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Mecklenburg-Vorpommern

Ermittlungen gegen rechte Preppergruppe „Nordkreuz“

Neue Informationen im Fall der rechten Preppergruppe „Nordkreuz“: Es wird gegen acht Personen ermittelt. Die Linke fordert mehr Informationen vom Innenministerium.

27
01
2019
0
Rechter Terror
Bürgermeister warnt vor Rechtsextremismus © by Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen auf Flickr (CC BY-SA 2.0), bearbeitet islamiQ

Im Zusammenhang mit der rechten Prepper-Gruppe „Nordkreuz“ wird gegen acht Personen in Mecklenburg-Vorpommern ermittelt. In fünf Fällen gehe es dabei um mutmaßliche Verstöße gegen das Waffengesetz, einmal zusätzlich um einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontroll- und Sprengstoffgesetz und im sechsten Fall um den Verdacht des Erwerbs und Besitzes von kinderpornografischem Material. Dies geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Peter Ritter hervor. Zuvor hatte die „Schweriner Volkszeitung“ berichtet.

2017 hatten Ermittler die Räume zweier anderer Beschuldigter in MV wegen Terrorverdachts durchsucht. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft dem Polizisten aus der Nähe von Schwerin und einem Rostocker Anwalt, der in der Bürgerschaft der Hansestadt sitzt, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Sie sollen unter anderem Waffen gelagert und Listen mit politischen Gegnern angefertigt haben, die im Falle eines Staatszusammenbruchs getötet werden sollten. Im Zuge der Ermittlungen wurden später auch die Räume weiterer Personen durchsucht. Bei diesen Durchsuchungen seien Beweise gefunden worden, die zu den sechs neuen Ermittlungsverfahren führten.

Ritter kritisierte die Informationspolitik

Ritter kritisierte die Informationspolitik des Innenministeriums als unzureichend: „An keiner Stelle wurde bis heute erwähnt, dass auch hiesige Behörden gegen mutmaßliche Mitglieder der offenbar rechtsterroristischen „Nordkreuz-Struktur ermitteln.“ Vom Innenministerium erwarte er künftig eine selbstständige und aktive Berichterstattung. Um die gibt es praktisch seit Beginn der Ermittlungen Streit. Während die Linke fordert, die Personen auf der mutmaßlichen Feindesliste über diese Tatsache zu informieren, sehen Polizei und Ministerium keine Gefährdung.

Ritter will auch über mögliche Disziplinarmaßnahmen gegen den beschuldigten Polizisten und einen weiteren Polizeibeamten besser informiert werden. Dem Beschuldigten sei die Ausübung der Dienstgeschäfte untersagt worden, heißt es in der Antwort, gegen den anderen werde wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. In beiden Fällen seien die Disziplinarverfahren aber ausgesetzt, bis die strafrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen sind. Das Bundeskriminalamt wertet laut der Antwort weiterhin bei den Polizisten beschlagnahmte Datenträger aus. Dabei werde auch geprüft, ob sie womöglich Adressen politischer Gegner von ihren Dienstrechnern besorgten. Bisher seien aber keine Anhaltspunkte dafür gefunden worden. (dpa/iQ)