Das Islam-Institut an der Humboldt Universität kann wie geplant eingerichtet werden. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Versuch der Studierendenvertretung dies zu verhindern ab.
Die Berliner Humboldt-Universität kann weiter wie geplant ein Institut für Islamische Theologie einrichten. Das Verwaltungsgericht Berlin wies in einem am Montag veröffentlichten Beschluss Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurück, die von den Studierendenvertretern im Akademischen Senat der Hochschule gestellt worden waren.
Die Studenten hatten in einer Sitzung des Senats ein Gruppenveto gegen die Empfehlung des Gremiums zur Institutsgründung eingelegt und gefordert, den Vermittlungsausschuss der Hochschule anzurufen. Dies lehnte die Universitätsleitung unter Berufung auf das Hochschulrecht ab. Die Studierendenvertreter wenden sich vor allem gegen die im Beirat vertretenen islamischen Religionsgemeinschaften. Diese seien nach Meinung der Studierenden „konservativ“.
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Gericht an, dass der Akademische Senat seinen Vorschlagsbeschluss bereits gefasst und umgesetzt habe, indem er ihn dem Universitäts-Kuratorium unterbreitet habe. Das Kuratorium habe bereits die Einrichtung des Instituts beschlossen. Die von den Studierendenvertretern angestrebte Verpflichtung, den Vorschlagsbeschluss aufzuheben und den Vermittlungsausschuss anzurufen, „läuft daher ins Leere“, so die Richter. Auch wenn das Gericht dem Antrag der Studierendenvertreter entsprochen hätte, wäre der Einrichtungsbeschluss des Kuratoriums nicht vorläufig aufzuheben gewesen. Gegen die Entscheidung ließ das Gericht die Möglichkeit einer Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu. (KNA/iQ)