Frankreich

Menschenrechtsausschuss verurteilt Burka-Verbot

Der UN-Menschenrechtsausschuss bewertet das französische Burka-Verbot als Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Das Land müsse das Verbot plausibler begründen.

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10
2018
Symbolbild: Burkaverbot, Verhüllungsverbot© Juanedc @ flickr.com (CC 2.0), bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Burkaverbot, Verhüllungsverbot© Juanedc @ flickr.com (CC 2.0), bearbeitet by iQ.

Der UN-Menschenrechtsausschuss sieht in dem französischen Verbot des islamischen Ganzkörperschleiers für Frauen eine Verletzung des Rechts auf Religionsfreiheit. Frankreich müsse deutlicher machen, warum es das Verbot des Tragens von Burkas und Gesichtsschleiern wie dem Niqab für notwendig und angemessen halte, teilte das Gremium am Dienstag in Genf mit. Der Menschenrechtsausschuss sei nicht überzeugt von der Begründung, dass die islamische Ganzkörperverhüllung für Frauen das Ziel eines gelingenden Zusammenlebens in der Gesellschaft gefährde. Gleichwohl könne das staatliche Verbot einer Gesichtsverhüllung aus Sicherheitsgründen geboten sein.

Zugleich machte der Ausschussvorsitzende Yuval Shany deutlich, dass er und weitere Mitglieder des Gremiums den Ganzkörperschleier als „eine Form der Unterdrückung“ von Frauen bewerten. Auch wolle der Ausschuss das französische Prinzip der Laizität, die strenge Trennung von Staat und Religion, nicht in Frage stellen.

Der Ausschuss räumte Frankreich 180 Tage ein, um auf die Vorwürfe zu reagieren. Das Gremium setzt sich aus unabhängigen Experten zusammen. Seine Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend, aber Frankreich hat sich in einem Abkommen verpflichtet, sich „in gutem Glauben“ daran zu halten.

Die UN-Experten reagierten auf die Beschwerden von zwei Frauen, die 2012 auf Grundlage des Gesetzes wegen Tragens der Burka verurteilt worden waren. Das Gesetz habe ihr Recht verletzt, ihre religiöse Haltung zum Ausdruck zu bringen, und könnte dazu führen, dass sie nicht mehr in die Öffentlichkeit gingen, erklärte der UN-Ausschuss.

Frankreich hatte das Verbot 2010 eingeführt. Es untersagt Kleidung, die das Gesicht verhüllt. Gerechtfertigt wurde der Bann insbesondere mit Sicherheitsbedenken in Zeiten des Terrors. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Wie im Artikel richtig dargestellt, sind Empfehlungen dieses UN-Ausschuss rechtlich nicht maßgeblich. Rechtlich verbindlich ist hingegen des Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der dem öffentlichen Vermummungsverbot in Frankreich ein klares rechtliches Gütesiegel erteilt hat. Trotzdem finde ich es beschämend, dass sich UN-Vertreter so leichtfertig für platte Lobby-Interessen von religiösen Hardlinern instrumentalisieren lassen. Nahe der Wiener UNO-City befindet sich der Donauturm. Vor diesem touristischen Aussichtspunkt tummelten sich vor einem guten Jahr noch viele völlig ihrer Individualität beraubten gesichtslosen Stoffballen. Heute können wir Wiener uns an dem fröhlichen Lächeln unserer willkommenen Besucherinnen aus dem Nahen um Mittleren Osten erfreuen. Man sieht, es zahlt sich aus, wenn der Staat mutig Kante zeigt und nicht feige die Zügel schleifen lässt. Eine Verbesserung der Gesellschaft ist möglich!
24.10.18
12:15
Tobi sagt:
Gegen den Burka- bzw. Verhüllungszwang in islamischen Staaten hat der UN-Menschenrechtsausschuss nichts einzuwenden?
24.10.18
15:58
Kritika sagt:
L.S. Paris locuta, causa finita. Ave, Kritika
24.10.18
22:45
Frederic Voss sagt:
Wenn in einem Verbot von religiöser Ganzkörperverhüllung eine Verletzung des Rechts auf Religionsfreiheit gesehen wird, dann müßte das entsprechend auch so bei einem Verbot von religiöser Ganzkörper-Nichtverhüllung oder Nacktheit gesehen werden.
25.10.18
0:55
Emanuel Schaub sagt:
Was ist das für ein (in diesem Fall)"ALLAH Bild ,die von IHM geschenkte Schönheit des Gesichts nicht allen Mit-Menschen zu zeigen? Das Brandwunden Opfer und anderweitig in ihrer Gesichts Schönheit beeinträchtigte die innere Stärke aufbringen, sich "so" zu präsentieren ,könnte den Damen vielleicht eine Überlegung wert sein. Das kleine Mädchen ,das ihr Gesicht durch eine Ebola Wunde(regerecht ein Loch!!) verhüllt hatte und GOTT sei Dank durch viele Operationen geholfen bekommen hat ,ist sicher froh und dankbar, sich zeigen zu können! Gegen ein Burke Verbot bin ich (ausser zur Identifizierung u-ä. gruss emanuel
26.10.18
12:10
Kritika sagt:
L.S. Eigentlich hätte Kritika eine positive Einstellung von Islamiq erwartet. Burka, Burkini, Kopftücher usw haben einen hohen Anteil an der Ablehnung / Feindschaft des Islam in Deutschland, sicher auch in Frankreich. Der freiwillige Verzicht auf penetrante Propaganda Insignien in der Öffentlichkeit kommt ein Verbot zuvor. An vielen Stellen sind diese Insignien erfreulicherweise bereits verboten: fast alle Einzelhandels Geschäfte, Restaurants, viele Firmen. Und das ist gut so. Kritika wüsste für den UN-Menschenrechtsausschuss wesentlich lonendere Länder: China, N-Korea, alle Länder mit einer Theokratie Gruss, Kritika
26.10.18
23:48