Gibt es in der Thüringer AfD verfassungsfeindliche Tendenzen? Das untersucht der Verfassungsschutz – und machte die AfD im September zum Prüffall. Die Partei ruft deshalb nun Thüringens höchste Richter an.
Thüringens AfD geht gegen eine mögliche Beobachtung durch den Verfassungsschutz juristisch vor. Die Partei und die Landtagsfraktion hätten beim Verfassungsgericht in Weimar gegen Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer und Innenminister Georg Maier (SPD) Klage eingereicht, teilte AfD-Sprecher Torben Braga am Dienstag in Erfurt mit. Grund sei die Entscheidung des Verfassungsschutzes, die AfD zum Prüffall als Vorstufe einer möglichen Beobachtung zu erklären.
Maier hatte diese Entscheidung, die bereits im September gefallen war, unterstützt. Eine Sprecherin des Verfassungsgerichts bestätigte auf Anfrage den Eingang von Unterlagen der AfD, bei denen es um den Verfassungsschutz gehe. Zu Details konnte sie sich noch nicht äußern.
AfD-Landessprecher Stefan Möller warf Kramer und Maier falsche Tatsachenbehauptungen sowie die Unterstellung vor, die AfD würde mit Extremisten zusammenarbeiten. Sie hätten damit gegen ihre Neutralitätspflicht und das verfassungsmäßige Recht der Parteien auf Chancengleichheit verstoßen. „Bei dem beantragten Verfahren geht es um schweren Amtsmissbrauch.“ Verfassungsschutz und Innenministerium seien nicht dazu da, „um unbequeme Oppositionsparteien wie die AfD zu verfolgen und zu diffamieren“.
Erneut warf die AfD dem Verfassungsschutzchef vor, mit einer Äußerung unmittelbar vor einem Parteitag, auf dem der umstrittene AfD-Partei- und Fraktionschef Björn Höcke zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2019 gewählt wurde, unzulässig Einfluss auf die Entscheidung der Parteimitglieder genommen zu haben. Die AfD sprach vom „politischen Erpressungsversuch eines Amtsträgers“.
Höcke hatte angekündigt, dass seine Partei alle juristischen Mittel ausschöpfen werde, sollte es zu einer Beobachtung kommen. Die Entscheidung des Verfassungsschutzes hatte zwei Thüringer AfD-Parteitage im Herbst geprägt. Äußerungen von Höcke, der Wortführer des ultrarechten Flügels in der AfD ist, waren als ein Grund genannt worden, warum der Verfassungsschutz die AfD zum Prüffall erklärte.
Laut Verfassungsschutz erfolgt die Untersuchung ergebnisoffen und ohne geheimdienstliche Mittel. Geprüft werde, ob es in der AfD oder Teilen der Partei mögliche verfassungsfeindliche Tendenzen gibt.
Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz steht vor einer Entscheidung, wie es weiter in Sachen AfD vorgeht. Derzeit würden in der Behörde Analysen verschiedener Landesämter für Verfassungsschutz über die AfD ausgewertet. (dpa/iQ)