Islam-Debatte

Staatsrechtler ruft zu sachlicher Islam-Debatte auf

Der Staatsrechtler Hans-Michael Heinig sieht in unsachlichen religionspolitischen Debatten eine Gefahr für die liberale Ordnung. Es gebe zu viele Stellvertreterdebatten und pauschale Aussagen über den Islam.

03
09
2018
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Minaretten und Moschee in Deutschland © Tor'Bled-Nam auf flickr.com (CC 2.0), bearb. iQ.
Minarette © Tor'Bled-Nam auf flickr.com (CC 2.0), bearb. iQ.

Der Göttinger Staatsrechtler Hans-Michael Heinig sieht in unsachlichen religionspolitischen Debatten eine Gefahr für die liberale Ordnung. „Eine zu undifferenzierte Islam-Debatte scheint mir inzwischen fast gefährlicher zu sein als die orthodoxe Religionspraxis einiger Muslime“, sagte er am Montag im Deutschlandfunk. Es gebe zu viele „Stellvertreterdebatten“ und pauschale Aussagen über „den“ Islam. Die Diskussionen über das Kopftuch etwa seien oft vordergründig, die eigentliche Probleme kämen kaum zur Sprache: etwa die Frage nach Selbstbestimmung, nach dem Kindeswohl oder die Angst vor zu orthodoxer Religionsausübung.

Der Politik empfahl Heinig, mit unterschiedlichen Islamvertretern zu sprechen. „Kleine Gesten werden sehr sensibel beobachtet.“ Bislang würden die eher konservativen Verbandsvertreter stärker gehört – auch, weil andere Gruppen weniger organisiert seien. Darunter litten Muslime, die sich selbst als liberal verstünden. Aber, so Heinig: „Niemand muss eine Kirche gründen, um im deutschen Religionsverfassungsrecht einen Ort zu finden.“ Ebenso könne niemand eine „Verkirchlichung“ des Islam verlangen; eine Form der Selbstorganisation zu finden, sei jedoch Aufgabe der Gläubigen.

„Wir dürfen die religionspolitischen Debatten weder naiv noch hysterisch führen.“

Kritik übte Heinig auch an der Debatte über den Satz „Der Islam gehört (nicht) zu Deutschland“. Diese Aussage sei, ob positiv oder negativ, undifferenziert. Man könne den Anspruch muslimischer Bürger auf religiöse Freiheit nicht in Frage stellen, „ohne die Axt an der Kern unserer Verfassung zu legen“, betonte der Jurist. „Wir dürfen die religionspolitischen Debatten weder naiv noch hysterisch führen.“ Es gelte, stärker zwischen Integration, Religion und Gefahrenabwehr zu unterscheiden, ebenso zwischen „bloß fremden Erscheinungen einer Religionskultur und gefährlichen Erscheinungen“.

Viele Regelungen zum Verhältnis von Staat und Religion stammten aus dem Jahr 1919, führte Heinig weiter aus. Die Gesellschaft sei seither jedoch pluraler und säkularer geworden. Insbesondere die „Sozialgestalt des Religiösen“ habe sich verändert: Viele Menschen seien „religiös diffus“ und fühlten sich nicht mehr an Institutionen gebunden. Das Religiöse verschwinde jedoch nicht. „Wer die Religion einfach nur verdrängen will, der wird erleben, dass sie hintenrum, unkontrolliert, mit ganz unangenehmen Folgen wieder herausbricht.“ (KNA/iQ)