Auf einer Pressekonferenz stellt der neue DITIB-Vorstand seine künftigen Ziele vor. Die DITIB räumt Fehler ein, kritisiert aber auch die hetzerische Berichterstattung.
Die Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) will sich nach den Worten des neuen Vorsitzenden Kazım Türkmen weiter um eine rechtliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft bemühen. Ein Ziel sei die Mitwirkung an einem verfassungskonformen islamischen Religionsunterricht, sagte Türkmen am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Köln.
Zugleich beklagte der 46-Jährige eine einseitige Debatte über die DITIB. Die Beiträge der Religionsgemeinschaft für ein friedliches Miteinander würden nicht angemessen wahrgenommen. Stattdessen gebe es eine „Eskalation der Debatten“. Viele Muslime fühlten sich inzwischen durch den Verlauf der Diskussion über die DITIB ausgegrenzt. Zugleich räumte Türkmen Kommunikationsdefizite der Religionsgemeinschaft und Mängel beim Krisenmanagement ein. Eine Rückbesinnung auf die Sachebene bezeichnete Türkmen gleichwohl als „dringend notwendig“.
Türkmen sagte, es brauche Zeit, die größte islamische Religionsgemeinschaft in Deutschland zu verändern. Das könne man bei Arbeit und Struktur nicht „abrupt“ machen. Und Basis für solche Prozesse sollten „innere Dynamiken“ sein, nicht „Forderungen von außen“. Für die DITIB bedeute der Neustart, sich auf die liegengebliebenen Themen Islamischer Religionsunterricht und angestrebte Anerkennung als Religionsgemeinschaft zu konzentrieren.
Unterdessen bestätigte die nordrhein-westfälische Landesregierung, dass sie weiterhin prüfe, ob es sich bei DITIB um eine Religionsgemeinschaft handelt. Derzeit werde dazu im Auftrag der Regierung ein „religionssoziologisches Gutachten“ erstellt, so eine Sprecherin der Staatskanzlei. Mit dem Gutachten werde überprüft, ob „die tatsächlichen Voraussetzungen“ für eine Religionsgemeinschaft erfüllt werden. Bisher liege in dieser Sache lediglich ein Rechtsgutachten vor. Dieses beschreibe die rechtlichen Kriterien, die für eine Religionsgemeinschaft und deren Anspruch auf schulischen Religionsunterricht von Bedeutung seien. Als Übergangslösung sei bis Mitte 2019 ein Beirat mit Vertretern der Verbände Ansprechpartner des Staates für den Religionsunterricht. (KNA, dpa, iQ)