Wiesbaden

Trampolinpark verwehrt Muslimin den Eintritt

Ein Trampolinpark in Wiesbaden verweigert einer Muslimin mit Kopftuch den Eintritt. Daraufhin beschwert sich die Kundin bei den Mitarbeitern.

04
02
2019
Trampolinpark
Trampolinpark

Letzte Woche wurde einer Muslimin der Eintritt in das Trampolinpark „Superfly“ in Wiesbaden verweigert. Auslöser dafür sei ihr Kopftuch gewesen, welches die Mitarbeiter aus „Sicherheitsgründen“ verboten haben sollen. Die Besucherin beschwerte sich bei den Mitarbeitern und es soll daraufhin zu einer hitzigen Diskussion gekommen sein, in dem sie auch gefragt wurde, ob sie das Kopftuch aus religiösen Gründen trage oder nicht. Dies teilte die junge Frau der IslamiQ-Redaktion mit.

Trotz der Tatsache, dass die junge Muslimin ihr Kopftuch ohne Nadeln gebunden und am Eingang ein Formular zur Selbsthaftung bei etwaigen Unfällen unterschrieben hatte, wurde ihr der Eintritt verwehrt.

 „Das Kopftuch kann andere verletzen“

Auf Anfrage von IslamiQ erklärt ein Sicherheitsbeamter des Trampolinparks, dass so ein Vorfall nicht bekannt sei. Generell gelte jedoch für jeden Besucher die „Benutzungsregel“. Dies besage, dass eine Benutzung der Geräte mit einer Kopfbedeckung nicht gestattet sei. Darunter sollen alle Kopfbedeckungen wie Hüte, Caps, Stirnbänder und auch das Kopftuch zählen. „Superfly möchte die Nutzung des Freizeitvergnügens so sicher wie möglich für alle Nutzer gestalten z.B. eine Strangulation oder eine plötzliche Verdeckung der Sicht verhindern“, so der Sicherheitsbeamte weiter.

Auch könne man mit dem Kopftuch oder anderen Kopfbedeckungen andere Teilnehmer verletzen. Daher gelte das „Springen auf eigene Gefahr“ nicht. Auch die Nadeln mit denen man meistens das Kopftuch befestige, steigere das Verletzungsrisiko.

Ohne Kopftuch willkommen

Die Kopfbedeckung sei jedoch unabhängig davon, ob es wegen des Styles oder wegen einer Religion getragen werde, nicht erlaubt. Man versichere, dass eine Diskriminierung nicht beabsichtigt sei, sondern allein die Sicherheit im Vordergrund stehe. Alle Menschen jeder Religion seien herzlich eingeladen die Sportanlage ohne ein Kopftuch zu nutzen.

Die Erklärung des Sicherheitsbeamten sei für die junge Muslimin keine Erleichterung. „Man lässt nicht zu, dass wir am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. So etwas macht mich wütend und traurig zugleich“, so die junge Muslimin. Diese Situation führe des Öfteren dazu, dass sie sich ausgegrenzt fühle.

 

 

.

Leserkommentare

Elli Pirelli sagt:
Herr Schaub, mit Verlaub. Der Burschenschaftler kann seine Mütze nicht aufbehalten , der Jäger seinen Gamsbart nicht und die Kopftuchmuslima ihr Kopftuch nicht, wenn sie dort springen wollen . Dem Betreiber obliegt da das Hausrecht. Egal aus religiösen oder sonstigen Gründen. Was ist daran so scher zu verstehen?
11.02.19
21:37
Johannes Disch sagt:
@Victoria (08.02.19, 13:04) Von wegen, das Kopftuch würde eine eindeutige Botschaft transportieren... Das ist ein typisches Vorurteil. Nicht jede Kopftuchträgerin ist eine Islamistin. Private Einrichtungen haben keine Religionspolitik zu machen und keinen Kulturkampf zu führen.
12.02.19
12:51
grege sagt:
@ Paul Siri man muss nicht die gleiche Meinung teilen, aber ein Mindestmaß an Respekt sollte schon geboten sein. Da muss ich Herrn Disch Recht geben, obgleich wir zu vielen Themen konträre Ansichten haben. Gegenüber Dilaver, der hier gegen mich bereits Drohungen ausgestoßen hat und andereskende als gottlos beleidigt hat, fällt mir diese Haltung zugegebenermaßen schwer.
12.02.19
20:13
Johannes Disch sagt:
@grege (12.02.19, 20:30) Danke. Auch wir beide waren gelegentlich unterschiedlicher Meinung. Und das wird wohl auch in Zukunft vorkommen. Na, und gelegentlich habe auch ich mich mal etwas im Ton vergriffen, wenn ich nen schlechten Tag hatte. Aber wir sind immer wieder auf einen Nenner gekommen. Danke dafür. Wäre ja langweilig, wenn wir alle immer derselben Meinung wären.
14.02.19
14:31
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: "Von wegen, das Kopftuch würde eine eindeutige Botschaft transportieren. Das ist ein typisches Vorurteil." Jedes religiöse und weltanschauliche auffällig sichtbare Zeichen kann aus ganz unterschiedlichen Beweggründen getragen werden. Mit einer ständig getragenen Kreuzkette kann ein Bekenntnis zu uneigennützigen Hilfsbereitschaft gemeint sein, aber auch ein Zeichen dafür gesetzt werden wollen, dass Abtreibung Mord und Homosexualität eine Sünde ist. Jemand, der ein rotes T-Shirt mit aufgenähtem Hammer-Und-Sichel-Emblem trägt, mag sich selbst vielleicht damit zu einer klassenlosen Gesellschaft ohne Ausbeutung bekennen wollen. Ein Betrachter assoziiert damit aber völlig nachvollziehbar eher Geheimdienstbespitzelung und massive Beschränkung der Meinungsfreiheit vor dem Fall des Eisernen Vorhangs. Für mich ist es sehr verständlich, dass Freizeiteinrichtungen mit ambivalenten ideologischen Ausdrucksmitteln nichts zu tun haben wollen. Ein konsequentes, diskriminierungsfreies optisches Neutralitätsprinzip als Betriebsphilosophie ist daher eine sehr salomonische Lösung!
15.02.19
12:37
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (15.02.19, 12:37) Ein betriebliches Neutralitätsprinzip steht nicht über den Grundrechten.
21.02.19
14:26
Ute Fabel sagt:
Das staatliche Neutralitätsprinzip, das sich im Berliner Neutralitätsgesetz widerspiegelt, steht in Einklang mit dem Benachteiligungsverbot des Artikel 14 Europäische Menschenrechtskonvention. Das betriebliche Neutralitätsprinzip stellt keine Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsrecht dar, die nur bei einer weniger günstige Behandlung vorläge. Es verlangt von allen gleich viel ab.
05.03.19
12:59
Kritika sagt:
An Herr Disch und Mit-Leser " - - haben keine Religionspolitik zu machen und keinen Kulturkampf zu führen. " -------- Kritika meint: Im Gegenteil Alle legale Aktionen, welche es für Muslims hier ungemütlich machten, und sie daran hindern, ihre Islamische Streitfahne auszuhängen, sind zu begrüssen. Private Einrichtungen können dazu im positiven Sinne ihren Beitrag liefern. Alle Massnahmen, welche Muslims dazu ermutigen oder zwingen, unsichtbar zu werden, wirken gegen eine von Muslims angestrebte Islamisierung. Also gegen das Fernziel " Islamische Republik Deutschland. Wenn dabei ein fanatischer Islamgegner zu weit geht und (verbotenerweise ) ein Kopftuch kassiert: Das Ziel heiligt die Mittel. Grusss, Kritika.
09.03.19
1:59
Udine sagt:
Danke Kritika! 👍🏻🦋🌺😊
23.10.19
23:17
Kritika sagt:
Danke Udine
24.12.21
23:08
1 2 3