Brandenburg

Empörung nach Haftentlassung von Ex-NPD-Politiker Schneider

Er ist verurteilt wegen eines Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft. Trotzdem kommt der Rechtsextremist aus dem Gefängnis frei – wegen juristischer Fehler.

07
01
2019
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Urteil
Symbolbild: Gericht, Urteil © shutterstock

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat den ehemaligen NPD-Politiker Maik Schneider aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Gericht begründete die Freilassung mit vermeidbaren Verzögerungen durch die Justiz in dem Verfahren, die sich auf mehr als sechs Monate summiert hätten, wie es am Donnerstag mitteilte. Der 31-Jährige steht seit Oktober in einem Revisionsprozess wegen des Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft im August 2015 in Nauen (Havelland) vor dem Landgericht Potsdam.

Schneider war wegen des Brandanschlags und weiterer Delikte im Februar 2017 bereits zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil war aber wegen der Befangenheit eines Schöffen vergangenes Jahr vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden, und der Prozess musste neu aufgerollt werden.

Schneider war im März 2016 festgenommen worden und saß somit seit knapp drei Jahren in der Justizvollzugsanstalt Neuruppin-Wulkow in Untersuchungshaft. Sein Anwalt Sven Oliver Milke hatte in seiner Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) geltend gemacht, dass die Zustellung des ersten Urteils knapp sechs Monate gedauert habe. Dadurch sei die Revision unverhältnismäßig verzögert worden. Zudem monierte er eine schleppende Terminierung des Revisionsprozesses. Bis Mitte März sind in dem Verfahren noch sieben Verhandlungstage angesetzt.

„Die Entscheidung des OLG ist für mich nicht überraschend“, sagte Milke der Deutschen Presse-Agentur. Das Bundesverfassungsgericht habe gewisse Vorgaben zur möglichen Dauer von Untersuchungshaft gemacht. An diese habe sich das OLG im Gegensatz zum Landgericht Potsdam gehalten. Das Landgericht hatte die Freilassung Schneiders im Dezember abgelehnt. Dagegen hatte Milke beim OLG Beschwerde eingelegt.

Nach Angaben des Verteidigers sollte Schneider das Gefängnis noch am Donnerstag verlassen. Der Haftbefehl gegen Schneider sei ohne Auflagen aufgehoben worden, betonte Milke. Sein Mandant werde sich aber „selbstverständlich“ weiter dem Prozess stellen.

Empörung nach Haftentlassung

Der SPD-Rechtsexperte Stohn reagierte irritiert auf die Freilassung von Schneider: „Ich finde die Entscheidung des OLG zur Freilassung von Maik S. unverständlich.“ Er sei sehr gespannt auf die schriftliche Begründung der Entscheidung, die am 15. Januar vorliegen solle. Mit Blick darauf hielt er den 8. Januar als zu früh für eine Sondersitzung des Rechtsausschusses. Stohn verwies zugleich darauf, dass die Koalition im nächsten Doppelhaushalt 300 zusätzliche Stellen in der Justiz geschaffen habe.

Die Linke-Landtagsabgeordnete Andrea Johlige erklärte, es sei ihr unverständlich, welche Prioritäten das Landgericht in dem Verfahren gegen Schneider gesetzt habe. „Als Koalition haben wir auf die angespannte Lage in der Justiz reagiert und neue Richterstellen geschaffen“, sagte Johlige. „Jetzt sind alle Verfahrensbeteiligten gefordert, das Verfahren so schnell wie möglich zu beenden, um den Täter wieder aus dem Verkehr zu ziehen.“

Beim nächsten Verhandlungstermin am 9. Januar soll mit der Vernehmung von Richter Theodor Horstkötter als Zeugen weitergehen. Der Vorsitzende Richter des ersten Prozesses in Potsdam soll berichten, was Schneider damals ausgesagt hatte. Schneider hatte damals erklärt, er habe die Turnhalle nicht niederbrennen, sondern lediglich als Zeichen des Protests einrußen wollen. (dpa, iQ)