Eine Kindertagesstätte in Hamburg hat einer zum Islam konvertierten Erzieherin gekündigt. Grund: Ihr Kopftuch. Der Fall liegt vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die Hamburger Kindertagesstätte Wabe hat einer Erzieherin gekündigt, weil sie bei der Arbeit ein Kopftuch trug. Die Heilerzieherin arbeitet seit einigen Jahren für den privaten Träger. 2011 habe sie zum Islam konvertiert und sich entschlossen ein Kopftuch zu tragen. Nach ihrer einjährigen Elternzeit wollte sie weiter mit dem Kopftuch arbeiten.
Medienberichten zufolge soll die Kita-Leitung sie abgemahnt und gekündigt haben, da sie mit dem Kopftuch gegen das hauseigene Neutralitätsgesetz verstoße. Die Erzieherin habe bereits beim Europäischen Gerichtshof geklagt.
„Unsere Mitarbeiter sind Vorbilder und beeinflussen mit ihren Worten und Taten das Denken und Handeln der uns anvertrauten Kinder. Daher ist das sichtbare Tragen religiöser Symbole – gleich aus welcher Religion – für die Erzieher in den Einrichtungen der Wabe während der Arbeit nicht zulässig“, zitiert die „WELT“ Wabe-Sprecherin Katja Wohlers.
Der Rechtsanwalt der Erzieherin zeige sich empört, da es ein solches Neutralitätsgesetz nie gegeben habe. Dem Rechtsanwalt zufolge sei die Kündigung geplant gewesen, da ihre Mandantin während der Elternzeit ihre Kinder in die Kita gebracht habe und die Kita-Leitung sie mit dem Kopftuch bereits gesehen habe.
Seit 2016 sei das Tragen eines Kopftuches an kommunalen Kindertagesstätten durch ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erlaubt, sofern es nicht die Arbeit behindere. Bei privaten Trägern sei noch unklar, ob ein Neutralitätsgesetz für ein Verbot ausreiche.