Eine Kreuzberger Familie wollte die Kosten für den Arabisch- und Islamunterricht für die Kinder vom Jobcenter erstattet bekommen. Das Jobcenter lehnte die Anträge ab.
Jobcenter müssen nach einem Urteil des Berliner Sozialgerichts keine Gebühren für außerschulischen Arabisch- und Islamunterricht von Kindern zurückerstatten. Damit wurde eine entsprechende Klage aus dem Jahr 2015 abgewiesen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Das Urteil wurde bereits am 12. Dezember gesprochen (S 155 AS 7716/15).
Die Kurse dienten nicht der vom Gesetz geförderten kulturellen Bildung und entsprächen nicht dem Ziel, Kinder und Jugendliche in bestehende Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren.
Es ging laut Gericht um fünf Kinder einer Kreuzberger Familie, die von 2014 bis 2016 am Arabisch- und Islamunterricht einer GmbH teilnahmen. Neben einer Anmeldegebühr von 10 Euro wurden monatliche Gebühren zwischen 10 und 25 Euro gezahlt. Insgesamt ging es um 890 Euro. Beim Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, von dem die Geschwister Sozialgeld bezogen, hatten sie Leistungen zur Bildung und Teilhabe beantragt. Sie machten geltend, dass die Kurse ein Angebot zur kulturellen Teilhabe seien.
Das Jobcenter lehnte die Anträge ab. Die staatliche Förderung von Religionsunterricht in dieser Form würde auch das Prinzip der Trennung von Staat und Religion unterwandern. Das Gericht folgte dem. Für Sprachkurse – egal welcher Sprache – sowie Religionsunterricht – gleich welcher Religion oder Konfession – sehe das Gesetz keine Zuschüsse für Leistungsberechtigte unter 18 Jahren vor.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich. (dpa/iQ)