Waadt

Schweizer Moscheegemeinden auf dem Weg zur staatlichen Anerkennung

Im schweizerischen Kanton Waadt leben rund 30 000 Muslime. Sie werden voraussichtlich Pionierarbeit leisten. Der kürzlich gegründete Verband der muslimischen Gemeinden (UVAM) ist als erste Union ihrer Art auf dem besten Weg, rechtliche Anerkennung im Kanton zu erlangen.

19
12
2018
0
Lausanne Kanton Waadt Schweiz © flickr, by Cristian Bortes www.eyeem.com/bortescristian, CC 2.0

Die islamischen Gemeinden in Waadt möchten für ihre Arbeit zum Wohle der Gesellschaft berücksichtigt werden und befinden sich nun im Prozess zur Anerkennung als religiöse Gemeinschaft. Im schweizerischen Kanton Waadt leben rund 30 000 Muslime, die sich jedoch auf 20 verschiedene Gemeinden aufteilen. Siebzehn dieser Gemeinden haben sich 2004 zur „Union Vaudoise des Associations Musulmanes“, dem Waadter Verband der muslimischen Gemeinschaften (UVAM), zusammengeschlossen. Der Verband leitet seit 2017 den Prozess zur Anerkennung für die muslimischen Gemeinden. Wird die Anerkennung erfolgen, wäre es eine Pionierleistung in der Schweiz. Vor vier Jahren hat die Regierung Waadts, als einziger Kanton in der Schweiz, gesetzlich genau definiert, welche Voraussetzungen eine religiöse Gemeinschaft erfüllen muss, um rechtlich anerkannt zu werden.

Was wird für eine Anerkennung vorausgesetzt?

Wichtig sei es zunächst einmal, dass es sich bei den Bewerbern um Organisation handeln muss, welche im gesamten Kanton Waadt aktiv ist. Durch den Zusammenschluss der Gemeinden unter dem Dachverband UVAM, konnten sie diese grundlegende Voraussetzung erfüllen.

In der Gesetzesgrundlage der Schweiz wird zudem erklärt, dass die Verfassung von der Religionsgemeinschaft respektiert und eingehalten werden muss. „Das ist natürlich eine Selbstverständlichkeit“, so der Generalsekretär der UVAM, Pascal Gemperli. Auch die Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen sind laut Gemperli in der UVAM entweder schon gegeben, oder noch im Aufbau. Ein kritischer Fall sind die geforderten Sprachkenntnisse. Denn die Verantwortlichen, also Vorstandsmitglieder und Imame der Gemeinden, müssen sowohl Kenntnisse über das schweizerische Rechtssystem als auch Französischkenntnisse haben. Diese Bedingung bewertet Gemperli als schwierig, da vor allem die Imame aus der Türkei sich alle fünf Jahre abwechseln. Gut sei jedoch, dass der Transfer per se nicht eingeschränkt werde. Allerdings mache der Verband Druck, dass zumindest sprachliche Grundkenntnisse schon vor der Anreise zur Schweiz von allen beherrscht werden. Zudem müssen alle Voraussetzungen nicht von Beginn an erfüllt werden, sondern im Laufe der fünfjährigen Prüfphase. Engagement für den Religionsfrieden und den interreligiösen Dialog und eine soziale und kulturelle Rolle in der Gesellschaft sind weitere Voraussetzungen.

Außerdem muss die Religionsgemeinschaft finanziell transparent sein, es sollten also alle Konten der vergangenen Jahre offengelegt werden. Hier wird allerdings nicht gefordert, die Finanzierung aus dem Ausland zu unterbinden, diese sollte lediglich transparent dargelegt sein.

Wie werden die Voraussetzungen geprüft?

Die Voraussetzungen werden von einer Expertenkommission überprüft, die aus sieben bis neun Mitgliedern besteht, welche Experten auf den Gebieten Religion, Ethik und sozialer Integration sein sollten. In der fünfjährigen Prüfungsphase inspiziert die Kommission alle Moscheegemeinden und den Verband, um danach ihre Einschätzung abzugeben. Die Kommission hat in dieser Zeit die Möglichkeit Expertenmeinungen einzuholen, Verbands- und Gemeindemitglieder zu befragen und Generalversammlungen zu besuchen. Die Ergebnisse der Kommission werden dann in einem Bericht an die Behörden weitergeleitet.

Wo steht der Verband aktuell in diesem Prozess?

Ende 2015 wurde in einer Generalversammlung des Verbandes der muslimischen Gemeinden in Waadt entschieden, dass der UVAM offiziell den Weg zur Anerkennung als schweizerische Religionsgemeinschaft gehen möchte. Der Entschluss folgte mehreren Jahren interner Diskussion und Mobilisation der Gemeinden für diese Angelegenheit. Aufgrund von Wahlen im Kanton wartete der UVAM allerdings den politischen Wandel ab und reichte 2017 den offiziellen Antrag bei den Behörden Waadts ein. Anfang 2018 reichte der Verband mit seinen Mitgliedern ein Dossier ein, welches die Statuten der Vereine, die Liste ihrer Aktivitäten, Protokolle der Versammlungen und ihre finanziellen Verhältnisse offenlegt.

Daraufhin wurde von den Behörden die Eröffnungserklärung (déclaration préliminaire) abgegeben, welche den Prozess offiziell einleitet. Diese muss nun von jeweils zwei Vorstandmitgliedern jeder Gemeinde, zwei Vorstandsmitgliedern des Verbands und von den Behörden unterzeichnet werden. Ist die Erklärung von allen unterzeichnet, wird die Kommission einberufen und die fünfjährige Prüfungsphase beginnt.

Wie wird die Entscheidung getroffen?

Die Kommission übermittelt ihren abschließenden Bericht an den Staatsrat des verantwortlichen Kantons. Der Staatsrat entscheidet dann anhand des Berichts, ob der Verband als Religionsgemeinschaft anerkannt wird oder nicht. In beiden Fällen geht die Entscheidung an das Parlament. Wenn die Anerkennung abgelehnt wird, bestätigt das Parlament das über einen Beschluss. Wird die Anerkennung akzeptiert, beschließt das Parlament das in einem Gesetz, welches speziell für den UVAM gilt.

„Ein Bedürfnis der Gruppe“

Pascal Gemperli gibt sich zuversichtlich, dass die Entscheidung des Kantons Waadt positiv ausfallen wird. „Der Rahmen ist sehr klar und sehr solide. Wir wissen genau, was wir erfüllen müssen.“ Gemperli hebt außerdem hervor, dass der Prozess zwar bürokratisch sein möge, er letzten Endes aber einen hohen symbolischen Gehalt habe.

Ohne diese staatliche Anerkennung hätten die muslimischen Gemeinden auch keine Möglichkeit, Seelsorge in Gefängnissen zu betreiben, erhielten anders als anerkannte Gemeinschaften keinerlei Subventionen und würden auch nicht durch die Behörden zu Themen konsultiert werden, die die Muslime betreffen. Laut Gemperli ist die Anerkennung „kein Bedürfnis des Individuums, sondern ein Bedürfnis der Gruppe“.