaften vor, von denen die Landesregierung die Wiederaufnahme von Verhandlungen über einen Religionsvertrag abhängig gemacht hat. Diese Gespräche sind seit August 2016 unterbrochen.

Die wissenschaftlichen Untersuchungen sollen klären, ob vier ausgewählte Moscheeverbände als Religionsgemeinschaften anerkannt werden. Erstellt wurden sie von dem Bayreuther Religionswissenschafter Christoph Bochinger und dem Kölner Juristen Stefan Muckel. Beide sind auch die Autoren von zwei ersten Gutachten aus dem Jahr 2015, die den islamischen Religionsgemeinschaften diesen Status grundsätzlich attestierten. Nach dem gescheiterten Militärputsch in der Türkei vom Sommer 2016 und den massiven Gegenreaktionen des türkischen Staates wurden verstärkt Zweifel an der Unabhängigkeit von Ditib laut.

Die neuen Gutachten Muckels und Bochingers bestätigen nach den Worten Wolfs die Ergebnisse ihrer ersten Gutachten: „Allen vier Verbänden wird in ihrer Struktur zugestanden, dass sie Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes sind.“ Allerdings hätten sich inzwischen die Rahmenbedingungen verändert, sagte Wolf und verwies auf den gescheiterten Militärputsch in der Türkei und die dann folgenden Verhaftungen von Regierungskritikern sowie auf die Aufnahme von Geflüchteten vor allem aus arabischen Ländern.

Die Konsequenz, die die Ländesregierung aus den neuen Gutachten zieht, ist die Aufforderung an die islamischen Religionsgemeinschaften vor neuen Verhandlungen über einen Religionsvertrag ihre Eigenständigkeit und Verfassungstreue nachzuweisen. Außerdem solle vor der Wiederaufnahme der Verhandlungen eine Zielvereinbarung unterzeichnet und nach einem Jahr überprüft werden, wie Wissenschaftsminister Konrad Wolf (SPD) am Mittwoch in Mainz mitteilte. Ob der angestrebte Vertrag über freie Religionsausübung und islamischen Religionsunterricht noch in dieser Legislaturperiode, also vor der Landtagswahl 2021 möglich sei, ließ der Minister offen.

Jetzt gehe es in einen Klärungsprozess mit „strukturierten Gesprächen“ und dem Ziel der Wiederaufnahme von Vertragsverhandlungen, sagte Wolf. „Wir werden mit den Verbänden fair umgehen, wir haben aber auch klare Erwartungen.“ (dpa/iQ)