Ausländerfeindlich warb ein Internet-Shop für illegale Waffen, mit denen Hartgummikugeln abgefeuert werden können. Der mutmaßliche Betreiber und Rechtsextremist soll von Ungarn aus agiert haben. Nun beginnt der Prozess gegen ihn.
Weil er als Betreiber des früheren Internetshops „Migrantenschreck“ illegal mit Waffen gehandelt haben soll, steht ein 35-Jähriger vor dem Berliner Landgericht. Er habe ausdrücklich damit geworben, dass die Waffen „der Verteidigung gegen Asylbewerber dienten“, hieß es in der am Donnerstag zu Prozessbeginn verlesenen Anklage. In 193 Fällen soll der aus Thüringen stammende mutmaßliche Rechtsextremist erlaubnispflichtige Schusswaffen von Ungarn aus an deutsche Käufer geliefert haben.
Die Vorwürfe der Anklage beziehen sich auf den Zeitraum von Mai bis November 2016. Das Sortiment des 35-Jährigen habe Lang-, Feuer-, Repetier-, Schreckschuss- und Schusswaffen beinhaltet, mit denen gefährliche Hartgummigeschosse abgefeuert werden können. Er habe die in Deutschland verbotenen Waffen mit Sprüchen beworben wie „60 Joule Mündungsfeuer strecken jeden Asylbewerber nieder“, hieß es in der Anklage. In Deutschland seien 7,5 Joule erlaubt, sagte Staatsanwältin Susann Wettley.
Der Angeklagte soll einen Erlös von insgesamt 110 000 Euro erzielt haben. Die illegalen Waffen wurden den Ermittlungen zufolge per Paketpost verschickt, wie die Staatsanwältin am Rande des Prozesses sagte. Die Käufer hätten 249 bis 749 Euro für eine Waffe gezahlt und würden aus ganz Deutschland kommen. Sie seien «gute Mittelschicht im klassischen Sinne». Es seien Ärzte darunter, ein pensionierter Richter, Handwerker. Gegen die Käufer seien an ihren jeweiligen Wohnorten Strafverfahren eingeleitet worden. „Ein Großteil der Waffen wurde sichergestellt“, sagte sie.
Einer der beiden Verteidiger kündigte an, sein Mandant werde zu einem späteren Zeitpunkt eine Erklärung abgeben. Es werde im Prozess vor allem um die Rechtslage gehen. „In Ungarn ist der Vertrieb dieser Waffe legal.“ Weil sein Mandant „einen legalen Handel aufziehen wollte“, habe er sich auch bei einer deutschen Waffenbehörde informiert. „Es wurde gesagt, dass sich der Erwerber in Deutschland um Erlaubnis kümmern muss“, erklärte der Anwalt.
Der Angeklagte wurde Medienberichten zufolge vor Jahren der rechten Szene in Thüringen zugeordnet. Es habe mehrere Anzeigen wegen Volksverhetzung, Verleumdung und Aufrufen zu Straftaten gegen ihn gegeben. Er stehe auch in Verdacht, Betreiber einer rechtsradikalen Internet-Hetzseite gewesen zu sein, hieß es am Rande des Prozesses.
Seit Anfang 2016 soll sich der Angeklagte nicht mehr in Deutschland aufgehalten haben. In der ungarischen Hauptstadt Budapest habe er eine deutsch-ungarische Handelsfirma angemeldet, die bei den 193 Sendungen als Absender angegeben worden sei, so die Anklage.
Nach längeren Ermittlungen war der gelernte Bankkaufmann im März 2018 aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Budapest festgenommen worden. Im Juni erfolgte seine Auslieferung nach Deutschland. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Gegen den Angeklagten gebe es gesonderte Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung, sagte die Anklägerin. Der Prozess wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wird am 4. Dezember fortgesetzt. (dpa, iQ)