Ein Trampolinpark in Wiesbaden verweigert einer Muslimin mit Kopftuch den Eintritt. Daraufhin beschwert sich die Kundin bei den Mitarbeitern.
Letzte Woche wurde einer Muslimin der Eintritt in das Trampolinpark „Superfly“ in Wiesbaden verweigert. Auslöser dafür sei ihr Kopftuch gewesen, welches die Mitarbeiter aus „Sicherheitsgründen“ verboten haben sollen. Die Besucherin beschwerte sich bei den Mitarbeitern und es soll daraufhin zu einer hitzigen Diskussion gekommen sein, in dem sie auch gefragt wurde, ob sie das Kopftuch aus religiösen Gründen trage oder nicht. Dies teilte die junge Frau der IslamiQ-Redaktion mit.
Trotz der Tatsache, dass die junge Muslimin ihr Kopftuch ohne Nadeln gebunden und am Eingang ein Formular zur Selbsthaftung bei etwaigen Unfällen unterschrieben hatte, wurde ihr der Eintritt verwehrt.
Auf Anfrage von IslamiQ erklärt ein Sicherheitsbeamter des Trampolinparks, dass so ein Vorfall nicht bekannt sei. Generell gelte jedoch für jeden Besucher die „Benutzungsregel“. Dies besage, dass eine Benutzung der Geräte mit einer Kopfbedeckung nicht gestattet sei. Darunter sollen alle Kopfbedeckungen wie Hüte, Caps, Stirnbänder und auch das Kopftuch zählen. „Superfly möchte die Nutzung des Freizeitvergnügens so sicher wie möglich für alle Nutzer gestalten z.B. eine Strangulation oder eine plötzliche Verdeckung der Sicht verhindern“, so der Sicherheitsbeamte weiter.
Auch könne man mit dem Kopftuch oder anderen Kopfbedeckungen andere Teilnehmer verletzen. Daher gelte das „Springen auf eigene Gefahr“ nicht. Auch die Nadeln mit denen man meistens das Kopftuch befestige, steigere das Verletzungsrisiko.
Die Kopfbedeckung sei jedoch unabhängig davon, ob es wegen des Styles oder wegen einer Religion getragen werde, nicht erlaubt. Man versichere, dass eine Diskriminierung nicht beabsichtigt sei, sondern allein die Sicherheit im Vordergrund stehe. Alle Menschen jeder Religion seien herzlich eingeladen die Sportanlage ohne ein Kopftuch zu nutzen.
Die Erklärung des Sicherheitsbeamten sei für die junge Muslimin keine Erleichterung. „Man lässt nicht zu, dass wir am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. So etwas macht mich wütend und traurig zugleich“, so die junge Muslimin. Diese Situation führe des Öfteren dazu, dass sie sich ausgegrenzt fühle.
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