Am Samstag wählt die IGGÖ einen neuen Präsidenten. Der amtierende IGGÖ-Präsident Ibrahim Olgun ist im Zuge der Moscheeschließungen in Missgunst gefallen und wurde zum Rücktritt aufgefordert. Er wird nicht kandidieren.
Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), Ibrahim Olgun, tritt bei der Wahl zum Präsidenten der IGGÖ nicht mehr an. Diese wird am Samstag (08.12.2018) im Rahmen des allgemeinen Reformprozesses, der Ende Juni beschlossen wurde, stattfinden. Nachfolger könnte der Schuraratsvorsitzende und Jurist Ümit Vural werden.
Mit den Neuwahlen wolle Olgun auch nicht mehr einem Gremium der IGGÖ angehören. Es sei für ihn jedoch eine große Ehre gewesen, dass er „zweieinhalb Jahre für die Muslime in Österreich arbeiten durfte“.
Ibrahim Olgun war intern umstritten. Ihm wurde vorgeworfen Moscheeschließungen initiiert und den Obersten Rat der IGGÖ umgangen zu haben. Bei der außerordentlichen Schuraratssitzung Ende Juni einigte sich der Schurarat der Religionsgemeinschaft neben einer Neuwahl auch auf die Strukturen der IGGÖ den Herausforderungen der Zeit anzupassen.
Mit dem Reformprozess reagiert die Religionsgemeinschaft auf die Moscheeschließungen durch die österreichische Bundesregierung Anfang Juni sowie auf die kontroversen Debatten darüber, inwieweit die Moscheeschließungen durch das Agieren des IGGÖ-Präsidenten Ibrahim Olgun selbstverschuldet sind.
In einer Pressekonferenz (Juni) gab die österreichische Regierung bekannt, sieben Moscheen zu schließen und 40 Imame auszuweisen. Die Gründe hierfür seien Verstöße gegen das Islamgesetz. Konkret geht es um die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde mit sechs Moscheen und die Schließung der Nizam-i Alem Moschee in Wien. Grund für die Schließung der Arabischen Kultusgemeinde seien Positionen mit „salafistischen Hintergründen“ von Vertretern der Moscheeeinrichtung gewesen, die nicht mit rechtsstaatlichen Ordnungen vereinbar seien. Die Nizam-i Alem Moschee wurde geschlossen, weil sie ohne Genehmigung seitens der islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) betrieben wurde. Der Betrieb dieser Moschee wurde nach vier Tagen wieder aufgenommen.
Das Verwaltungsgericht Wien hat die von der Bundesregierung angeordneten Moscheeschließungen erstmal ausgesetzt und dem Antrag der Arabischen Kultusgemeinde (AKG) gegen ihre Auflösung „unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung“ stattgegeben. Die österreichische Bundesregierung kündigte an, jedes rechtliche Mittel zu nutzen, um die Moscheeschließungen durchzusetzen.
Der IGGÖ-Vizepräsident Abdi Taşdöğen warf Olgun vor, die aktuellen Moscheeschließungen initiiert und den Obersten Rat der IGGÖ hintergangen zu haben. Taşdöğen stütze sich dabei auf Angaben des österreichischen Kultusamtes, wonach Olgun der Behörde im August 2017 den Verdacht mitteilte, dass mehrere „Kultusgemeinden“ die Anforderungen des Islamgesetzes nicht erfüllen würden. Diesen hätte Olgun mit einem Erhebungsbericht belegt.