Eine Fitnessstudio-Kette in Hannover und Laatzen verbietet einer Kundin das Tragen eines Kopftuches beim Training. Dies sei aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Die Kundin fühlt sich diskriminiert.
In einem Fitnessstudio in Hannover wurde eine muslimische Kundin während des Trainings von einem Mitarbeiter aufgefordert das Kopftuch abzulegen, wie die „Hannoversche Allgemeine“ berichtete. Als sich die 35-jährige Kundin weigerte das Kopftuch abzulegen, musste sie das Studio verlassen. Das Fitnessstudio begründet dieses Verbot mit dem Sicherheitsrisiko, das beim Tragen von Kopfbedeckungen bestünde. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Studios heißt es: „Zur Vorbeugung von Unfällen und Erhalt der körperlichen Unversehrtheit ist das Tragen von Schmuck und Kopfbedeckungen beim Training nicht erlaubt.“
Die betroffene Kundin kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Sie trainiere schon seit Jahren in Fitnessstudios. Ihr Kopftuch sei nie problematisiert worden. Sogar bei internationalen Sportereignissen wie den Olympischen Spielen sei das Tragen von Kopftüchern erlaubt.
Da sie dem Mitarbeiter des Fitnessstudios keinen Gauben schenkte, suchte sie eine weitere Filiale des Studios auf und fragte dort explizit nach einem Kopftuchverbot. Auch dort wurde ihr das Verbot bestätigt. Die Jura-Studentin zeigt sich empört über diese Regelung. „Ich wurde aufgrund meines islamischen Kopftuchs diskriminiert“, erklärt sie gegenüber der Hannoverschen Allgemeine. Dies sei allerdings keine generelle Regelung in Sportstudios. In den meisten Fitness-Studios ist das Tragen von Kopftüchern während des Sports erlaubt.