Menschenverachtende Tat

Hohe Haftstrafe für Dresdner Moschee-Bomber

Nino K. hat Rohrbomben gebaut und an einer Moschee gezündet. Der Dresdner, der schon bei Pegida auftrat, wurde nun zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

01
09
2018
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Menschenverachtende Tat eines Rassisten: Das Dresdner Landgericht hat einen 31-Jährigen wegen Sprengstoffanschlägen auf eine Moschee und das Kongresszentrum der Stadt vor der zentralen Einheitsfeier 2016 zu neun Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Die Schwurgerichtskammer sprach Nino K. am Freitag des versuchten Mordes in vier Fällen, versuchter besonders schwerer Brandstiftung und Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen schuldig. Es sei eine „menschenverachtende Tat“, rassistisch und vor allem islamfeindlich motiviert, sagte der Vorsitzende Richter Herbert Pröls. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verteidiger kündigte Revision an.

Die Kammer hat laut Pröls keinen Zweifel an der nationalistischen Einstellung des Angeklagten. Die Erklärung des Belüftungsmonteurs vor Gericht, er habe nicht töten wollen, sei eine Schutzbehauptung und durch Gutachten widerlegt. Danach hätten die Rohrbomben tödlich sein können. Bezeichnend für die Richter war auch, dass der Beschuldigte im Vorfeld auch als Redner bei Pegida gegen Religionsgemeinschaften gehetzt habe. „Dieser Tat geht eine immense Radikalisierung voraus.“ Sie war geplant und nicht spontan, sagte Pröls.

Das ganze Ausmaß der Taten aber sei erst in der Hauptverhandlung klar geworden, kritisierte er Ermittlungspannen, die sich in dem sieben Monate währenden Prozess offenbarten. So musste die Gefährlichkeit der Bomben, was für die juristische Beurteilung wesentlich war, durch Sachverständige geklärt werden. Nino K. hatte vor Gericht zugegeben, die Rohrbomben gebaut und gezündet zu haben, eine Tötungsabsicht aber bestritten. Laut Experten waren der Imam, dessen Frau und die beiden Söhne, die in der Moschee auch wohnen, nur durch Zufall mit dem Schrecken davon gekommen.

Die Attacken vom 26. September 2016 hatten in der durch das islam- und fremdenfeindliche Pegida-Bündnis damals aufgeheizten Stimmung in der Stadt bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der Angeklagte war Wochen später durch am Tatort gesicherte DNA-Spuren ermittelt und im Dezember 2016 auf einer Baustelle in Hessen festgenommen worden.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im Sinne der Anklage eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und neun Monaten gefordert. Die Verteidigung sah den Vorwurf des versuchten Mordes als nicht haltbar an und hatte auf viereinhalb Jahre Haft plädiert. Nino K., der in seinem letzten Wort Reue gezeigt und sich bei den Opfern entschuldigt hatte, nahm das Urteil weitgehend regungslos auf – lächelte nur fast kämpferisch. (dpa/iQ)