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Belgien

Kopftuchverbot im Gericht verstößt gegen Religionsfreiheit

Belgien hat mit einem Kopftuchverbot im Gerichtssaal gegen die Religionsfreiheit verstoßen. Das urteilte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof am Dienstag in Straßburg.

18
09
2018
Symbolbild: Lehrerinnen,Kopftuchverbot, Berliner Neutralitätsgesetz © Perspektif, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Kopftuchverbot © Perspektif, bearbeitet by iQ.

Mit der Entscheidung, einer Frau mit Kopftuch den Zutritt zu einem Gerichtssaal zu verwehren, hat Belgien deren Menschenrechte verletzt. Dieses Urteil veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg. (Beschwerdenummer 3413/09).

Der Artikel Neun der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt, sei in diesem Fall verletzt worden. Belgien muss der Frau nun 1000 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil kann aber noch innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Beschwert hatte sich eine 1986 in Belgien geborene Frau. Im Prozess um den gewaltsamen Tod ihres Bruders war sie auf richterliche Anordnung darauf hingewiesen worden, dass sie den Gerichtssaal nur ohne ihr Kopftuch betreten dürfe. Sie weigerte sich, das Tuch abzunehmen. Die Frau sah in der Anordnung ihr Recht auf Religionsfreiheit verletzt. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Kritika sagt:
L.S. Der Belgische Gesetzgeber hat noch etwas an seinem Gesetz zu feilen, bis Kopftücher Menschenrechts- sicher aus Gerichtssälen verbannt werden können. Ein Gericht ist sicher nicht der passenden Platz für Islam Werbung. HakenkreuzFahnen sind dort ja zurecht ebenfalls verboten. Aber, wenn die Belgier das geschafft haben, dann wissen unsere Gesetzgeber ebenfalls, wie es geht. Wir sollten dann auch so ein Gesetz beschliessen. Damit für Kopftücher bei Gericht gilt: "Wir müssen draussen bleiben". Gruss, Kritika
18.09.18
23:37
Emanuel Schaub sagt:
Finde ich total Klasse und ge-Recht!1 Ein kleiner Schlenker ..zur unseligen Kopftuch Debatte: Letzte Woche war ich in einer Arzt Praxis mit überwiegend Kopftuch Trägerinnen... incl der (bezaubernden) Ärztin. Und genau so auch eine Dame ohne ... Sooo einfach ist -im grunde-das...alles . gruss emanuel
19.09.18
12:10
Ute Fabel sagt:
40 % der Parlamentarier der rechtspopulistischen FPÖ sind bei deutschnationalen Burschenschaften aktiv. Ein FPÖ-Burschenschafter hat im Vorjahr die Frechheit besessen, die Burschenschafterschleife über der Soldatenuniform zu tragen. Eine saftige Disziplinarstrafe des österreichischen Heers war die völlig richtige Konsequenz. Wenn nun ein Burschenschafter vor Gericht im Burschenschafter-Couleur erscheint, fiele das dann auch unter den Schutz der Gedanken- und Gewissensfreiheit und der politischen Freiheitsrechte? Von wegen! Religions- und Weltanschauungsuniformen wie Burschenschafterkappen und Kopftücher haben in Gerichtssälen nichts verloren.
02.10.18
13:00