Mecklenburg-Vorpommern

Kommission tagt über neues Bestattungsgesetz

Zur Modernisierung des Bestattungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern ist am Montag erstmals im Schweriner Landtag eine Expertenkommission zusammengekommen. Gleich das erste Treffen verlief in Teilen kontrovers.

19
11
2018
Sargpflicht ja oder nein? Bestattungen ohne Sarg
Symbolbild: Grabfeld © Initiative Kabir (http://www.initiative-kabir.de)

Eine Expertenkommission zur Modernisierung des Bestattungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern ist am Montag erstmals im Schweriner Landtag zusammengekommen. Vorsitzender des 20-köpfigen Gremiums ist der Greifswalder Rechtsprofessor Heinrich Lang, wie es im Anschluss hieß. Die Beratungen der Kommission sollen öffentlich sein. In ihr sind neben Landtagsabgeordneten auch Vertreter der beiden Kirchen sowie der Juden und Muslime, des Städte- und Gemeindetages, Rechtsmediziner, der Bestatterfachverband sowie Verbraucherschützer vertreten.

Liberalisierung der Friedhofspflicht

Der CDU-Abgeordnete Sebastian Ehlers erwartet kontroverse Debatten in der Kommission. „Schon in der heutigen Vorstellungsrunde ging es um eine Liberalisierung der Friedhofspflicht“, sagte er. Der Vorschlag sei von der Linken gekommen. Das Ziel seiner Fraktion bleibe es, die über Jahrhunderte gewachsene Bestattungskultur nicht der Beliebigkeit preiszugeben, stellte Ehlers klar.

Über eine Aufhebung des Friedhofszwangs wird immer wieder diskutiert. Mancher will die Urne mit der Asche eines verstorbenen Angehörigen lieber in der Schrankwand aufbewahren oder auf dem eigenen Grundstück bestatten statt auf einem Friedhof. Bei den Linken gibt es Sympathien für eine Freigabe.

„Meine Fraktion wird unter Achtung der Friedhofskultur, der über Jahrhunderte gewachsenen Traditionen und der gebotenen Pietät gegenüber den Verstorbenen und Hinterbliebenen sehr genau prüfen, inwiefern das geltende Recht noch den aktuellen gesellschaftlichen Anforderungen entspricht“, sagte die Abgeordnete Eva-Maria Kröger. Näher ins Detail ging sie in einer Mitteilung, die sie am Montag nach der ersten Kommissionssitzung verbreitete, nicht.

Schneider warnt vor einer „Entsorgungskultur“

Für die AfD erklärte deren religionspolitischer Sprecher Holger Schneider, eine Liberalisierung des Friedhofszwangs dürfe nicht dazu führen, dass „hier jeder machen kann, was er will“. Das Versenden der Asche von Verstorbenen per Post sei schon jetzt pietätlose Realität. Schneider warnte vor einer „Entsorgungskultur“. Viele ältere Menschen entschieden sich bewusst für eine Kremierung, um ihren Hinterbliebenen die hohen Kosten einer Erdbestattung zu ersparen. „Das muss natürlich respektiert werden“, sagte er. Gleichwohl müsse eine klassische Sargbestattung für jeden Bürger bezahlbar sein. Dazu müssten zum Beispiel die kommunalen Gebühren gesenkt werden, forderte der AfD-Politiker. Die hohen Kosten könnten seiner Meinung nach künftig durch ein Sterbegeld ausgeglichen werden.

Der Vorsitzende des Bestatterfachverbandes MV, Torsten Lange, hatte bereits im Vorfeld der ersten Kommissionssitzung einen Vorschlag unterbreitet, um der gesellschaftlichen Entwicklung hin zu mehr Individualität auch beim Trauern Rechnung zu tragen. „Familien leben an unterschiedlichen Orten“, hatte er gesagt. Er schlug vor, künftig die Möglichkeit zu eröffnen, die Urne mit der Asche eines Angehörigen für eine gewisse Trauerzeit mit nach Hause zu nehmen – unter der Prämisse, dass anschließend die Beisetzung auf einem Friedhof, auf See oder in einem Begräbniswald erfolgt. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Emanuel Schaub sagt:
Die Urne mit der Asche des Verstorbenen..die 3g. Asche die nach der Kremierung vom Menschen übrig bleiben kommen ganz gewiss nicht in die Urne!!! Meine Privat Meinung :Kremieren ist unbiologisch und damit ausserhalb meiner ethischen Überzeungu (mit Schaudern stehe ich an den süss geschmückten Gräbern de Babies auf meinem ...Friedhof wie undenkbar es für eine Mutter sein müsste ihr Kind verbrennen zu lassen1 Platz genug auf den Friedhöfen ist mancherorts jedenfalls moch . gruss emanuel
26.11.18
14:47