Rheinland-Pfalz

Bestätigt: SCHURA ist eine Religionsgemeinschaft

„Wir sind bereit“, lautet die Pressemitteilung der SCHURA Rheinland-Pfalz zur Veröffentlichung der Gutachtenergebnisse des Landesministeriums über die islamischen Religionsgemeinschaften. Der Vorstandsvorsitzende Akif Ünal spricht unter anderem über einen Vertrag zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Land.

03
09
2018
Schura Rheinland-Pfalz (c)privat, bearbeitet by iQ
Schura Rheinland-Pfalz (c)privat, bearbeitet by iQ

„Die Gutachter haben auch im Zusatzgutachten bestätigt, dass es sich bei der Schura Rheinland- Pfalz um eine Religionsgemeinschaft handelt. Nun müssen wir auf dem eingeschlagenen Weg hin zu Verhandlungen über einen Vertrag zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Land fortschreiten“, sagte Akif Ünal, anlässlich des Abschlusses des Gutachtenverfahrens zu den islamischen Religionsgemeinschaften.

„Auch nach den Zusatzgutachten hat sich an der Einordung der Gutachter über den Status der Schura Rheinland-Pfalz nichts geändert. Beide haben erneut bestätigt, dass es sich bei der Schura um eine Religionsgemeinschaft handelt. Mehr noch: Die Zusatzgutachten bescheinigen uns, dass wir unsere Strukturen zwischenzeitlich sogar gefestigt haben. Auch wird in den Gutachten zutreffender Weise die ethnische und innermuslimisch-konfessionelle Heterogenität unserer Mitglieder hingewiesen, die letztlich eine Abbildung der muslimischen Gemeinschaft in Rheinland-Pfalz darstellt“, so Ünal.

Keine hinreichenden Begründungen

Nachholbedarf, wie der von der Landesregierung in ihrer Pressemitteilung gefordert wird, lasse sich laut Ünal aus den beiden Zusatzgutachten heraus nicht hinreichend begründen. Denn zum einen sei in den Gutachten eindeutig festgehalten, dass die Schura sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne, anderslautende Vorwürfe hingegen seien nicht substanziell belegt. Zum anderen sei in den Gutachten auch festgestellt worden, dass ein Ausgleich divergierender theologischer Positionen und die Rücksicht auf kleinere Mitgliedsgemeinden systematisch stattfinde. Der Vorwurf des Einflusses Dritter Parteien sei somit auch nicht begründet und tangiere gleichzeitig das verfassungsmäßig garantierte Selbstbestimmungs- und Selbstverwaltungsrecht der Schura.

Akif Ünal fügt hinzu, dass nach jahrelangem Hin und Her es nun an der Zeit sei, Fakten zu schaffen, um dem Bedarf der muslimischen Gemeinschaft nachzukommen. Ein Vertrag zwischen den islamischen Religionsgemeinschaften und der Landesregierung sei bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen der Muslime in Rheinland-Pfalz mehr als nötig. Hierfür brauche es politischen Willen. Diesen müsse die Landesregierung nach mehreren Jahren des Sondierens nun aufbringen. Sie könne ihre Verantwortung nicht weiter auf die lange Bank schieben. Die Schura Rheinland-Pfalz sei sich der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung bewusst, so Ünal. „Falls trotz Gutachten und Zweitgutachten auch weiterhin noch die eine oder andere Frage offensteht, so sind wir bereit, auch diese im Gespräch anzugehen“, sagte Ünal weiter. Eine Zusatzvereinbarung könne nur dann erfolgreich abgeschlossen werden, wenn alle Vertragspartner ihren Teil dazu beitragen und aufeinander zugehen.

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
Herzlichen Glückwunsch für die Anerkennung, liebe SCHURA. Und alles Gute für die Zukunft.
05.09.18
16:04