Belgien

Studie: Welche Wirkung hat das Kopftuchverbot auf muslimische Frauen?

Muslimische Frauen sehen sich im belgischen Flandern mit einem Kopftuchverbot konfrontiert. Die jüngste Studie zeigt die Wirkung des Kopftuchverbots im Land auf die muslimischen Frauen auf.Unsere Gastautorin Kawtar Bakir fasst die wichtigsten Punkte für IslamiQ zusammen.

09
01
2019
Lehrerin, Kopftuchverbot, Kopftuch, Muslimin
Symbolbild: Muslimin mit Kopftuch am Arbeitsplatz© Shutterstock

Trotz der sichtbaren Folgen des Kopftuchverbots in Belgien wurde zu den Wirkungen des Verbots bisher keine Untersuchung durchgeführt. Daher habe ich mit der Unterstützung der Einrichtung Unia zur Bekämpfung von Diskriminierung und des Vereins PEP!, der Jugendliche mit ausländischen Wurzeln in der Bildung fördert, die Lebenswelt von etwa 100 junge Musliminnen untersucht. Ich habe die Wirkungen des Kopftuchverbots auf die psychologische und berufliche Entwicklung dieser Mädchen erforscht.

Das erste, was mir bei der Quellensuche aufgefallen ist, war, dass zuvor zu diesem Thema keine Untersuchung unternommen wurde. In meiner Feldstudie habe ich Gespräche mit jungen Mädchen verschiedener Gymnasien in Flandern durchgeführt, die in den letzten beiden Klassen waren. Die Ergebnisse der Untersuchung waren ebenso auffallend, wie betrübend. Denn das Kopftuchverbot hatte auf die psychologische und berufliche Entwicklung der jungen Mädchen recht negative Auswirkungen.

„Sie haben einen Teil meiner Identität gestohlen“

Die Wirkung des Kopftuchverbots auf die psychologische Entwicklung der Schülerinnen ist sehr vielfältig. Das Verbot demotiviert die Schülerinnen extrem, führt dazu, dass sie im Schulalltag Negatives erfahren und führt sie näher an eine Identitätskrise. Einige der auffallenden Daten der Studie sind folgende:

Für 54 % der Schülerinnen spielt das Kopftuch in der Identitätsentwicklung eine Rolle. 85 % der jungen Mädchen hingegen sind emotional vom Kopftuchverbot betroffen. Diese Mädchen erleben Emotionen wie Scham, Trauer, Wertlosigkeit und Diskriminierung.

57 % der Teilnehmerinnen beschreiben das Ablegen des Kopftuches als ein schweres Gefühl der „Demütigung“. 97 % der jungen Mädchen hingegen fühlen sich unsicher, wenn sie vor der Schule das Kopftuch ablegen. Muslimische Jugendliche fassen die Gefühle, die das Kopftuchverbot bei ihnen auslöst, wie folgt zusammen:

„Sie haben einen Teil meiner Identität gestohlen. Sie geben das Gefühl, dass wir nie in der Gesellschaft angenommen werden.“

„Du kannst nicht du selbst sein. Du muss sich anpassen und dich selbst als jemand anderes ausgeben. Damit andere glücklich sind. Während du selbst Schmerz und Unterdrückung erlebst.“

„Diese (Lage) führt dazu, dass ich mich unsicher und insbesondere nicht erwünscht fühle!“

Die Hürden eines Kopftuchverbots

Im Rahmen der Studie sind die Folgen, die in Bezug auf die berufliche Wahl und professionelle Entwicklung der Jugendlichen aufgedeckt wurden, hingegen noch viel auffälliger: Vor allem sind die beruflichen Wahlmöglichkeiten der Schülerinnen, die vom Kopftuchverbot betroffen sind, eingeschränkt. Zum Zweiten ist die Teilnahme an außerschulischen Aktivitäten durch diese Schülerinnen vermindert. Drittens sind die jungen Mädchen durch das Kopftuchverbot an der Schule demotiviert.

Die Daten der Folgen des Kopftuchverbots hinsichtlich der beruflichen und professionellen Entwicklung sind folgende: 42 % der Schülerinnen sind zum Thema außerschulische Aktivitäten nicht motiviert. 83 % lehnen auf Grund des Kopftuchverbots Arbeitsangebote ab und suchen nach Alternative. 85 % hingegen wählt den Studiengang nach dem Verbot des Kopftuches. Dies zeigt uns wiederum, dass das Kopftuch im Leben der jungen Mädchen eine sehr wichtige Rolle spielt. Das Kopftuch ist für diese jungen Mädchen nicht nur hinsichtlich der Identität und Spiritualität ein wichtiger Faktor, sondern hat auch zugleich Einfluss auf ihre psychologische Entwicklung, Persönlichkeit und Identität.

Junge muslimische Mädchen erzählen mit den folgenden Sätzen, wie sie zwischen Berufswahl und Kopftuch stecken bleiben:

„.Auf Grund des Verbots gehe ich nicht gerne in die Schule und möchte sogar die Schule abbrechen.“

„Eigentlich will ich Lehramt oder Jura studieren, aber da ich das Kopftuch ablegen müsste, suche ich nach einem anderen Studienfach.“

„Ich möchte studieren, damit ich in Zukunft mein eigenes Unternehmen gründen und mit Kopftuch arbeiten und auch Frauen mit Kopftuch beschäftigen kann. Natürlich können auch Frauen ohne Kopftuch arbeiten, ich würde niemanden diskriminieren, denn ich weiß selbst genau, wie sich das anfühlt.“

Gegenseitige Rücksichtnahme ist wichtig

Schülerinnen sind darauf angewiesen, sich bestmöglich zu entwickeln. Sie müssen ihre Fertigkeiten weiterentwickeln und bei der Ausbildung Unterstützung annehmen. Ein solcher Schritt hingegen ist nur möglich, wenn sie sich gut fühlen, denn die Leistung der Menschen ist mit der psychologischen Gesundheit eng verbunden.

Diese Lage gilt auch für die jungen Mädchen, die vom Kopftuchverbot betroffen sind. Auch diese sind in Bezug auf ihre Weiterentwicklung auf Möglichkeiten angewiesen. Diese Untersuchung sollte zum besseren Verständnis des Schulalltags der Mädchen mit Kopftuch gelesen werden. Diese 70-seitige Studie hat es zum Ziel, die Stimme der Mädchen erhören zu lassen, den Sachverhalt aus entwicklungspsychologischer Sicht zu betrachten und ein Bewusstsein für das Thema in den belgischen Medien zu schaffen. Dies ist zugleich eine Perspektive zum Kopftuchverbot, die zuvor nicht zur Sprache kam.

Die Ergebnisse der Studie zeigen insbesondere, dass wir den Fokus ändern müssen: Wir diskutieren nicht das „Kopftuch,“ sondern wir sprechen über die Gefühle, Wahlen, Kapazitäten, Emotionen, Schwierigkeiten, Erwartungen, Fähigkeiten und Identitäten junger Mädchen, die mit einem Kopftuch repräsentiert sind. Das Thema sind nicht Tücher, sondern Menschen. Anstatt diesen Menschen das Gefühl zu geben, sie seien unwichtig, sollte ihnen auch das Wort erteilt werden. Pädagogen und Lehrkräfte sollten auf die Wahl des Studiums der Abschlussjahrgänge achten. Die Jugendlichen sind auf Hilfen angewiesen, damit sie die richtige Wahl treffen und nicht von ihren Fähigkeiten und Träumen erdrückt werden.

Auf der anderen Seite sollte jedes Mitglied der Gesellschaft für eine tolerante Gesellschaft arbeiten, in der jedes Individuum „es selbst“ sein und sich auf die beste Art weiterentwickeln kann. Es sollte auf eine Gesellschaft hin gearbeitet werden, in der niemand diskriminiert wird, die Menschen verständnisvoll sind und die Jugendlichen selbstbewusst und unabhängig ihre Träume umsetzen können. In diesem Gesellschaftsideal sind auch muslimische Mädchen mit Kopftuch eingeschlossen!

Info: Für Interessierte ist hier die flämische Version der Untersuchung:

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
Um Missverständnissen vorzubeugen: Mit "sich generell nichts sagen lassen" ist die Religionsausübung gemeint, nicht außerreligiöse Alltagsangelegenheiten.
18.01.19
16:16
Ute Fabel sagt:
@ Dilaver Celik: Ich fordere kein Kopftuchverbot, sondern ich halte im Bildungsbereich, der Justiz und Polizei sowie auch im Kundenkontakt in der Privatwirtschaft ein generelles optisches Neutralitätsprinzip für eine gute Vorgangsweise. Das soll allerdings keinesfalls nur für ein Kleidungsstück gelten, sondern für alle auffällig sichtbare Zeichen des Glaubens und Unglaubens sowie weltanschauliche Symbole von ganz links bis ganz rechts. Diese Betriebsphilosophie hat 2017 in der Rechtssache Achbita gegen G4S vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein juristisches Gütesiegel bekommen.
19.01.19
17:22
grege sagt:
Was ist denn "gesetzliches Unrecht" ?????????? Einige Teilnehmer sind wohl noch nicht über das Stadium über die kindliche Naivität hinausgekommen! Wenn jeder Bürger hier in unserem Land gegen Gesetze mit dem Hinweis auf "gesetzliches Unrecht" verstößt, wäre das Chaos vorpropgrammiert. In dem Zuge bräuchte beispielsweise keiner mehr vor roten Ampeln halten oder den Bau von Moscheen akzeptieren? Im Unterschied zu Despoten a la Erdowowahn kann jeder Bürger aufgrund ihm missliebiger Gesetze das Verfassungsgericht einschalten, und das nicht auf nationaler, sondern auch auf EU Ebene. Wenn diese Instanzen dann nicht wunschgemäß entschieden, muss man deren Urteile dennoch akzeptieren, und das gilt für jedermann, auch für Muslime, die sich dann ihre Extrawurst a la Dilaver abschminken müssen.
20.01.19
17:50
Kritika sagt:
L.S. Dilaver Çelik sagt: » Noch immer gibt es Länder, in denen Schulkinder ihre persönlichen individuellen Kleiderwünsche nicht ausleben dürfen, sondern eine Schuluniform zu tragen haben. « Die Schuluniform ist sinnvoll, sie unterstreicht, dass es in der Schule keinen Wettbewerb geben soll um die Kleidung, die gerade 'in' ist. Viele Firmen fordern Uniform ihrer Angestellten zB Mitarbeiter von Restaurant, Bahn Airline oder Krankenhaus. Weshalb sollte ein Firma auch nicht einmal eine Kleidervorschrift "ohne Kopftuch " fordern können? Wer das nicht will, braucht sich ja dort nicht zu bewerben. Gruss, Kritika.
28.01.19
23:11
Johannes Disch sagt:
Meine Güte, was für ein endloser Eiertanz um dieses Tuch. Die Rechtslage ist einfach und ziemlich eindeutig: Musliminnen dürfen ihr Kopftuch tragen. Das gestattet ihnen das Grundrecht auf Religionsfreiheit nach Art. 4 GG. Verbote sind die seltene Ausnahme und müssen gut begründet sein. Bedenklich ist die Tendenz des EuGH, immer häufiger privaten Arbeitgebern Eingriffe in die Religionsfreiheit zu gestatten. Eingriffe in Grundrechte sollte nur dem demokratischen Rechtsstaat gestattet sein und nicht privaten Institutionen. Hier verhält sich das deutsche Bundesverfassungsgericht erfreulicherweise toleranter und religionsfreundlicher als der EuGH. Es trifft hier eine Karlsruher Toleranzkultur auf eine EU-Verbotskultur.
03.02.19
21:43
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (10. 01. 2019, 22:09) Von wegen, es geht einer Religion um innere Werte und nicht um Äußerlichkeiten wie ein Stück Stoff. Beides schließt sich nicht aus. Man kann-- man darf!-- seine innere Einstellung, seine religiöse Haltung, auch durch Äußerlichkeiten zeigen. Unsere Verfassung erlaubt das. Eine Möglichkeit für Musliminnen, das zu tun, ist das Kopftuch. Wer sind wir denn eigentlich, dass wir uns einbilden, wir hätten Musliminnen zu erklären, wie sie ihre Religion gefälligst richtig zu verstehen und zu leben hätten?? Was bilden wir uns eigentlich ein? Das ist eurozentrische Arroganz! Emanuel Schaub hat es hier gut zum Ausdruck gebracht mit dem Zitat von Peter Scholl-Latour. Stellen wir uns vor, eine Muslimin erklärt uns, wir sollten doch gefälligst die Kette mit dem Kreuz weglassen, schließlich kommt es beim (christlichen) Glauben auf innere Werte an. Wir würden uns entrüsten, ob solcher Bevormundung. Aber wenn es um Musliminnen geht, da glauben wir offenbar, wir hätten die Weisheit mit Löffeln gefressen und könnten ihnen Vorschriften machen, wie sie ihren Glauben zu leben haben.
06.02.19
12:33
grege sagt:
Gott sei Dank muss nicht immer am deutschen Wesen die Welt genesen. So sehe ich das insbesondere im Hinblick auf die hiesige Rechtsproblematik mit dem Koptfuch. Diese hat sich dermaßen verkompliziert, dass selbst juristische Experten hierzulande derartige Rechtsstreitigkeiten schwer bewerten können. Schon allein die Tatsache, dass sich bei einschlägigen Urteilen die Verfassungsrichter untereinander uneins waren, belegt diesen Eiertanz. Auch in diesem Forum tragen einige "Kopftuchbefürworter" wirklich haarsträubende Argumente vor, mit denen die Priviligierung von Religionen gegenüber Weltanschauungen gerechtfertigt wird. Die EU ist hier den deutschen Counterparts in dieser Hinsicht weit voraus, weil sie rechtliche Grundlagen für Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit von Angehörigen unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen schafft. Gerade eine multikulturelle Gesellschaft benötigt Regeln und Gesetze, an die sich ausnahmslos alle halten.
08.02.19
20:38
Johannes Disch sagt:
@grege (08.02. 19, 20:38) Ich finde nicht, dass der EuGH der deutschen Rechtspraxis voraus ist.# Im Gegenteil. Im Gegensatz zum EuGH nimmt das Bundesverfassungsgericht Grundrechte noch ernst. Wir haben jetzt die absurde Situation, dass private Institutionen dank der häufig arbeitgeberfreundlichen Rechtsprechung des EuGH stärker und einfacher in Grundrechte eingreifen kann als der Staat. Das stellt die Dinge auf den Kopf! Eingriffe in Grundrechte sollten nur dem demokratischen Rechtsstaat gestattet sein und nicht privaten Institutionen. Das ist mein grundsätzlicher Einwand gegen die unselige und meines Erachtens immer bedenklicher werdende Rechtsprechung des EuGH in diesen Angelegenheiten (Kopftuch am Arbeitsplatz). Gott sei Dank machen die meisten deutschen Arbeitgeber darum keinen Veitstanz und lassen die Frauen ihr Tuch tragen. Deutsche Arbeitgeber orientieren sich erfreulicherweise mehrheitlich nicht am Rechtsverständnis des EuGH, sondern am Bundesverfassungsgericht.
15.02.19
13:16
Johannes Disch sagt:
@grege (08.02.19, 20:38) Ich bin nicht der Meinung, dass die Praxis des EuGH Vorteile hat. Im Gegenteil: Es ergibt sich die absurde Situation, dass es inzwischen privaten Institutionen-- hier: Arbeitgeber-- leichter fällt, in Grundrechte einzugreifen als dem Staat. Das stellt die Dinge auf den Kopf! Eingriffe in Grundrechte müssen die seltene Ausnahme bleiben und wohl begründet sein. Und so ein Eingriff sollte ausschließlich dem demokratischen Rechtsstaat vorbehalten bleiben.
18.02.19
13:08
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