Tübingen

Oberbürgermeister will Kopftuch-Verbot für Mädchen an Schulen und Kindergärten

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer fordert ein Kopftuchverbot für Mädchen und reagiert damit auf Besucherinnen mit Kopftuch im Rathaus. Das „Mädchen-Treff“ Tübingen zu denen die Mädchen gehören, kritisieren diese Forderung.

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2018
Wieder eine Scheindebatte um das Kopftuch. Diesmal bei Kindern. © shutterstock
Wieder eine Scheindebatte um das Kopftuch. Diesmal bei Kindern. © shutterstock

Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) spricht sich für ein Kopftuch-Verbot für junge Mädchen an Schulen und Kindergärten aus. „Mädchen sollten lernen, dass Gott sie nicht straft, wenn sie kein Kopftuch tragen“, heißt es in einem offenen Brief Palmers an den „Mädchentreff Tübingen“ vom Dienstag. „Sie sollten verstehen, dass daran nichts unkeusch ist und Männer sie nicht als Sexobjekte einstufen, wenn sie offenes Haar tragen.“ Palmer teilt in dem Schreiben mit, Erstunterzeichner einer Petition der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes zu sein. Sie fordert ein Verbot des sogenannten Kinderkopftuchs in öffentlichen Räumen.

Hintergrund ist demnach ein Besuch des Tübinger Mädchentreffs im Rathaus der Stadt am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen im November. Unter den Besucherinnen waren auch geflüchtete Mädchen, die Kopftuch tragen. Bereits zu diesem Anlass sprach sich Palmer in einer Rede gegen das Kopftuch für junge Mädchen aus. Das Team des Mädchentreffs hatte das danach in einem Schreiben an den Bürgermeister kritisiert.

Das Tragen des Kopftuchs sei für manche ein Zeichen von Stärke, weil es Teil ihrer Religion sei, heißt es darin. In Bildungseinrichtungen und öffentlichen Räumen in Deutschland solle es in keinem Alter durch Erlaubnis und Verbot geregelt werden.

Wenn junge Mädchen ein Kopftuch tragen, wird diese Entscheidung Palmer zufolge von den Eltern getroffen. Sie müsse aber den Kindern überlassen werden. „Das gelingt nur, wenn sie bis zur Religionsmündigkeit wenigstens in der Schule erleben, wie man ohne Kopftuch lebt“, antwortete er dem Mädchentreff. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
@ Johannes Disch: "Wir machen Muslime zum permanenten Problem." Der hartnäckige und unnachgiebige religiöse Dogmatismus bei manchen Muslimen ist das Problem. Ihn gilt es zu bekämpfen! Bezogen auf das staatliche Bildungssystem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil Sahin gegen die Türkei, EGMR-Beschwerde Nr 44774/98 vom 10. 11. 2005 erkannt, dass das optisches Neutralitätsprinzip eine angemessene Einschränkung der Religionsfreiheit gemäß Artikel 9 EMRK darstelle. Analog hat der EGMR in den Urteilen Dogru und Kervanci gegen Frankreich, EGMR-Beschwerden Nr 27058/05 und 31645/04, beide vom 4. 12. 2008, entschieden. Das optisches Neutralitätserfordernis in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht im Bildungsbereich sei menschenrechtskonform. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil Achbita/G4S vom 14.03.2017 - C-157/15; C-188/15 die generelle Weisung eines privaten Unternehmens zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität im optischen Erscheinungsbild gegenüber dem Wunsch einer Rezeptionistin, ihre Religion durch ihre Bekleidung sichtbar zu machen, als vorrangig und nicht diskriminierend erachtet.
17.01.19
9:42
grege sagt:
In einigen Kommentaren wird wieder der Eindruck, dass Muslime in eine Opferrolle gedrängt werden. Dabei ist es unübersehbar, dass gerade muslimische Hardliner das Kopftuch als ein Machtsymbol instrumentalisieren. Herr Mansour hat dieses Phänomen in seinem kürzlichen erschienen Buch ausgiebig beschrieben.
17.01.19
20:16
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