Niedersachsen

Niedersachsen will religiöse Symbole in Gerichten verbieten

Niedersachsen will sämtliche religiöse Kleidung in Gerichtssälen verbieten. Anlass für das Gesetz sind muslimische Referendarinnen gewesen, die ihr Kopftuch auch im Gerichtssaal tragen wollten.

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2018
Kopftuch Muslimin
Symbolbild: Muslimische Frau mit Kopftuch © by Hernán Piñera auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ

Richter und Staatsanwälte in Niedersachsen sollen künftig keine religiösen Symbole wie Kreuze oder Kopftücher bei öffentlichen Verhandlungen tragen dürfen. Ein entsprechendes Gesetz solle noch in diesem Jahr im Kabinett beschlossen werden und danach in die Verbandsanhörung gehen, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Montag zu einem Bericht der NDR-Sendung „Hallo Niedersachsen“.

Kopftuch und Kippa sollen verboten werden

Justizministerin Barbara Havliza (CDU) sagte dem Sender, Anlass für das Gesetz seien muslimische Referendarinnen gewesen, die ihr Kopftuch auch im Gerichtssaal tragen wollten. Um wie viele Fälle konkret es gehe, bei denen Justizreferendarinnen mit Kopftuch im Gerichtssaal arbeiten wollten, konnte der Ministeriumssprecher nicht sagen. Unter das Verbot sollen auch religiöse Symbole wie Kippas fallen.

Kreuze, die derzeit noch in einigen Verhandlungsräumen der Amtsgerichte Vechta und Cloppenburg hängen, dürfen dort aber hängen bleiben. Wenn jemand damit ein Problem habe, könnten sie abgehängt oder der Prozess in einen anderen Raum verlegt werden, sagte Havliza. „Jeder im Gericht muss den Eindruck haben, ein Richter oder Staatsanwalt seien völlig frei von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen.“ Bevor jeder Gerichtsbezirk unterschiedlich damit umgehe, sei eine einheitliche Regelung geboten. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Die staatliche Justiz steht über den Weltanschauungen und Religionen. Sichtbare Zeichen des Glaubens oder Unglaubens sowie der politischen Überzeugung sind beim Justizpersonal daher völlig fehl am Platz. Ganz gleich ob Kopftuch, Salafistenbart, Kippa, Kreuzkette, Gottlos-Glücklich-Krawatte, Greenpeace-Anstecker, kommunistisches Blauhemd oder deutschnationale Burschenschafterschleife - all das hat bei Gerichtsangestellten im Dienst nichts verloren. Wer darauf nicht verzichten will, disqualifiziert sich durch Selbstausgrenzung selbst für diese Jobs. Es ist der religiöse und weltanschauliche Dogmatismus, den es entschlossen zu bekämpfen gilt. Er ist der wahre Feind von erfolgreichen Karrieremöglichkeiten und nicht das staatliche Neutralitätsprinzip.
19.11.18
13:03
Dilaver Çelik sagt:
Wer möchte, kann auf religiöse Symbole verzichten. Jedoch kann dies nicht erzwungen werden. Auch nicht durch Verbote. Ein Verbot religiöser Symbole ist Unrecht par excellence und ein Schandfleck für den Staat. Verbot religiöser Symbole dürfen nicht hingenommen werden und gehören ein für allemal der Vergangenheit an. Und zwar überall auf der Welt. Fromme Menschen lassen sich das sowieso nicht verbieten. Nicht in einer Diktatur und erst recht nicht in einer Demokratie, welche Deutschland vorgibt zu sein.
19.11.18
13:28
Andreas B sagt:
Offenbar werden wir die Diskussionen um Kopftuchverbote niemals los. Ich finde es zwar richtig, dass der Gerichtssaal selbst nicht mit religiösen Symbolen geschmückt wird (also z.B. Kreuze an den Wänden), halte es aber für akzeptabel, wenn RichterInnen oder StaatsanwältInnen religiöse Symbole tragen dürfen. Im konkreten Fall scheint es ja eindeutig darum zu gehen, Musliminnen das Kopftuch zu verbieten. Die anderen Verbote sind lediglich ein Feigenblatt, um nicht vorgeworfen zu bekommen, man sei islamfeindlich (was man im Ergebnis aber nun einmal ist).
19.11.18
15:06
Frederic Voss sagt:
Der Anlaß für diese neue Gesetzgebung wurde nur durch muslimischen Eigensinn bezüglich uniformierter Kopfverhüllungswünsche gesetzt. Endlich wird auch hier diesen speziellen Kopftuch-Eskapaden eine Grenze gesetzt. Und das ist gut so. Dient es doch dem gesellschaftlichen Frieden, wenn auch eine sich friedlich nennende Gruppierung mit islamischer Orientierung ständig mehr Unfrieden als Frieden sät. Ich kann sehr gut Menschen verstehen, die eine weitere Islamisierung Europas als nicht ungefährlich ansehen. Zumal viele Anhänger dieses islamischen Lebensmodells höchst intolerant gegenüber anderen Weltanschauungen sind - für sich selber aber volle Toleranz in jeder Hinsicht oft rigoros einfordern. Man kann darauf nicht oft genug hinweisen.
19.11.18
19:21
Kritika sagt:
L.S. Gut so! Im Gerichtssaal gehören keine Werbeträger für was-auch-immer. Auch keine Werbung für Ideologien Also auch nicht für die Ideologie Islam. Kritika wünscht Niedersachsen viel Erfolg bei der Umsetzung. Zur Nachahmung empfohlen. Gruss, Kritika.
19.11.18
22:37
grege sagt:
Das Verbot gilt für alle Religionen, so dass hier der Vorwurf der Islamfeindlichkeit nicht greift. Dass ausgerechnet Erdowahnzöglinge hier Demokratiedefizite ansprechen, ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten und nicht weiter diskussionswürdig.
20.11.18
21:54
Ute Fabel sagt:
@ Andreas B: Das Gesetz ist völlig religions- und weltanschauungsneutral! Es betrifft auch die Turbane von Sikhs, die Burschenschafterkappen von Deutschnationalen, die Kippas von Juden, Che-Guevara-Shirts von Kommunnisten, Nudelsiebe von Pastafaris, Kreuzketten von Christen oder auch die Mustafa-Kemal-Atatürk-Hüte von Kemalisten, die in einem großen türkischen Wiener Verein als identitätsstiftendes Kleidungsstück verkauft werden. All das wird zu Recht aus den staatlichen Gerichten verbannt. Es ist ein Fehlschluss zu glauben, dass eine Diskriminierung nur deshalb vorliegt, weil sich derzeit innerhalb einer religiösen Gruppen manche besonders unnachgiebig an ein Kleidungstück klammern.
22.11.18
8:30